guigo 0 Posted June 8, 2013 Report Share Posted June 8, 2013 Hallo Bitte euch um eure Meinung, möchte das auf JEDENFALL beeinspruchen, steht ja in der ersten Zeile schon falsch da bin ja kein Fahrrad gefahren... eigentlich dürften die Stvo, laut FahrradVO nicht greifen, was meint ihr dazu, könnt ihr mir alternativ ein Rechtsforum empfehlen? http://www.bilder-upload.eu/thumb/f1cc32-1370728995.jpg http://www.bilder-upload.eu/thumb/82bc2e-1370728983.jpgLG Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted June 8, 2013 Report Share Posted June 8, 2013 Hallo, Guigo, die Frage wirst Du vermutlich eher in einem österreichischen Fahrradforum beantwortet bekommen. Für Deutschland würde ich annehmen, dass Dein Elektrofahrrad einem normalen Fahrrad gleichgesetzt ist und somit die gleichen Vorschriften für die Ausrüstung gelten. Die Strafe wäre hier allerdings erheblich niedriger. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted June 9, 2013 Report Share Posted June 9, 2013 Servus, das gegenständliche ebike fällt auch bei uns unter die Kategorie "Fahrrad" und unterliegt den dafür geltenden Bestimmungen. Der TE hat leider nicht bekanntgegeben, zu welcher Tages-/Nachtzeit dieses Vergehen begangen wurde. Bei uns in A ist die Verwendung einer Fahrradbeleuchtung nur bei Dunkelheit vorgeschrieben, eine ständige Montage einer solchen ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Erforderlich ist folgende Ausrüstung: 2 voneinander unabhängig funktionierende Bremsen, Warnvorrichtung (Glocke), Rückstrahler an den Pedalen, weisser Reflektor nach vorne, roter Reflektor nach hinten, sowie entweder seitliche Reflektoren an den Rädern oder Reifen mit umlaufenden reflektierenden Streifen. Bei Fahren in der Dunkelheit muss auch eine Beleuchtung angebracht sein, also weisser Scheinwerfer nach vorne, rotes Rücklicht (auch blinkend) nach hinten. Dynamo ist nicht vorgeschrieben, es sind auch Batterieleuchten zulässig. Diese müssen jedenfalls fest montiert sein, also in Halterungen. Eine um den Hals gehängte Taschenlampe o.Ä. reicht da nicht. Bei Rennrädern (Definition ist gesetzlich geregelt) entfallen auch obige Bestimmungen (ausgenommen natürlich Bremsen), eine Verwendung ist aber naturgemäß nur bei Tageslicht gestattet. lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted June 9, 2013 Report Share Posted June 9, 2013 Erforderlich ist folgende Ausrüstung: 2 voneinander unabhängig funktionierende Bremsen, Warnvorrichtung (Glocke), Rückstrahler an den Pedalen, weisser Reflektor nach vorne, roter Reflektor nach hinten, sowie entweder seitliche Reflektoren an den Rädern oder Reifen mit umlaufenden reflektierenden Streifen. ...und zusätzlich noch eine rote Pappnase, wenn man schon den ganzen Beleuchtungs- und Reflektier-Schaas mitmacht. Mein Radl ist und bleibt nackt, da kommt nichts dran, was nicht unmittelbar der Fortbewegung dient. Und das nächste Mal zahle ich die EUR 10 auch nicht, weil ich mich dann nicht anhalten lassen werde. 1 Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted June 9, 2013 Report Share Posted June 9, 2013 So looks ist out. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted June 10, 2013 Report Share Posted June 10, 2013 In Deutschland wäre der E-Scooter des TE keinem Fahrrad gleichzusetzen. Der Motor dürfte nur maximal 250 Watt Leistung haben. Auch fehlt es bei einem E-Scooter an der Tretunterstützenden Wirkung des Motors (zumindest bei Geschwindigkeiten über 6 km/h). Quote Link to post Share on other sites
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