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Meine Erste Lenkerauskunft. :(


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Nun hat es mich auch erwischt und ich möchte von euren Erfahrungen profitieren, nachdem ich mich im Netz bereits dusslig gelesen habe.

 

Habe am 1.2 per Einschreiben/Rückschein eine Lenkerauskunft von einem Strafreferat aus der Steiermark/Österreich erhalten. Darin soll ich nennen, wer mein Mopped im September ´11 gefahren hat. Kein Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit oder so, nur oben rechts das Wort "Strafreferat". Es kann durchaus sein, dass ich zu schnell gewesen bin :B):, jedoch waren wir zu dieser Zeit mit 2 Krädern in Österreich unterwegs. Meine erste Idee war: Wir haben das Fahrzeug zeitweise getauscht, erstmal Einspruch einlegen und ein Bild anfordern, um zu sehen, wer um genau diese Uhrzeit gefahren ist.

 

Ich bin wieder davon abgewichen, auf die Nichterkennbarkeit des Fahrers (Helm!) zu pochen, wie es derzeit in BRD (noch) funktioniert. Auch wenn die Strafe für die Nichtauskunft in BRD laut einem Urteil aus 2010 des Finanzgerichtes Hamburg nicht vollstreckt werden darf, muss bzw. will ich doch ggf. zukünftig einen Fuß in dieses Land setzen oder es zumindest auf dem kürzesten Weg durchqueren.

 

Fragen:

1. Wie hoch ist denn der Straf-/Bußgeldrahmen für eine derartige Lenkerauskunft?

2. Ist der Einspruch an eine bestimmte Form gebunden?

3. Für den Fall, dass ein nationales Fahrverbot dranhängt (ab wann wird sowas verhängt?), wäre ich durchaus gewillt, nicht zu zahlen oder zu nennen, da es egal ist, ob ich das Land drei Jahre wegen der Verjährung meiden muss oder darin nicht fahren darf aufgrund eines Fahrverbotes. Oder sehe ich das falsch?

4. Kommt es automatisch zur Straftat "Nichtauskunft", wenn ich nicht auf das Schreiben reagiere oder wird in diesem Fall einfach die Halterschuld angenommen und diesem der Verkehrsverstoß aufgebrummt?

5. Masterfrage: Wie komme ich am saubersten aus der Sache raus, ohne dass ich in diesem Land als vogelfrei gelte? :D Rechtsgrundlage lt. Schreiben: §103 II KFG

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@C101: zu §103 KFG kannst Du hier nachlesen, wenn es Dir fad ist.

 

Zu Deiner Masterfrage: Du kannst es Dir leicht machen, indem Du Dich an den September 2011 erinnerst, als Du einem Freund aus Südafrika Dein Moped geliehen hast, damit dieser die Schönheit der österr. Bergwelt kennenlernen kann. Und Du weißt ganz genau, dass Dein Freund Ruud van der Merwe heißt und zum damaligen Zeitpunkt in der Seaview Road 39 in ZA-7130 Somerset West wohnte. Natürlich hast Du Dir die Führerscheindaten notiert: Driving Licence No. [.....] issued by the Traffic Authority Cape Town Metropolitan Area dated [....]. Alternativ dazu findest Du die Notiz mit den Führerscheindaten nicht mehr, ist ja auch schon lange her, der September 2011.....

 

Und mit diesen (oder auch anderen) Daten eines Freundes aus einem schönen, wenn auch ein wenig weit entfernten Land füllst Du die Lenkerehebung aus und sendest diese fristgerecht zurück.

 

Und alle sind glücklich, Du sehr und der Referent bei der Bezirkshauptmannschaft etwas weniger.

 

LG!

Eribär

 

@Diver: Österreicher mögen es ebenso wenig, als "Ösis" bezeichnet zu werden, wie Deutsche als "Piefke". Dies meint ein Deutscher, der seit vielen Jahren in diesem wunderbaren Land lebt, lange bevor Zehntausende von Deutschen nach AT emmigriert sind, weil sie hier eine Zukunftsperspektive haben....

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Denkt man bei dem südafrikanischen freund nicht von vorne herein an verarsche?

 

Ich kann Dir (leider) nicht sagen, was im Kopf des Referenten bei der BH vorgeht, wenn er die Lenkererhebung sauber ausgefüllt zurückerhält. Ich kann Dir nur sagen, dass es wunderbar funktioniert :D

 

Beim zweiten Vergehen meines südafrikanischen Freundes wurde mir als Halter des PKW eine Fahrtenbuchauflage angedroht, seitdem fahre ich total vorschriftsmäßig :B):

 

LG!

Eribär

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@Diver: Österreicher mögen es ebenso wenig, als "Ösis" bezeichnet zu werden, wie Deutsche als "Piefke". Dies meint ein Deutscher, der seit vielen Jahren in diesem wunderbaren Land lebt, lange bevor Zehntausende von Deutschen nach AT emmigriert sind, weil sie hier eine Zukunftsperspektive haben....

 

Wer meint im eigenen Land keine Perspektive zu haben sollte sich natürlich anpassen.

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@Diver: Österreicher mögen es ebenso wenig, als "Ösis" bezeichnet zu werden, wie Deutsche als "Piefke". Dies meint ein Deutscher, der seit vielen Jahren in diesem wunderbaren Land lebt, lange bevor Zehntausende von Deutschen nach AT emmigriert sind, weil sie hier eine Zukunftsperspektive haben....

 

Wer meint im eigenen Land keine Perspektive zu haben sollte sich natürlich anpassen.

 

Der (tiefere) Sinn Deines Kommentars erschließt sich mir (noch) nicht. Möchtest Du mir dabei helfen, Dich zu verstehen?

 

LG!

Eribär

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Leute, OFFTOPPIC!

 

Blöde frage: muss es diesen freund tatsächlich geben? Wie soll man denn an real Daten irgendeines Ausländers kommen?

Ich dachte schon an ein Telefonbuch im Internet, aber da wird ausser einem Namen nichts drinstehen

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Habe angerufen und die Dame hat anstandslos Auskunft zum Verstoß erteilt.

 

Ich denke, den Freund heb ich mir für die groben Sachen auf, 120 Euro geht gerade noch (31km/h innerorts).

 

Wie gehts denn weiter, wenn man die Erhebung (mit eigenem Namen) ausgefüllt und zuückgeschickt hat?

 

Hat man die Chance auf das Foto?

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Habe angerufen und die Dame hat anstandslos Auskunft zum Verstoß erteilt.

 

Ich denke, den Freund heb ich mir für die groben Sachen auf, 120 Euro geht gerade noch (31km/h innerorts).

 

Wie gehts denn weiter, wenn man die Erhebung (mit eigenem Namen) ausgefüllt und zuückgeschickt hat?

 

Hat man die Chance auf das Foto?

 

Ja, sogar mit einer Urkunde, handsigniert durch die :cool:, in einem handgeschnitzten Rahmen aus steirischem Eichenholz sowie einen Gutschein des örtlichen Fremdenverkehrsverbandes....

 

Nein, Spaß beiseite: Du bekommst kein Foto (und leider keine Urkunde / keinen Gutschein), sondern eine Zahlungsaufforderung und das wars dann. Und Du bist möglichwerweise Pausengespräch in der Behörde - ein Deutscher, der eine österr. Strafverfügung tatsächlich bezahlt. Bist ein Guter!

 

LG!

Eribär

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