Darius 0 Posted June 3, 2008 Report Share Posted June 3, 2008 Hallo. Ich hoffe, es kann mir jemand eine oder mehrere konkrete Antworten geben. Hier mein Anliegen: Ich wohne zwar in D, habe aber mein Auto in PL auf mich zugelassen. Rechtlich ist alles richtig, da ich die doppelte Staatsangehörigkeit habe. Wegen Steuerhinterziehung kann ich auch nicht verlangt werden, da ich in D Steuerbefreit bin. Vor ca. 3 Wochen wurde ich von einem Wagen der Stadt (Märkischer Kreis) geblitzt. Es war in einer Zone. Hatte ca. 45 km/h auf dem Tacho. Heute morgen wieder das gleiche Blitzer-Auto und die gleiche Situation, nur an einer anderen Stelle. Auch wieder Zone und ich mit ca. 42-45 km/h tapp tapp tapp in die Radarfalle getappt. DUMM gelaufen würde ich sagen!! Natürlich war es keine Absicht mit der Überschreitung, denn normalerweise halte ich mich an die vorgeschriwebenen Geschwindikeiten. Aber es weiss bestimmt (fast) jeder wie es ist. Kurz auf tacho nicht geschaut, am Radio gespielt und fertig ist das Foto. Meine Frage ist: Muss ich was befürchten?? Schicken die die Strafe nach Polen an meine dortige Anschrift, oder wie läuft es ab?? Oder passiert da garnichts? Gibt es irgendwelche Vorgaben, ab wieviel km/h bzw. ab welchem Betrag des Bußgeldes die mir an die Wäsche gehen werden, also mich (nach Polen) anschreiben und von mir Geld verlangen werden?? Bitte um konktete Angaben. Vielen Dank schon im Voraus. Darius Quote Link to post Share on other sites
PhantomRaser 15 Posted June 3, 2008 Report Share Posted June 3, 2008 Bei den geringen Überschreitungen dürfte gar nichts passieren. Jedenfalls ist da bis jetzt noch nie was gekommen. Wird sich aber bestimmt bald ändern. Umgekehrt wurde ich schon paar mal in Polen geblitzt und einmal sogar mit ca 40 drüber und da ist auch nichts gekommen. Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted June 3, 2008 Report Share Posted June 3, 2008 Ich wohne zwar in D, habe aber mein Auto in PL auf mich zugelassen...... Rechtlich ist alles richtig, da ich die doppelte Staatsangehörigkeit habe. Wegen Steuerhinterziehung kann ich auch nicht verlangt werden, da ich in D Steuerbefreit bin. Hat zwar nichts mit dem gegenständlichen Delikt zu tun, aber. Wenn Du in D deinen ständigen Wohnsitz hast, muß dein Auto auch in D angemeldet sein. Staatsbürgerschaft hat nichts damit zu tun. Deine Steuerbefreiung (aus welchen Grund?) kann sich nur auf die Einkommenssteuer beziehen, aber nicht auf die KFZ-Steuer, welche, falls dein Auto in D anzumelden gewesen wäre, zu bezahlen wäre. Da Du aber ein polnischen Kennzeichen hast, werden die D-Behörden die Post nach Polen schicken, deine polnische Adresse bekommen sie sicher von der polnischen Zulassungsstelle. Oder sie schicken gar nichts. Weils zu mühsam ist. lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted June 19, 2008 Report Share Posted June 19, 2008 Ich für mein Teil kann sagen, daß diverse (West)mecklenburgische Ordnungsämter die Fotos mit ausländischen Kennzeichen in den Papierkorb befördern. Bei Österreich bin ich mir zwar nicht zu 100 % sicher, wegen des Rechtshilfeabkommens, aber das tut hier ja auch nichts zur Sache. Quote Link to post Share on other sites
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