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DLB80

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  • rth

  1. Hallo zusammen, ich habe mehrfach gelesen, dass für Verkehrsstraftaten, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben, drei Punkte im FAER eingetragen werden, mit einer üppigen Verjährungsfrist von zehn Jahren. Allerdings verstehe ich den Sinn dahinter nicht ganz – wenn ich korrekt informiert bin, wird das Punktekonto bei einer Wiedererteilung der FE ja wieder auf null gesetzt. Welchen Zweck haben dann die drei Punkte? Wenn sie eingetragen werden, ist die FE ja bereits weg, und wenn sie wiedererteilt wird, sind wiederum die Punkte weg. Was habe ich hier übersehen/falsch
  2. Die Petition und auch die empörten Reaktionen an verschiedenen anderen Stellen zeigen, dass die niedrigen Strafen in Deutschland bei vielen zu einer Art Gewohnheitsrecht auf Geschwindigkeitsverstöße geführt haben. Von daher halte ich die erhöhten Sanktionen für ein richtiges Signal und auch für verhältnismäßig – es ist auch weiterhin ein deutlicher und wahrnehmbarer Verstoß nötig, bevor Fahrverbote oder Punkte anfallen.
  3. Ich denke, diese Eiertänze um die Definition von "Raser" finden deshalb statt, weil diese Bezeichnung mit Rücksichts- und Verantwortungslosigkeit assoziiert wird. Und so möchte man das eigene Fahrverhalten natürlich nicht bewertet sehen. Selbst überschreitet man die zHG ja immer "nur" um 10 bis 20 km/h. Das ist ja aber in der eigenen Wahrnehmung nicht gefährlich ("macht doch jeder"; "sooo genau hält sich doch eh keiner dran"). Rücksichtslos sind nur jene, die die Limits massiv überschreiten. Das eigene Fehlverhalten wird marginalisiert, indem auf das noch schlimmere Fehlverhalten anderer ver
  4. Die Berliner Autofahrer können sich doch aussuchen, ob sie sich an diesem Finanzierungsmodell beteiligen wollen oder nicht.
  5. Tempolimits werden ja nicht ausschließlich aus Sicherheitsgründen angeordnet, sondern können auch anderen Zwecken wie dem Fahrbahn- oder Lärmschutz dienen. Außerdem sind Gefahrenstellen auch nicht immer sofort als solche zu erkennen.
  6. Mal zum technischen Hintergrund: Es gibt tatsächlich Blitzer, die die Funktion "Fotografiere jedes x-te Fahrzeug" bieten?
  7. Mich würde auch mal interessieren, ob in den anderen Bereichen (LKW, KOM, Gefahrgut) auch Verschärfungen beschlossen wurden. Das sagt auch niemand. Aber es nervt, mitunter gewaltung und vor allem dann, wenn man den Sinn des Limits nicht erkennen können mag. Hier ist Lärmschutz der Grund für die Anordnung, das ist auch so ausgeschildert. Die Anwohner haben dafür sehr lange kämpfen müssen. Die hiesige Polizei hat (zumindest in der Anfangszeit) auch sehr häufig mit der Laserpistole kontrolliert, wodurch die VT, so mein Eindruck, das Limit inzwischen auch bereitwilliger befolgen.
  8. Tempo 30 auf Hauptstraßen gibt es in meiner Gegend schon in vielen Orten, auch in meinem. Anfangs sicher nervig, aber man gewöhnt sich schnell dran. Es ist entgegen einschlägiger Befürchtungen auch nicht zum Verkehrskollaps gekommen.
  9. Bei mir ist das ganz ähnlich wie bei KlausK. Die Standardeinstellung entspricht dem vorgeschriebenen Mindestabstand. Den kann man dann per Tastendruck sowohl über- als auch unterschreiten. Bei nasser Fahrbahn gehe ich z. B. ein, zwei Stufen höher. Ich nutze ACC sehr gern, aber es gibt natürlich auch Situationen, in denen man aufpassen muss. Biegt ein Fahrzeug vor mir ab, kommt es häufig vor, dass der Wagen abbremst, obwohl vorn schon frei ist, weil der Vorausfahrende offenbar noch nicht vollständig aus dem Radarstrahl ausgefahren ist.
  10. Könnte mir ein Sachkundiger erläutern, wie genau die Schrägstellung der Sensoren 4 und 5 dazu führt, dass der ES 3.0 die Entfernung zum Fahrzeug berechnen kann? Meine Vermutung wäre, dass zuerst die Geschwindigkeit berechnet wird, und dann, da sich die optischen Achsen der beiden Sensoren bei zunehmender Entfernung ja annähern, geschaut wird, in welchem zeitlichen Abstand 4 und 5 passiert werden.
  11. Und ab in die Tonne damit. Zitat: "Wie schnell Fahrzeuge an ihrer Kamera vorbeibrausen, erfassen sie mit der Poliscan-Speed-Technik des Herstellers Jenoptik." Wenn das Vitronic erfährt, ist aber was los Stimmt, ist mir beim Drüberlesen gar nicht aufgefallen. Ich halte dem Autor allerdings zugute, dass er die Geräte nicht (korrekt) als Lasermessgeräte bezeichnet, nur um drei Zeilen später dann wieder von "Radaranlage" zu quasseln. Das hat bei Artikeln über Blitzer ja schon den Rang eines Quasi-Standards. Beliebt vor allem die Bezeichnung "Streckenradar" für Section Control.
  12. Neues aus Rheinland-Pfalz: https://www.rheinpfalz.de/lokal/aus-dem-suedwesten/artikel/blitzer-streit-mainzer-innenministerium-warnt-richter/?fbclid=IwAR2HWDL2IV1UVbKc26AvY4J9_EGSnKNl1pkSKBMaBQYOTobFJKJJhpbnHuY
  13. – Der Raser denkt nur an sich. Er will jederzeit so schnell fahren können, wie er möchte, und dazu ist ihm auch jedes Mittel recht. Er drängelt, missachtet Tempolimits, überholt gefährlich und hält sich auch sonst an keine Verkehrsregel, die seinem persönlichen Fahrstil zuwiderläuft. Ihn stoppt nur ein Gericht oder eine Eiche. – Der "kultivierte Schnellfahrer" sieht sich als der Gentleman der Straße. Auch er fährt hohe bis höchste Geschwindigkeiten, nimmt aber Rücksicht auf andere und setzt seine Interessen nicht auf Biegen und Brechen durch, erst recht nicht, wenn er andere dabei gefährden
  14. Ich meine, die Einführung eines allgemeinen Tempolimits liefe ähnlich ab wie die des Rauchverbots. Erst das große Wehklagen aus allen Ecken der Republik. Nach ein paar Monaten merken dann alle, wie entspannt und kooperativ es auf Autobahnen zugehen kann. Und in ein, zwei Jahren fragen sich dann (fast) alle, warum man diesen Schritt nicht schon viel früher gegangen ist. Was in der Debatte auch kaum je thematisiert wird, sind die psychologischen Auswirkungen des fehlenden Limits. Auch wenn viele auf den Staat schimpfen: Was er erlaubt oder verbietet, hat Symbolwirkung. Die "freie Fahrt" trägt
  15. Stelle das Bild, das du bei MT gepostet hast, eben auch hier ein, dann kann es das fachkundige Publikum besser beurteilen. Ausschlaggebend ist der Auswerterahmen, der scheint aber richtig zu sitzen.
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