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Lenkererhebung Mit Lenker Aus Uk, Kann Strafe Eingetrieben Werden


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Hallo,

ich war mit meinem Freund aus England von Wien nach Salzburg unterwegs und er fuhr mit meinem - auf mich zugelassenen - Auto.

Er wurde im Gemeindegebiet Wolfsberg Strkm 134,38 in Fahrtrichtung linz geblitzt (Radargerät, Standmessung, Freiland).

Angeblich gibt es dort eine KM Beschränkung von 80 und wir wären 133 gefahren (nach Abzug der Toleranzgrenze).

Es folgte Lenkererhebung, ich gab meinen Freund an.

Strafverfügung (EURO 350!!) wurde nach England geschickt und zugestellt.

 

jetzt meine konkrete Frage:

 

1. wir können uns nicht vorstellen, dass die messung stimmt, weil wir sonst eigentlich vorschriftsmässig unterwegs sind - macht es sinn das zu beeinspruchen und Beweise (z.b. foto des radargerätes usw. zu verlangen)

 

2. kann der strafbescheid überhaupt in england exekutiert werden, dh was passiert wenn er nicht zahlt?

 

3. riskiert er, bei seinem nächsten besuch nach ö an der grenze (flughafen) aufgehalten zu werden?

 

hat jemand schon ähnliches erlebt, bitte dringend melden,

 

herzlichen dank im voraus

lg R

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weiss jemand ob es zw. ö und england ein abkommen gibt ich glaube zw. d und ö existiert sowas....

Es gibt bisher nur wenige zweiseitige Abkommen zur Eintreibung von Verkehrsstrafen im Partnerland, eines davon zwischen D und Ö, von den Abkommen Frankreichs mit B, L, I, E und Monaco sind einige in Kraft, andere in Vorbereitung.

Die EU hat einmal Vereinbarungen getroffen, um solche Abkommen zu erleichtern, aber GB hielt sich dabei vornehm abseits.

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Hallo Renate,

 

Hatte gestern überlesen, dass das Organmandat resp. Strafbescheid Deinem Freund in UK bereits zugestellt wurde, sonst wäre es gescheit gewesen, einen (leicht) veränderten Namen und eine Zustelladresse z.B. in Südafrika anzugeben.

 

Na ja, diese Option ist schon mal hinfällig.

 

Wie wurde der Strafbescheid zugestellt? Per "normaler" Post oder per Einschreiben (registered Mail)?

 

Wäre es vorstellbar, dass Du Dich getäuscht hast und ein Bruder / eine Schwester Deines Freundes (wohnhaft z.B. in RSA) zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist?

 

Eribär

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Ich denke, da sind wir schon zu spät dran. der bescheid wurde zugestellt und leider hat der Portier das schreiben entgegengenommen.

er ist ja mit meinem auto gefahren, also könnte sich die polizei ja immer an mich wenden, wenn der brief von ihm zurückkommt, insofern macht es schon sinn, dass es ihn wirklich gibt.

 

die frage stellt sich wie folgt:

wenn er nicht zahlt und es einfach ignoriert....was macht die polizei. er ist ja in england....

 

was passiert, wenn er das nächste mal na ö einreist...kann er da am flughafen aufgehalten werden?

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was passiert, wenn er das nächste mal na ö einreist...kann er da am flughafen aufgehalten werden?

 

@Renate: diese Frage kann ich nicht (fundiert) beantworten, sorry.

 

Möglicherweise ist es gescheit zu bezahlen, nachdem Du Deinen Freund als Fahrer angegeben hast und dieser den Strafbescheid erhalten hat. Und sicherlich ist es gescheit, sich beim nächsten Mal vor dem Ausfüllen der Lenkererhebung schlau zu machen, d.h. bevor der Keks gegessen ist.

 

Eribär

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