Sheep2001 0 Posted September 29, 2008 Report Share Posted September 29, 2008 Hallo, ich wurde Anfang 2006 in der Schweiz geblitzt. Ich glaube 7-8 Km/h zuviel. Das ganze war im Bezirksstatthalteramt Sissach.Ich habe bis dato alle Bußgeldbescheid und Mahnungen ignoriert. Heute kam nach ca. 2 Jahren die 2. Mahnung vom Strafbefehl.Mittlerweile wollen die 250SFR von mir. Unten steht das innerhalb 10 Tagen das Betreibungsverfahren eingeleitet wird oder die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen wird.Wie ist die Rechtslage? Können die Schweizer mittlerweile in D eintreiben? Habe ich etwas zu befürchten?Wie lange muss ich nun warte nbis ich wieder in die Schweiz kann? Verjährt das irgendwann? Vielen Dank vorab Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted September 29, 2008 Report Share Posted September 29, 2008 Wie ist die Rechtslage? Können die Schweizer mittlerweile in D eintreiben? Habe ich etwas zu befürchten? solange du nicht wieder in die schweiz einreist hast du nichts zu befürchten. also keine panik Wie lange muss ich nun warte nbis ich wieder in die Schweiz kann? Verjährt das irgendwann? soweit ich weiss wird das 5 jahre lang gespeichert Quote Link to post Share on other sites
Guest Tim002 Posted September 29, 2008 Report Share Posted September 29, 2008 Unten steht das innerhalb 10 Tagen das Betreibungsverfahren eingeleitet wird oder die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen wird.Wie ist die Rechtslage? Na endlich geht was. Das ist gut zu hören. Wie lange die Fristen genau sind weiss ich nicht. Musste mich noch nie damit befassen. Wie lange haben Betreibungen Gültigkeit? Kenne keine Frist, daher wohl 10j oder mehr?! Was rechtlich mehr Sinn macht, ob Ersatzfreiheitsstrafe oder Betreibung weiss ich nicht. Wer Betreibungen nicht bezahlt wird dannarrestiert. http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_1/index.html Was mich persönlich noch interessiert, ob allenfalls eine Klage am Wohnort eingereicht wird. Wobei hier das Vergehen vielzu gering ist. Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted September 29, 2008 Report Share Posted September 29, 2008 @Sheep2001,nur damit das ganze nicht zu verwirrend wird, in D hast du absolut nichts zu befürchten. Aber in die Schweiz einreisen solltest du natürlich nicht mehr. VG Tom Quote Link to post Share on other sites
Sheep2001 0 Posted September 29, 2008 Author Report Share Posted September 29, 2008 Unten steht das innerhalb 10 Tagen das Betreibungsverfahren eingeleitet wird oder die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen wird.Wie ist die Rechtslage? Na endlich geht was. Das ist gut zu hören. Wie lange die Fristen genau sind weiss ich nicht. Musste mich noch nie damit befassen. Wie lange haben Betreibungen Gültigkeit? Kenne keine Frist, daher wohl 10j oder mehr?! Was rechtlich mehr Sinn macht, ob Ersatzfreiheitsstrafe oder Betreibung weiss ich nicht. Wer Betreibungen nicht bezahlt wird dannarrestiert. http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_1/index.html Was mich persönlich noch interessiert, ob allenfalls eine Klage am Wohnort eingereicht wird. Wobei hier das Vergehen vielzu gering ist. Ich schrieb doch, dass ich aus Deutschland bin. Was mit Schweizern in so einem Fall passiert ist für mich nicht interessant. Wichtig für mich ist nur ob ich in D etwas zu befürchten habe.. Quote Link to post Share on other sites
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