cyrano 28 Posted June 29, 2010 Report Share Posted June 29, 2010 Hi, erzählte doch eine Bekannte die Tage stolz, dass ihr älteste jetzt den Führerschein bestanden habe und jetzt begleitetes Fahren machen würde.Aber die selbst dürfe keine OWI mit Punkten fabrizieren, denn sonst wäre Schluß mit der Begleitung. Ich dachte das war am Anfang so und sein nun vom Tisch ??? Wie ist der aktuelle Stand ? Also mit schon vorhandenen Punkten oder während d. Begleitung erworbenen ?(also ich meine schon den Begleiter, nicht den KfZ Frischling) Update wäre nett. thanx. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 29, 2010 Report Share Posted June 29, 2010 Geprüft wird es nur am Anfang wenn die Begleitperson eingetragen wird. Da wird ein Flensburger-Kontoauszug geholt. Später nicht mehr. BegleitpersonDie begleitende Person1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,2. muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einerentsprechenden deutschen oder EU/EWR-Fahrerlaubnis sein, die während des Begleitens mitzuführenund zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,3. darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregistermit nicht mehr als drei Punkten belastet sein. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted June 30, 2010 Report Share Posted June 30, 2010 @cyrano, aber sag ihr das nicht, dann fährt sie vernünftig! dete Quote Link to post Share on other sites
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