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Geblitzt, aber nicht selbst gefahren


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Mahlzeit!

Da leiht man der Freundin einmal den Firmanwagen, weil ihrer kaputt ist, und schon wird 'se geblitzt. Ca. 140 bei :heul:

Mancheiner würde sagen: "Nicht mein Problem..." :wand:

Ich hab ja auch schon ein Foto von mir machen lassen. Seit dem weiß ich, dass der Knaller bei uns in der Firma die Anzeige (oder wie auch immer der erste Wisch heißt) mit Angabe der Fahreradresse (also meiner) dirket an die Polizei zurück schickt. Dann bekommt man Post.

So weit so gut. Jetzt is aber doch die Frau gefahren. MUSS ich angeben, wer gefahren ist oder nicht? Wenn nicht, wie geht's am geschicktesten weiter???

 

Bitte um Eure Hilfe!

(Gerne auch die Sherrifs...)

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Immer langsam es ist doch Wochenende.

 

Da es wohl unter 20 km/h zu schnell war, passiert nicht viel. Maximal 35 Euro. Wenn du einen Ab bekommst, dann kannst du deine Freundin angeben oder wenn die Nutzung des Firmenwagens durch andere nicht gestattet ist eben dich selber.

Bei einen Bußgeldbescheid, dass gleiche Verfahren-endweder einfach bezahlen und die Sache ist erledigt oder innerhalb einer !!! Woche Widerspruch einlegen ohne Begründung. So könnte die Sache für deine Freundin verjähren.

 

Wir ihr es macht, mußt du selber wissen.

 

Sollten es über 20 km/h sein, einfach noch mal melden.

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Hallo nochmal,

 

wir haben die Sache nochmal genau beleuchtet:

Die Sache war so:

Sie hatte knapp 120 drauf (genau wissen wir's nicht), geblitzt hats bei :blink: !

(Sorry, hab das beim letzten mal wohl verwechselt...)

Also auf jeden Fall Punkte...

 

Also was passiert, wenn ich den AB ohne Begründung (oder nur mit der Angabe, dass ich nicht gefahren bin?) zurückschicke?

Oder muss ich angeben, wer gefahren ist?

Lohnt sich Anwalt?

 

Danke schonmal...

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Guest Dauer-Guest

Was für´ne Freundin isn das? Also Angebetete oder Bekannte? Bei Angebeteter siehts so aus: wenn Du mit ihr verlobt bist kannst Du die Aussage verweigern, was natürlich darauf hindeutet, daß es sich bei der Fahrerin um einen Verwandten 1. Grades oder eben um die Verlobte bzw. Ehefrau handelt. Hast Du diese "Verwandtschafts-Verhältnis" bzw "Verhältnis" nicht vorzuweisen, dann mußt Du aussagen. Kannst es natürlich trotzdem bleiben lassen und Bekanntschaft mit den Repressalien Fahrenbuch usw machen. Vielleicht wird aber bevor es dazu kommt Dir die Tat vorgeworfen - dann kannst Du einfach abwarten bis es für sie verjährt ist und mußt nur bei einem BuGeBe Widerspruch einliegen. Wenn Du nix falsch machst 0 Problem, da gute Ausgangs-Situation.

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Tach,

jetzt wirds interessant. Also:

 

Was für´ne Freundin isn das? Also Angebetete oder Bekannte? Bei Angebeteter siehts so aus: wenn Du mit ihr verlobt bist kannst Du die Aussage verweigern, was natürlich darauf hindeutet, daß es sich bei der Fahrerin um einen Verwandten 1. Grades oder eben um die Verlobte bzw. Ehefrau handelt. Hast Du diese "Verwandtschafts-Verhältnis" bzw "Verhältnis" nicht vorzuweisen, dann mußt Du aussagen. Kannst es natürlich trotzdem bleiben lassen und Bekanntschaft mit den Repressalien Fahrenbuch usw machen.

Freundin halt. Wir wohnen zusammen. Nix verlobt oder so. (Weiß eh keiner, ob oder ob nicht, da das ja nirgendwo steht...)

Muss ich jetzt Angaben machen oder nicht? Ich hab gelesen, dass die :P gern sagen, dass man muss, obwohl man nicht müßte, um sich die Arbeit zu erleichtern. Kommt es beim ersten Mal gleich dazu, dass man Fahrtenbuch führen muss?

 

Vielleicht wird aber bevor es dazu kommt Dir die Tat vorgeworfen - dann kannst Du einfach abwarten bis es für sie verjährt ist und mußt nur bei einem BuGeBe Widerspruch einliegen. Wenn Du nix falsch machst 0 Problem, da gute Ausgangs-Situation.

 

Und wie ist das mit der Frist? Beginnt das von vorn, wenn ich geantwortet habe, oder läuft die Uhr ab "Tatzeit" für meine Freundin?

Wan isses denn nun verjährt?

Irgendwie seh ich da nicht durch. Bin wohl heut 'n bißchen langsam im Schädel... :120:

Kann mir jemand (vielleicht aus eigener Erfahrung) sagen, was ich jetzt am besten tun soll? :blink:

 

Danke für Eure Geduld...

 

Grüßle

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Guest Dauer-Guest

Ich habe Dich so verstanden, daß Deine Firma Dich angegeben hat als Person, der das Fahrzeug überlasen wurde. D. h. es gibt einen Zeugen der das bestätigt hat.

 

Wenn Du einen Anhörungsbogen bekommst in dem steht:"Ihnen wird zur Last gelegt...blablabla", dann wirft man Dir als unschuldiger Person etwas vor (sollche Beschuldigungen sind übrigens eine Straftat, denn auf dem Bild müßte klar zu erkennen sein ob Männlein oder Weiblein oder sieht sie so scheisse aus? :blink: ). Du kannst dann entweder sagen:"nö, ich war das nicht, ich möchte die Aussage verweigern", was zu Ermittlungen führen dürfte, d. h. die Polizei klingelt bei Dir, der Firma und Deinen Nachbarn mit dem Photo und versucht rauszukriegen wer das war. Alternativ kannst Du auch einfach nichts tun, in der Hoffnung, daß nach diesem AB, so ca. 6-8 Wochen später ein BuGeBe eintrudelt, dem Du vor Ablauf von 2 Wochen widersprichst. Für Deine Freundin tickt in all dieser Zeit die Uhr, 3 Monate lang darf sie nicht mit der Tat konfrontiert werden, d. h. keinen AB bekommen und nicht von der Polizei mit dem Bild konfrontiert werden, dann noch 2 Wochen Postlaufzeit und sie is raus und Du kannst sie zu 2 Monaten Küchendienst (oder sonstigen Dienstleistungen Deiner Wahl) zwingen :P . Das wirkt eh besser als die Euronen-Strafe. Dritte Alternative ist, daß Du auf dem AB irtümlich ankreuzt, daß Du den Verstoss zugibst. Beim Erhalt des BuGeBe ebenfalls Widerspruch einlegst und dann allerdings im Zweifelsfall vor Gericht stehst und dort glaubhaft versichern mußt, daß es ein Irrtum war. Also nix für Leute mit schwachen Nerven und auch eine Straftat, die allerdings schwer nachzuweisen ist.

 

Anderer Fall: Du bekommst einen Zeugenbefragungsbogen. Du bist verpflichtet die Wahrheit zu sagen, hast allerdings das Recht die Aussage zu verweigern bei Verwandten 1. Grades oder auch Verlobter. Jemanden falschen da reinzuschreiben ist eine echte Straftat, würde ich Dir abraten von. In sollchen Fällen (Verwandte 1. Grades usw) ist es völlig legal die Aussage zu verweigern und Deine Schwester könnte einen Brief beilegen in dem sie sich darüber beschwert warum Du gegen eine nahestehende Person aussagen sollst und warum Du als Halter mit der Tat konfrontiert wirst obwohl klar zu erkennen sein müßte, daß eine Frau gefahren ist. Sie könnte schreiben, daß sie sich damit etwas auskennt und hier doch offensichtlich ein Missverständniss vorliegt. Dann könnte sie noch etwas über den Blitzer herziehen, ganz allgemein ohne irgendwie übertrieben anzudeuten dort gewesen zu sein. Mit etwas Glück bekommt nun Deine Schwester einen AB oder die Behörde ist damit beschäftigt ein Photo Deiner Schwester beim EMA zu besorgen. Wichtig ist: Deine Schwester sollte ein Alibi haben oder wirklich keinerlei Ähnlichkeit mit Deiner Freundin haben.

 

Dein Fall wird einen vernünftigen Beamten zu lapalienhaft (10-20 zu schnell, pfft) und zugleich zu kompliziert (alles um 3 Ecken, Firma, Angestellter und unbekannte Frau) sein um zu ermitteln. Meine Empfehlung also: beim AB garnix machen und nur beim BuGeBe Widerspruch einlegen. Beim Zeugenbefragungsbogen natürlich Aussage verweigern. Sicherheitshalber Türen bei unbekanntem Besuch nicht öffnen und geschwätzige Nachbarn knebeln.

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@Dauer-Guest:

Zuerst mal Dank für Deine ausführliche Auskunft.

...und: NEIN soooo Scheiße sieht sie nicht aus... :P

Das mit den Dienstleistungen is 'ne sehr gute Idee! Wär ich gar nicht drauf gekommen. Bin einfach zu gut für diese Welt... :120:

 

Ich wart jetzt mal ab. Dauert eh 'n bißchen, bis das bei mir landet. Zuerst zur Firma, die schickens zurück mit meiner Adresse.

Dann gehts los...

Laß mal zusammenfassen:

1. Auf AB nicht reagieren.

2. Bußgeldbescheid empfangen und binnen 2 Wochen mit Widerspruch zurück: "Bin nicht gefahren!"

Alibi hätte ich. War bei Bekannten...

3. Abwarten, Tür zu lassen und Nachbarn bestechen...

 

Korrekt?

 

Nochmal theoretisch auf ganz doof:

Wir haben so 'ne Sprechanlage für die Haustür. Wenn die :blink: um Einlass schellen und ich frag wer da ist und mach dann nicht auf? Was dann? Dumme Idee? ODER:

Ich mach auf. (Ich hab ja nix gemacht.) Zu dem Foto, dass mir die Herren unter meine Knubbelnase halten, möchte ich keine Angaben machen.

Dummerweise steht aber der Name meiner Freundin auf'm Klingelschild (Vorname abgekürzt, Nachname). Ungünstig???

 

Danke für Input!!!!!!

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Name an der Klingel ist schon blöd-am besen ab machen-man will ja keine "Amtshilfe" leisten. :120: Am Allerbesten ist es zu deiner Freundin zu ziehen, solange die Frist läuft oder zumindest sich nicht in deiner Wohnung treffen, falls Besuch kommt.

 

Also rein lassen mußt du die :blink: nicht, warum auch (ausnahme die holen einen Durchsuchungsbeschluß, den sie hier aber NIE bekommen würden).

Wenn sie das Foto dir unter die Nase halten, dann müßten die dich vorher belehren und wenn sie es nicht machen, dann frag doch als "Unwissender" aber gesetzestreuer Staatsbürger die :P einfach nach deinen Rechten.

Wenn man es als Zeugenbefragung interpretiert-was wahrscheinlich ist-dann auf die Aussageverweigerung berufen-aber nicht sagen warum, sondern nur habe das Recht dazu.

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@Gast225:

Das Prob ist, wir wohnen zusammen. (Weiter vorn im Thread schon mal erwähnt...)

 

Also rein lassen mußt du die  nicht, warum auch (ausnahme die holen einen Durchsuchungsbeschluß, den sie hier aber NIE bekommen würden).

 

Hab ich blöd erklärt:

Wohne in so nem Betonbunker mit Klingel und Gegensprech unten anner Haustür. DA müssen die Jungs zuerst rein.

Was ich meinte, war Gegensprech: "Wer da?" - " :blink: !" - Ab jetzt ignorieren...

Ist das ok? Oder werden die mit Recht sauer?

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Guest Daddy Cool

@groovemaster

Da leiht man der Freundin einmal den Firmanwagen

Weiß die Firma daß du den Firmenwagen entliehen hast?

Darfst du das überhaupt?

 

Wenn beide Fragen mit Nein beantwortet werden hast du ein noch heftigeres Problem!

Die Firma kann die fristlos wegen solch einem Müll entlassen!

Dann gibt es nur eine Möglichkeit. Zahl den Kram bevor es noch schlimmer kommt!

 

Gruß

Daddy Cool

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@groovemaster

 

Was ich meinte, war Gegensprech: "Wer da?" - " :blink: !" - Ab jetzt ignorieren...

Ist das ok? Oder werden die mit Recht sauer?

Juristisch ok. Auch eine Vorladung zur Polizei braucht nicht befolgt werden! Aber die könnten trotzdem sauer werden. Wenn die Polizisten wirklich unbequem werden (draußen auf Lauer liegen, drohen etc., aber unwahrscheinlich), sollte man die Verhältnismäßigkeit abschätzen. Es geht bei Tacho 120 / erlaubten 80 noch nicht um ein Fahrverbot.

 

MfG

 

Thomas

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@Daddy Cool:

Danke für den Hinweis, ist aber kein Problem. Ehefrau (oder gleichzustellende Lebensgefährtin) darf...

Im Notfall sowieso :P . Solange der Kübl heil bleibt, isses eh kein Problem und denen eher Wurscht.

 

 

Kann man es eigentlich versuchen und dann doch jederzeit :blink: den Schwanz einziehen und löhnen?

So nach dem Motto: Gerade ist ihr eingefallen, dass sie da wohl doch gefahren sein muss?

Ich als zu Unrecht beschuldigter hätte ja nur die Aussage verweigert bzw. keine Angaben gemacht und nie gelogen...oder?

 

Oder gibt das dann richtig Zoff?

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Guest Daddy Cool

@groovemaster

Ich als zu Unrecht beschuldigter hätte ja nur die Aussage verweigert bzw. keine Angaben gemacht und nie gelogen...oder?

Ein Zeugnisverweigerungsrecht hast du nicht. Wie bereits geschrieben steht dies nur nahen Verwandten und Verlobten zu.

Für die Polizei ist es in der Regel in Fällen wie deiner, kein Problem, den Fahrer zu ermitteln. Die gehen ins Haus, klingeln bei Nachbarn und zeigen denen das Foto. Und schon haben sie deine Freundin. Da deine Freundin anscheinend noch eine weiße Weste hat, ist das Bußgeld und die Punkte wohl kein Problem für sie.

Zahlen und in Zukunft langsamer fahren, aber das kennst du ja schon! :P

 

Gruß

Daddy Cool :blink:

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@Daddy Cool:

Zahlen und in Zukunft langsamer fahren, aber das kennst du ja schon! :P

 

Sag das nicht mir. Schließlich hat sie Gummi gegeben, nicht ich... (nicht böse gemeint, Daddy. Hab Dich schon verstanden :blink: )

Ich pass auf meinen Lappen auf. Schließlich verdien ich mein Geld damit. Und seitdem ich 'n Navi hab, seh ich was die ganze Raserei bringt. Nix!

Um 15 min. (Ankunftszeit!) eher da zu sein, muss man ganz schön lange drauftreten...

 

Ah ja: Wer sagt, dass wir nicht verlobt sind? Könnt ich heut nachmittag schnell machen :120:

 

Gruß,

 

Der Groovemaster

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