Modrunner 0 Posted July 10, 2009 Report Share Posted July 10, 2009 Mal ne Frage. Die Tage ist dem Bekannten eines Freundes folgendes passiert: Er wurde in Schweden morgens mit 0,4 Promille Restalkohol erwischt. Die Promillegrenze in Schweden liegt bei 0,2 Promille. Fazit: - Führerschein wurde einbehalten- Führerschein gibts nach Zahlung einer Geldbusse zurück. Wie verhält er sich denn jetzt in Deutschland? - Ist der Führerscheinentzug hier überhaupt gültig (unter 0,5 Promille)?- Haben die deutschen Behörden überhaupt eine Möglichkeit, den Einzug in Schweden nachzuvollziehen?- Könnte er sich um Zahlung des Bußgeldes herumdrücken (sofern er nie mehr nach Schweden will) Betrifft mich zwar alles nicht, ist aber trozdem interessant. Quote Link to post Share on other sites
fiNal 3 Posted July 11, 2009 Report Share Posted July 11, 2009 [spekulation]Soweit ich weiss schert sich die Deutsche Führerscheinstelle einen ******* darum, was im Ausland alles verbockt wird. Ich schätze ausserdem aufgrund der geographischen Distanz, dass zwischen Schweden und Deutschland kein Rechtshilfeabkommen besteht. Insofern kann dein Freund wahrscheinlich seinen Führerschein auch einfach als verloren anmelden, damit dürfte die Sache erledigt sein.[/spekulation] Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted July 11, 2009 Report Share Posted July 11, 2009 [spekulation]..... Insofern kann dein Freund wahrscheinlich seinen Führerschein auch einfach als verloren anmelden, damit dürfte die Sache erledigt sein.....[/spekulation] Nachdem aber der in Schweden einkassierte Führerschein vermutlich an die entsprechende deutsche Behörde zwecks Aushändigung übersandt wird, wird dortselbst eine Verlustmeldung durch den Inhaber wohl doch Befremden hervorrufen. Und wenn der TE, wie er schreibt, nach Bezahlung den FS eh wieder zurück erhält (wohl an Ort und Stelle), wo ist da ein Problem? lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
Modrunner 0 Posted July 17, 2009 Author Report Share Posted July 17, 2009 Ich hab gestern noch mal nach dem Stand der Dinge gefragt: Den Schein gibts nicht an Ort und Stelle zurück. Er hat wohl mit offenen Karten gespielt, und über Bekannte in Schweden Kontakt zu den dortigen Behörden aufgenommen. Das Bußgeld wurde daraufhin drastisch gesenkt (warum auch immer), und er kriegt den Schein in Kürze wieder. Alles recht unspektakulär also. Ich vermute fast, daß dies dafür spricht, daß die Sache in D keine Relevanz hat. Vermutlich haben sich die Schweden gedacht: Besser als nichts! Quote Link to post Share on other sites
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