gurkeaufkreuzzug 1 Posted April 15, 2012 Report Share Posted April 15, 2012 hoi wurden mit 30km/H zu schnell bei 100km/H gelasert. Wir mussten "lediglich" 35€ zahlen und konnten weiterfahren, wie kommt der auf die Summe von 35€ ? haben die in Österreich keine fesstgesetzten Beträge, sondern der Polizist kann vor Ort entscheiden?Wäre ja eigentlich recht "billig" vg Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 15, 2012 Report Share Posted April 15, 2012 ...mal dazwischen ne offtopic frage: wie kommst du zu dem nick "gurkeaufkreuzzug" ? ich habe früher immer gelesen: "gurke auf kreuzung" weil das zum thema autofahren doch ein wenigpasst, jedenfalls ist ein wort im nick etwas mit dem thema verwandt.. aber auf "kreuzzug" ?? Quote Link to post Share on other sites
gurkeaufkreuzzug 1 Posted April 15, 2012 Author Report Share Posted April 15, 2012 ka hat sich mal so ergeben^^ ist aber letztlich auch wayne der name Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted April 16, 2012 Report Share Posted April 16, 2012 ....haben die in Österreich keine fesstgesetzten Beträge....., Sind´s nicht 36,- gewesen? Das wär der Tarif bei =< 30 kmh auf Freilandstrassen, sofern ein Organmandat verhängt wird. Sobald aber Anzeige erstattet und ein Verfahren eingeleitet wird, werden es 56,- bis 90,- (bei nämlichen Delikt). Für Strafverfügungen gibt´s prinzipiell von...bis-Strafen, wobei das "bis" - bei entsprechender Schwere - auch schon mal bis zu 2.180,- gehen kann. lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
gurkeaufkreuzzug 1 Posted April 16, 2012 Author Report Share Posted April 16, 2012 nope,waren genau 35€auf der Quittung steht dafür nichtmal wie viel ich zu schnell war und in welchen Fällen gibts ne Anzeige? Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted April 17, 2012 Report Share Posted April 17, 2012 nope,waren genau 35€auf der Quittung steht dafür nichtmal wie viel ich zu schnell war und in welchen Fällen gibts ne Anzeige? Servus, Anzeige gibt´s, wenn man nicht angehalten wird. Dann wird entweder eine Anonymverfügung geschickt, oder eben eine Lenkererhebung (samt dem danach folgenden Strafverfahren). Bei Anhaltung wird nur dann ein Organmandat verhängt, wenn das Vergehen eher geringfügig war. Es besteht aber kein Anspruch darauf. Bei gröberen Vergehen wird immer Anzeige erstattet und das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Daß es 35,- Euro (anstatt der von mir genannten 36,-) waren, mag sein. Das ist in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Und auf der Quittung wird wohl kaum ein Polizist die gemessene Geschwindigkeit vermerken. Das ist IMHO gar nicht vorgesehen. Den der Bestrafung zugrundeliegenden Paragraphen aber schon. lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
gurkeaufkreuzzug 1 Posted April 17, 2012 Author Report Share Posted April 17, 2012 dann hatten wir ja "glück", dass wir angehalten wurden Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 18, 2012 Report Share Posted April 18, 2012 dann hatten wir ja "glück", dass wir angehalten wurden Ja klar, wenn der z. B. Skifahrer ist und du den aktuellen Pistenzustand beschreiben kannst kann es auch bei einer freundlichen Ermahnung bleiben. Nett plaudern hilft gelegendlich, leider nicht immer. Quote Link to post Share on other sites
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