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Deutscher In Schweizer Pkw In Der Schweiz Geblitzt


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Hallo

 

Ich war letztens mit dem Auto meiner Cousine, welches ein schweizer Kennzeichen hat, unterwegs in der Schweiz und wurde von vorne geblitzt von einer stationären Anlage.

Sie hat den bescheid bekommen, in dem steht das sie 11 km/h zu schnell war und 250 Sfr bezahlen soll, Foto war nicht dabei.

 

Ich wollte wissen was passiert wenn sie jetzt richtigerweise auf mich als Fahrer verweist mit deutschem Führerschein und Wohnsitz Deutschland.

 

... bekomme ich dann in Deutschland Punkte?

 

Was passiert wenn sie sagt, dass sie nicht gehfahren ist, sondern ein Umzugshelfer aus Deutschland (Sie ist zu der Zeit innerhalb der Schweiz umgezogen). Ein Bekannter dessen Name sie nicht kennt? Geben sich die Behörden damit zufrieden? Auf dem Foto dürfte man ja einwandfrei erkennen, dass es keine Frau ist.

 

Währe sehr dankbar für Antworten!

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Sie hat den bescheid bekommen, in dem steht das sie 11 km/h zu schnell war und 250 Sfr bezahlen soll, Foto war nicht dabei.

Die spinnen wirklich komplett.

 

Das war halt innersorts... also 50er oder 30er-Zone.....

Könnte ja auch direkt vor einer Schule gewesen sein.....?

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Das war halt innersorts... also 50er oder 30er-Zone.....

Könnte ja auch direkt vor einer Schule gewesen sein.....?

Hmm.. Naja, schau mal.. Wenn ich vor einer Schule mit 41 fahre, dann bin ich wahrhaftig kein Verkehrsrowdy ;)

Und in Deutschland zahlst du dafür 25 €.. Im Vergleich zu 250 CHF (= 155 €), irgendwo seh ich da die Verhältnismäßigkeit zwischen Tat und Strafe nicht mehr :think:

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11 ist genau die Grenze. Bei 10 zuviel wärens "nur" Fr. 120.- gewesen.

 

@Mace: Fr. 250 ist wirklich relativ viel, aber die 25 Euronen in Deutschland genau so lächerlich - einfach in die andere Richtung. Das Resultat sieht man imho auch schön auf den deutschen Strassen - tonnenweise Leute die konstant +20 fahren, und auf der anderen Seite Limits, die absichtlich 20 zu tief angesetzt werden. Kommt dazu, dass der TE bei vorgeworfenen 61 wohl 70 auf dem Tacho hatte (in der CH gibts bei Radar 5km/h Toleranz) - etwas, das einem geübten Autofahrer nicht unabsichtlich passiert. Ich will hier nicht den Moralapostel spielen, ich will nur sagen, dass der TE wohl nicht ganz unabsichtlich das Limit von :think: überschritten hat.

 

@TE: Punkte bekommst Du für den Verstoss natürlich keine, auch kein Fahrverbot oder sonstige Sanktionen. Die Geldstrafe ist in Deutschland nicht eintreibbar, allerdings leistet die Deutsche Behörde Vollstreckungshilfe, d.h. hilft der CH Behörde, Dich als Fahrer zu identifizieren - dies gegeben dem Fall, dass Deine Cousine Dich auch als Fahrer angibt.

Was die CH Behörde macht, wenn Deine Cousine sagt "ich weiss nicht, wie der heisst oder wo der wohnt", das kann ich beim besten Willen nicht sagen. Klar ist, dass sie Verkehrstechnisch aus dem Schneider ist (Frau / Mann Geschichte). Sie wird diese Aussage ausserdem wohl auch vor der Polizei machen müssen, d.h. der Polizei nicht "nur" schriftlich, sondern auch face to face anlügen müssen. Nimmt man ihr die Sache nicht ab, könnte ich mir auch vorstellen, dass unsere Justiz etwas à la "Behinderung Polizeilicher Ermittlungen" aus dem Hut zaubert. Auf der anderen Seite gibts aber auch genug Freisprüche mit solchen Maschen. Erfolg gibts ausserdem frühstens vor dem Bezirksgericht, die Sache wird also nicht mit einem schönen Brief "Verfahren eingestellt" enden.

 

Fest steht, dass bei Einsprache, egal mit welcher Begründung, der Einsatz erhöht wird. Eine Einsprache hat automatisch das ordentliche Verfahren zur Folge, wodurch Verwaltungsgebühren anfallen, die nochmals gerne Fr. 300 ausmachen können. Ob die schlussendlich bezahlt werden müsesn, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.

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