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Sheep2001

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    Anfänger
  1. Na endlich geht was. Das ist gut zu hören. Wie lange die Fristen genau sind weiss ich nicht. Musste mich noch nie damit befassen. Wie lange haben Betreibungen Gültigkeit? Kenne keine Frist, daher wohl 10j oder mehr?! Was rechtlich mehr Sinn macht, ob Ersatzfreiheitsstrafe oder Betreibung weiss ich nicht. Wer Betreibungen nicht bezahlt wird dann arrestiert. http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_1/index.html Was mich persönlich noch interessiert, ob allenfalls eine Klage am Wohnort eingereicht wird. Wobei hier das Vergehen viel zu gering ist. Ich schrieb doch, dass ich aus Deutschland bin. W
  2. Hallo, ich wurde Anfang 2006 in der Schweiz geblitzt. Ich glaube 7-8 Km/h zuviel. Das ganze war im Bezirksstatthalteramt Sissach. Ich habe bis dato alle Bußgeldbescheid und Mahnungen ignoriert. Heute kam nach ca. 2 Jahren die 2. Mahnung vom Strafbefehl. Mittlerweile wollen die 250SFR von mir. Unten steht das innerhalb 10 Tagen das Betreibungsverfahren eingeleitet wird oder die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen wird. Wie ist die Rechtslage? Können die Schweizer mittlerweile in D eintreiben? Habe ich etwas zu befürchten? Wie lange muss ich nun warte nbis ich wieder in die Schweiz kann? Verjährt
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