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Verjährung und laufendes Verfahren


Guest Gast_Pechvogel

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Guest Gast_Pechvogel

Hallo,

 

ich habe heute einen Bußgeldbescheid erhalten. 3 Punkte werden fällig.

Im Oktober wäre ich meine 4 Punkte losgewesen, da ich fast 2 Jahre nicht geblitzt wurde. Und nun das.

Wenn ich Einspruch einlege, muss das bis 30.8. passieren.

Kann ich es schaffen, dass die 4 Punkte gelöscht werden und ich dann "nur" die 3 bekomme? Oder wird die Verjährungs- bzw. Tilgungsfrist durch ein laufendes Verfahren gehemmt?

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Maßgeblich für seine tilgungshemmende Wirkung ist der Tag der Rechtskraft des neuen Bescheids, nicht das Datum des Begehens der zugehörigen Ordnungswidrigkeit oder Ähnliches.

 

Damit die alten Punkte gelöscht werden, musst Du also die Rechtskraft des aktuellen Bußgeldbescheids auf jeden Fall durch (möglichst späten) Einspruch zunächst verhindern. Irgendwann wird es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Sobald aber die Zwei-Jahres-Frist für Deine alten Punkte abgelaufen ist, kannst Du Deinen Einspruch ohne Nennung von Gründen zurückziehen und vermeidest so auch die Gerichtsverhandlung und die damit zusätzlich anfallenden Kosten.

 

Ich bin kein Experte, aber nach allem, was man hier so liest, dürfte es Dir leicht gelingen, Dich bis in den Oktober zu retten. Sicherlich weiß aber einer hier im Forum noch genauere Details.

 

Viele Grüße

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@ Pechvogel

 

Wichtig: unbedingt die Einspruchsfrist (14 Tage) wahren. Also den Einspruch nach 10 Tagen mit der Post (Einschreiben mit Rückschein) ohne Begründung abschicken. Es könnte noch eine Bemerkung gegeben werde: "Ich möchte mich mit einem Anwalt beraten."

 

Erfahrungsgemäß geht die Sache erst nach ca. 2 Monaten routinemäßig an das zuständige Amtsgericht. Ein Anwalt könnte den anberaumten Gerichtstermin weiter verzögern, indem er einfach dem Gericht mitteilt, dass der Termin ihm bzw. seinem Mandanten nicht passt.

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Guest Gast_Pechvogel

Ja,

 

das Problem ist nur, dass es nicht sein muss, dass die den Einspruch akzeptieren. Die können ihn auch gleich ablehen und dann wird alles rechtskräftig. Oder?

Ich hatte mich schon schriftlich geäußert, aber das hat mich "nicht entlastet", wurde geschrieben.

Aber danke. Ich werde den Einspruch am 28.8. abschicken, schreiben dass ich einen Anwalt konsultieren werde und in jedem Fall eine Verhandlung vor Gericht wünsche.

Kann das so funktionieren? Ich werd dann Mitte Oktober hier im Forum erzählen, ob ich 3 Punkte hab oder 7.

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Guest Gast_Pechvogel

Also können die den Einspruch nicht ablehnen? Muss ich mir einen Anwalt nehmen, oder schaff ich das ohne?

Und kann ich denn am 10.10. einfach das Bußgeld überweisen? Ist damit der Einspruch hinfällig? Tilgungsdatum meiner 4 Pinkte: 08.10.

Es wäre echt ärgerlich, wenn ein paar Wochen vorher erneut 2 Jahre beginnen und 3 dazu kommen. Denn 7 Punkte ist echt viel. Mit "nur" 3 kann ich leben.

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