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Begleitetes Fahren ?


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Hi,

 

erzählte doch eine Bekannte die Tage stolz, dass ihr älteste jetzt den Führerschein bestanden habe und jetzt begleitetes Fahren machen würde.

Aber die selbst dürfe keine OWI mit Punkten fabrizieren, denn sonst wäre Schluß mit der Begleitung.

 

Ich dachte das war am Anfang so und sein nun vom Tisch ???

 

Wie ist der aktuelle Stand ? Also mit schon vorhandenen Punkten oder während d. Begleitung erworbenen ?

(also ich meine schon den Begleiter, nicht den KfZ Frischling)

 

Update wäre nett. thanx.

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Geprüft wird es nur am Anfang wenn die Begleitperson eingetragen wird. Da wird ein Flensburger-Kontoauszug geholt. Später nicht mehr.

 

Begleitperson

Die begleitende Person

1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,

2. muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer

entsprechenden deutschen oder EU/EWR-Fahrerlaubnis sein, die während des Begleitens mitzuführen

und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,

3. darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister

mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.

 

MfG.

 

hartmut

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