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Video Auf Der B169 Richtung Döbeln


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Mahlzeit,

 

ich bin letztes Jahr im August in meinem Dienstwagen auf beschriebener Strecke in einer Videolasermessung aus/unter einer Leitplanke gemessen worden, mit genau 100 km/h (dank dem Tempomat).

Das Dumme, ca. 300-400m vor der Meßstelle (langgezogene S-Kurvenkombi) stehen links und rechts je ein 70-er Schild. Die B169 ist an dieser Stelle (langgezogene Rechtsbiegung in Fahrtrichtung über einen gaaaaaaaaaaaanz kleinen Berg) in meine Fahrtrichtung 2-spurig, Gegenseite einspurig. Noch viel dümmer, ich habe weder das rechte Schild gesehen, noch das linke. Aus der Erinenrung heraus war das im morgendlichen Berufsverkehr bei aufgehender Sonne, wobei ich zu 100% rechts einen LKW überholt habe (davon gibts keine Fotos). Im Nachvollziehen, da Berufsverkehr und vielbefahrene Strecke, glaube ich auch, in meiner Gegenrichtung einen/mehrere LKW gehabt zu haben, durch welche ich die Schilder nicht sehen konnt (steht nur einmal vor der ZUsammenführung der zwei Spuren).

Ich nun natürlich in Einspruch gegangen, die Stelle noch mal live angekuckt, und siehe da, da stand ca. 1 1/2 Monat nach der Messung tatsächlich ein Schild, wahrscheinlich auch an dem Tag (Anruf bei der zuständigen Straßenaufsicht).

So, wir nun Akteneinsicht, Meßprotokolle, Eichprotokolle, Ausbildungsnachweise etc. Alles da, soweit auch alles korrekt.

wir kommen an der Stelle jetzt nicht mehr weiter und überlegen, den Einspruch zurückzuziehen, wechen Sinnlosigkeit, da ich nicht beweisen kann im Verfahren, dass die Sicht an dem Tag verdeckt ist und mir der Verwaltungsakt der Geschwindigkeitsbegrezung nicht zuging.

 

Deshalb meine Frage an das Forum, kennt jemand die Stelle und kann mir vielleicht noch Informationen liefern, was weiß ich, dass an dem Tag der Meßbeamte betrunken war (laut Zeitung oder so).....halt irgendwas, um vielleicht im Verfahren doch noch ne chance zu haben?

Mir gehts nicht darum, dass ich die Punkte nicht haben (bin bei 0) oder das Geld nicht zahlen will, sondern, dass ich ansonsten, wenn ich mal geblitzt werde, mir die Überschreitung durchaus bewusst ist und ich als reuiger Sünder auch zahle. Nur zu diesem Zeitpunkt habe ich die GB nicht gesehen und man wird ungern wegen was bestraft, was nach eigener Meinung nicht korrekt ist.

 

Achja, Meßinstrument war die Leivtec XV2.

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Guest Simineon
Nur zu diesem Zeitpunkt habe ich die GB nicht gesehen und man wird ungern wegen was bestraft, was nach eigener Meinung nicht korrekt ist.

 

Mit anderen Worten hast Du die Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahrlässig begangen, oder ?

 

Na dann ist doch alles klar, der Bussgeldkatalog listet die Bussgelder für fahrlässige Begehung auf, bei Vorsatz wird der Standardsatz angemessen erhöht.

 

Mit anderen Worten: Zahlen schafft Frieden.

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