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Versteuerung Von Firmenwagen


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Ansonsten wäre nämlich der nächste logische Schritt, dass man auch bei Gebrauchtwagen nur 1% des Gebrauchtwagenpreises versteuern würde. Dann könntest du für 8000 Euro einen alten S8 kaufen und mit 80 Euro Versteuerung die Privatkosten abgelten, obwohl du damit nichtmal den Tank voll bekommst.

 

Genau, das wäre auch fair.

 

Hier geht es aber bei der Firmenwagenregelung nicht um Fairness, sondern um Neuwagenabsatzförderung.

 

Und diese Neuwagenabsatzförderung fängt schon bei Absetzmöglichkeiten des Firmenwagens durch den AG an.

Kein Privatmann würde so einen Leasingvertrag unterschreiben wie AGs das tun.

 

Aber, die Leasingraten kann man bei uns in Deutschland voll absetzen, wärend ein Kauf/Ratenkauf ordentlich in das EK auf zu nehmen ist und dann ab zu schreiben ist.

In anderen Ländern (ich gaube Östereich) ist z.B. ein Leasingwagen ebenfalls im EK auf zu nehmen und dann normal ab zu schreiben. Da ist Leasing weitaus uninteressanter.

 

Aber hier in Deutschland wird Leasing durch atraktive Abschreibung gefördert und dadurch, das 1% des Bruttolistenpreises vom Dienstwagennehmer zu versteuern sind, auch darauf geachtet, dass ja nur neue Autos Firmenwagen werden.

 

Gerecht wäre es durchaus, 1% vom Kaufpreis an zu setzen.

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  • 2 weeks later...

Ich habe zum Thema nochmal eine Frage?

 

Weiß jemand, wie es aussachaut, wenn man seinen Privatwagen geschäftlich nutzt?

 

Biespiel:

 

Arbeitnehmer hat privat einen Wagen diesen nutzt er auch geschäftlich.

Meines Wissens nach kann er die Kosten für Sprit, Wartung, Versicherung und Steuern am Jahresende zusammenaddieren und

von der Steuer absetzen.

Kann er auch die monatliche Finanzierungsrate des Wagens ansetzen (junger gebrauchter, ca. 75% unter Listenpreis gekauft)

oder nur den jährlichen Wertverlust?

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@GT: Normal bekommt man in dem Fall eine Pauschale von AFAIR 0,30 € je dienstlichen Kilometer. Ich habe mir damals in Studizeiten damit was dazuverdient. Lohnt sich aber nur, wenn das eigene Auto alt und sparsam ist.

 

Grobi

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Genau, das wäre auch fair.
Schön wär's, aber was wäre daran fair? Die Kosten bestehen ja nicht nur aus dem Wertverlust, und somit wäre man mit einem alten Gebrauchten wiederum stark bevorteilt gegenüber dem, der einen jungen Gebrauchten oder Neuen fährt.

 

 

Weiß jemand, wie es aussachaut, wenn man seinen Privatwagen geschäftlich nutzt?
Genau das habe ich jahrelang gemacht.

 

Abgerechnet wird nach km, d.h. du brauchst ein Fahrtenbuch der betrieblichen Fahrten. An dieses FB werden zwar nicht die strengen Maßstäbe der Buchführung angelegt, die bei km-Abrechnung eines geschäftlichen Wagens vorgeschrieben sind, dennoch müssen die betrieblichen Fahrten glaubhaft aufgezeichnet werden. Ich habe das mit dem Audi-Logbook gelöst, gibt es aber als GPS-Lösung genauso für jedes andere Auto, spart viel Arbeit.

 

Verteilt auf die km werden ALLE Kosten.

 

Der Kaufpreis wird über mehrere Jahre bis auf 0 abgeschrieben, und der Abschreibungsbetrag geht in die jährlichen Kosten ein. Der Verkaufserlös ist wiederum privat. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach dem Alter und wird so gewählt, dass der Buchwert auf 0 fällt wenn das Auto 6 Jahre alt ist, allerdings ist die Mindestdauer der Abschreibung normal nicht unter 3 Jahre, was real mindestens 2,5 Jahre + 1 Tag sind wenn du am 30.6. oder 31.12. kaufst (Rechnungsdatum).

 

Der Kredit und die Höhe der Raten spielt prinzipiell keine Rolle, das ist Privatsache, allerdings die Zinsen kannst du in die Kosten natürlich ebenfalls einfließen lassen.

 

Bei einem Selbständigen, der nur den Aufwand geschäftlich/privat trennt, funktioniert diese Lösung nur bis 50% betrieblicher Anteil, ist es mehr dann fällt der Wagen ins Betriebsvermögen. Rechnet man allerdings als Privatmann gegenüber einer Firma ab (d.h. z.B. auch als Geschäftsführer gegen die eigene GmbH), dann geht das bis zu 90% betrieblicher Anteil.

 

So und jetzt rechne mal:

 

Gebrauchtwagenkauf Dezember 2009 für 30.000,-

Verkauf Juli 2012 für 15.000,-

Betriebsanteil 80%

 

ergibt einen tatsächlichen Wertverlust von 15.000,- wovon nur 12.000,- betrieblich bedingt sind

von der Steuer abgesetzt werden aber in den 2,5 Jahren insgesamt 80% aus 30.000,- = 24.000,- Euro

 

Das macht 12.000,- Euro steuerfrei, ist völlig legal und korrekt.

 

Aber: Leider wird vom betrieblichen Anteil keine Vorsteuer erstattet, und das summiert sich in den Jahren natürlich auch ganz schön.

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Danke für die schnelle und ausführliche Hilfe.

 

So wie es ausschaut, lohnt es sich für einen Angestellten dann eher nicht, einen Privatwagen geschäftlich zu nutzen und dafür auf einen pauschalversteuerten Firmenwagen zu verzichten:

 

Fahrzeugkosten wären hochgerechnet 10.600 Euro per Anno bei ca. 30.000 km von denen Privat- und Geschäftsanteil je die Hälfte ausmachen.

 

(Kostenrechnung: Rate 500€, Sprit 200€, Wartung, etc 100€, Steuer & Vers. 125€ x 12 Monate)

 

Abzusetzen sind also monatlich 531€, Kosten liegen bei 925€ => private Nutzung kostet 394€.

Mit 1% Regel sind es runde 300€ mehr Netto, wenn kein Firmenwagen genutzt würde. Bleiben knappe 100€ Differenz zu Lasten des Arbeitnehmers.

 

Ein Versuch wars wert, das mal zu prüfen. Hätte ja klappen können.

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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