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14km/h Innerorts Drüber, Anonymverfügung


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Hallo!

 

Habe mit der suche leider nichts gefunden!

 

Also Anonymverfügung gekriegt, 14km/h zu schnell innerorts, kein foto dabei oda so zu zahlen bis 11.11.2009

 

So meine Frage nun:

 

Gibt es eine möglichkeit sich davor zu drücken, wenn sie kein Foto haben? oda kann ich ein Foto anfordern, was würde passieren wenn ich einfach nicht zahle? lenkererhebung usw.?

 

ps: war in einer nachbargemeinde, der fahrzeughalter ist meine Mutter, nicht ich selbst.

 

 

bitte um eure hilfe ;)

 

lg

guigo

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Gibt es eine möglichkeit sich davor zu drücken, wenn sie kein Foto haben? oda kann ich ein Foto anfordern, was würde passieren wenn ich einfach nicht zahle? lenkererhebung usw.?

Ich nehme mal an, dass das in Österreich war.

 

Bist du selbst auch Österreicher bzw. mit österreichischem Führerschein unterwegs?

 

Das mal vorausgesetzt (weil in der Nachbargemeinde):

 

Nein, es gibt keine Möglichkeit sich davor zu drücken.

Wenn nicht gezahlt wird, haftet aufgrund der in Österreich geltenden Halterhaftung deine Mutter und muss entsprechend zahlen.

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Gibt es eine möglichkeit sich davor zu drücken, wenn sie kein Foto haben? oda kann ich ein Foto anfordern, was würde passieren wenn ich einfach nicht zahle? lenkererhebung usw.?

Ich nehme mal an, dass das in Österreich war.

 

Bist du selbst auch Österreicher bzw. mit österreichischem Führerschein unterwegs?

 

Das mal vorausgesetzt (weil in der Nachbargemeinde):

 

Nein, es gibt keine Möglichkeit sich davor zu drücken.

Wenn nicht gezahlt wird, haftet aufgrund der in Österreich geltenden Halterhaftung deine Mutter und muss entsprechend zahlen.

 

Also unter der Voraussetzung, dass das Ganze in A stattgefunden hat und ca. €35,- kostet:

 

Du kannst dich schon davor „drücken“ – wenn deine Mutter mitspielt – aber das wird teuer.

 

1. Rückseite „Rechtsmittel Belehrung“ lesen – gegen eine Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel möglich – daher

2. Strafverfügung (ca. €70,-) abwarten ;)

3. Einspruch

4. Lenkererhebung ignorieren (Preis steigt auf ca. €140,-) allerdings zu Lasten des Halters (Auskunftsverweigerer)

5. Gerichtliche Pfändung – mit Nebenkosten €??,-

6. Mutter zahlt und du bist fein raus – allerdings ist dein „Erbe“ etwas geschmälert.

 

Wenn du die Suche mit „Anonymverfügung“ quälst wirst du auch fündig.

Mein Rat auf „gut österreichisch“ sch..ß dich nicht an und zahl, was Billigeres als eine Anonymverfügung bekommst du nimmermehr.

 

Grundsätzlich: In A reicht das Kennzeichen, Halter ist per Gesetz verpflichtet Auskunft zu geben, wer zum Tatzeitpunkt der Verfügungsberechtigte das Fahrzeug war. ;)

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf :D

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