Muhi 0 Posted July 11, 2008 Report Share Posted July 11, 2008 hallo...ich wurde in der schweiz nach dem em-spiel Portugal-türkei geblitzt.dies geschah auf der autobahn A2, talspures steht bei der gemessenen Geschwindigkeit 161 km/h , abzug 7 km/h, also 154 km/h...das heißt 34 km/h zu schnell....das auto ist auf einen bekannten angemeldet und er war zu diesem zeitpunkt nicht dabei.... Im schreiben steht:"Die übertragung ist fotografisch dokumentiert (Front-/Heckaufnahmen). Für diese Verkehrsübertretung muss das ordentliche Verfahren (Ploizei-Rapport an den zuständigen untersuchungsrichter) angewendet werden. wir möchten sie deshalb höflichst bitten, in jedem fall auf der Rückseite dieses Formulars die Personalien der verantwortlichen Farhzeuglenkerin oder des verantwortlichen fahrzeuglenkers aufzuführen, auch wenn sie selbst für die übertretung verantwortlich sind. Nehmen sie in diesem fall von der Verzeigung zusätzlich unterschriftlich kenntnis. Senden sie uns bitte das formular mit den entsprechenden Angaben innerhalb von 10 Tagen an die unten aufgeführte Adresse zurück " "Die verantwortliche Person wird anschließend ein Strafbefehl der zuständigen schweizerischen Behörden mit möglichkeit zur bezahlung und rechtsmittelbelehrung erhalten." ich hab mich im forum umgeschaut und das steht sowas wie "ignorieren oder schreiben, dass man es nichts selbst war und nicht wisse, wer es ist" Könnt ihr mir vielleicht ausführlicher berichten, was genau ich machen soll...bzw. im falle eines schreiben, was genau ich schreiben soll....eine genaue vorlage wie ich es schreiben müsste, wäre sehr hilfreich, danke im voraus....ES EILT...ALSO ICH BITTE EUCH Quote Link to post Share on other sites
Imi78 0 Posted July 11, 2008 Report Share Posted July 11, 2008 Also alles was ich bisher weiß ist: In der Schweiz gilt die Halterhaftung, d.h. kann kein anderer Fahrer angegeben werden haftet der Fahrzeughalter. Du musst nicht zahlen da es kein entsprechendes Rechtsabkommen mit der CH gibt. Dann solltest du die Schweiz allerdings ein paar Jahre meiden. Gruss ImI Quote Link to post Share on other sites
fiNal 3 Posted July 20, 2008 Report Share Posted July 20, 2008 Es gibt keine Halterhaftung in der CH. Bei ignorieren bzw. zurückschreiben, dass mans nicht war, ist es gut möglich, dass die Deutsche Polizei bei deinem Bekannten anklopft und ihm ein paar Fragen stellt. Es gibt zwar kein Abkommen, dass die Geldstrafe auch einttreibbar wäre in Deutschland, aber die Behörden helfen einander bei der Ermittlung des Täters. Für dein Vergehen gibts übrigens Geldbusse, Gerichts- und Administrativgebühren von ca. Fr. 1300, dazu einen Monat Fahrverbot. Quote Link to post Share on other sites
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