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Als Deutscher In Der Schweiz Geblitzt - Rechtslage?


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Hallo,

 

ich wurde Anfang 2006 in der Schweiz geblitzt. Ich glaube 7-8 Km/h zuviel. Das ganze war im Bezirksstatthalteramt Sissach.

Ich habe bis dato alle Bußgeldbescheid und Mahnungen ignoriert. Heute kam nach ca. 2 Jahren die 2. Mahnung vom Strafbefehl.

Mittlerweile wollen die 250SFR von mir. Unten steht das innerhalb 10 Tagen das Betreibungsverfahren eingeleitet wird oder die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen wird.

Wie ist die Rechtslage? Können die Schweizer mittlerweile in D eintreiben? Habe ich etwas zu befürchten?

Wie lange muss ich nun warte nbis ich wieder in die Schweiz kann? Verjährt das irgendwann?

 

Vielen Dank vorab

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Wie ist die Rechtslage? Können die Schweizer mittlerweile in D eintreiben? Habe ich etwas zu befürchten?

 

solange du nicht wieder in die schweiz einreist hast du nichts zu befürchten. also keine panik

 

Wie lange muss ich nun warte nbis ich wieder in die Schweiz kann? Verjährt das irgendwann?

 

soweit ich weiss wird das 5 jahre lang gespeichert

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Unten steht das innerhalb 10 Tagen das Betreibungsverfahren eingeleitet wird oder die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen wird.

Wie ist die Rechtslage?

 

Na endlich geht was. Das ist gut zu hören.

 

Wie lange die Fristen genau sind weiss ich nicht. Musste mich noch nie damit befassen. Wie lange haben Betreibungen Gültigkeit? Kenne keine Frist,

daher wohl 10j oder mehr?! Was rechtlich mehr Sinn macht, ob Ersatzfreiheitsstrafe oder Betreibung weiss ich nicht. Wer Betreibungen nicht bezahlt wird dann

arrestiert.

 

http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_1/index.html

 

Was mich persönlich noch interessiert, ob allenfalls eine Klage am Wohnort eingereicht wird. Wobei hier das Vergehen viel

zu gering ist.

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Unten steht das innerhalb 10 Tagen das Betreibungsverfahren eingeleitet wird oder die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen wird.

Wie ist die Rechtslage?

 

Na endlich geht was. Das ist gut zu hören.

 

Wie lange die Fristen genau sind weiss ich nicht. Musste mich noch nie damit befassen. Wie lange haben Betreibungen Gültigkeit? Kenne keine Frist,

daher wohl 10j oder mehr?! Was rechtlich mehr Sinn macht, ob Ersatzfreiheitsstrafe oder Betreibung weiss ich nicht. Wer Betreibungen nicht bezahlt wird dann

arrestiert.

 

http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_1/index.html

 

Was mich persönlich noch interessiert, ob allenfalls eine Klage am Wohnort eingereicht wird. Wobei hier das Vergehen viel

zu gering ist.

 

Ich schrieb doch, dass ich aus Deutschland bin. Was mit Schweizern in so einem Fall passiert ist für mich nicht interessant. Wichtig für mich ist nur ob ich in D etwas zu befürchten habe..

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