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Ladungsbescheid Führerscheinenzugsverfahren


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Wir haben folgende Angelegenheit, zu bearbeiten:

Führerscheinentzugsverfahren. Da bei Ihnen der Verdacht mangelnder Verkehrszuverlässigkeit besteht, werden Sie hiermit im SInne des § 37 AVG 1991 in Kenntnis gesetzt, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen beabsichtigen Entzuges der Lenkerberechtigung eingeletet wurde, da Sie im Verdacht stehen, am 28.05.2012, um 13:08 Uhr, in Graz, Wiener Straße 185, Richtung SÜden, das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen XXXXXX, trotz entzogener Lenkberechtigung gelenkt zu haben.

 

 

Es ist notwendig, dass Sie hierzu persöhnlich in unser Amt kommen.

 

 

 

binnen 3 tagen ( heute abgeholt )

 

 

Falls nicht erscheinen, verfahren ohne Ihre Anhörung abgeschlossen ...

 

 

 

Ich bin NICHT zum besagten Datum/Uhrzeit mit meinem Fahrzeug unterwegs gewesen, hatte aber mein Fahrzeug ausgeliehen ( ganz sicher wegen Tag und Uhrzeit kann ich das natürlich alles nicht nachvollziehen )

 

FS Entzug war wegen 151km/h außerorts, also 2 wochen FS entzug vorher keinen Vermerk etc.

 

 

So, wieso bekomm ich sowas, warum weshalb, was gibt es da für möglichkeiten? Bitte um HILFE!

 

 

 

lg

guigo

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Hm, österreichisches Recht kennen hie wohl die wenigsten.. mir fällt im Moment nur @Eribaer und @Weinberg ein, gibt aber noch ein paar mehr...

was gibt es da für möglichkeiten? Bitte um HILFE!
Du erklärst wem Du das Auto geliehen hattest und feddich...
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Vielleicht ist das Auto geblitzt worden und dabei haben sie festgestellt, dass der Halter, also Du, zur Zeit ein FV ableisten musst. Oder irgendjemand hat Dich gesehen und wollte Dich einfach mal anschwärzen (weil er nur das Auto gesehen hat) oder, oder, oder....

 

Wie gesagt, diese Sache kannst Du ja leicht aufklären: hingehen, Fahrer angeben und das wars.

 

Oder nicht hingehen und die FE verlieren, aber das dürfte wohl eher keine Alternative sein.

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die frage war vorallem: wieso schicken die mir sowas bzw. verdacht?

 

Wen sonst sollen sie anschreiben, wenn nicht den eingetragenen Halter? Offensichtlich ist das Fahrzeug irgendwo irgendwie irgendwem aufgefallen, die Personalien des Fahrers wurden vor Ort warum auch immer nicht fest gestellt, also wendet man sich an den Halter......

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Was ich aber nicht verstehe:

 

Wenn Dir eh schon die Lenkerberechtigung entzogen wurde, was will man da jetzt schon wieder beabsichtigen, Dir die Lenkerberechtigung zu entziehen??

 

Das kommt mir irgendwie spanisch vor....

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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