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verkehrspsychologisches beratungsgespräch


Guest probezeitler

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Guest probezeitler

hallo foren mitglieder ich hab da mal ein frage an euch:

da meine probezeit verlängert wurde (weil ich in einen unfall verwickelt war) und nun auch noch geblitzt wurde da ich leider eine baustellenschild bzw das 60 kmh schild verpennt hab muß ich nun einen monat meinen führerschein abgeben.nun kam heute ein einschreiben.ich hab gehört dass mir wohl zur teilnahme an einem verkehrspsychologischen gespräch geraten wird.wird das tatsächlich per einschreiben geschickt?

was erwartet mich dort?will nämlich auf jeden fall teilnehmen...vielleicht hat eineet von euch auch schon einmal so ein gespräch hinter sich gebracht und kann mir nähere infos geben...danke

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Selber daran teilgenommen habe ich nicht, ich kann dir nur sagen, was in der FeV steht:

 

§ 38 FeV Verkehrspsychologische Beratung

 

In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlaßt werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde; diese Bescheinigung muß eine Bezugnahme auf die Bestätigung nach § 71 Abs. 2 enthalten.

 

Bei Teilnahme werden dir 2 Flens-Punkte abgezogen.

 

Du bist zur Teilnahme nicht verpflichtet.

Und denke daran, unabhängig, ob du teilnimmst oder nicht: Beim nächsten A-Verstoß nach der Beratung (oder bei Nichtteilnahme 2 Monate nach Erhalt der Empfehlung) bis zum Ende deiner verbleibenden Probezeit ist der Führerschein weg.

 

Gruß

Goose

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Guest probezeitler

echt? wenn ich nicht teilnehme ist der FS weg?

hätte sowieso daran teilgenommen aber ich hätte nicht gedacht,dass der FS schon bei nichtteilnahme weggenommen wird...

mein fahrlehrer sagte mir dass man bei 3 a verstößen innerhalb der probezeit "nur" die "normalen" 3 monate abwarten muß,dann antrag auf wiedererlangung stellen muß und sich wahrscheinlich zur mpu begeben muß.aber dass er dann bis ende der probezeit weg ist hätte ich nie gedacht....dachte immer dass sind dann 3 monate plus MPU...bist du da ganz sicher?danke

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Guest probezeitler

1. Auffälligkeit in der Probezeit:

Anordnung der Behörde an einem Aufbauseminar.

Auf Antrag kann die zuständige Behörde ein Einzelseminar gestatten.

Bei Nichtteilnahme Entzug der FE.

Die Behörde hat keinen Ermessensspielraum! 1 A-Verstoß

oder

2 B-Verstöße

 

2. Auffälligkeit in der Probezeit:

Schriftliche Verwarnung durch die zuständige Behörde mit der Empfehlung innerhalb von 2 Monaten eine psychologischere Untersuchung zu absolvieren. 1 A-Verstoß

oder

2 B-Verstöße

Rechtsmittel: Widerspruch und Anfechtungsklage an das Verwaltungsgericht gegen die Festlegung ein Aufbauseminar zu besuchen oder der Entzug der FE wegen Nichteilnahme an der Schulung, haben keine aufschiebende Wirkung.

3. Auffälligkeit in der Probezeit: Entzug der Fahrerlaubnis, wenn nach Ablauf der Frist gemäß Punkt 2 ein weiterer Verstoß dazugekommen ist. Die Sperre bis zur Erteilung einer neuen

Fahrerlaubnis beträgt mindestens 3 Monate.

 

 

das habe ich so gelesen,also dachte ich eben 3 monate ...von sperre bis ende der probezeit steht da nichts..ist das falsch?gelesen bei http://www.kprkpr.de/Verkehrsrecht/Infos/Probe/FAP.htm

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echt? wenn ich nicht teilnehme ist der FS weg?

hätte sowieso daran teilgenommen aber ich hätte nicht gedacht,dass der FS schon bei nichtteilnahme weggenommen wird...

 

 

Ich glaube du hast es nicht richtig interprediert.

 

Auch bei nicht Teilnahme, kommt es bei erst bei einen weiteren A-Verstoß zum Entzug. Allerdings beginnt die beachtenswerte Zeit erst zwei Monate nachdem du den Brief erhalten hast.

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echt? wenn ich nicht teilnehme ist der FS weg?

 

Nein, da habe ich mich wohl unglücklich ausgedrückt:

 

Gleichgültig, ob du teilnimmst oder nicht, kommt es in dem Zeitraum zwei Monate nach Erhalt der Empfehlung bis zum Ende der Probezeit zu einem weiteren A-Verstoß (oder zwei B-Verstößen), ist der FS weg.

 

Egal, ob du teilnimmst oder nicht, jetzt darfst du deinen FS behalten (bzw. nur das einmonatige FV antreten). Großer Vorteil bei Teilnahme ist die Gutschrift der zwei Punkte.

 

Gruß

Goose

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