Guest KarlGunther Posted April 18, 2008 Report Share Posted April 18, 2008 hi. Die Fahrzeuge vom Ordnungsamt haben Blaulicht und Einsatzhorn. Dürfen die auch Sonderrechte in Anspruch nehmen ? In § 35 StVO stehen die m.E. nicht. danke für die Antwort Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 18, 2008 Report Share Posted April 18, 2008 Die Fahrzeuge vom Ordnungsamt haben Blaulicht und Einsatzhorn. Dürfen die auch Sonderrechte in Anspruch nehmen ? In § 35 StVO stehen die m.E. nicht. Sonderrechte dürfen auch ohne Blaulicht in anspruch genommen werden. Für Wegerechte braucht man Blaulicht und Lalülala Quote Link to post Share on other sites
Guest KarlGunther Posted April 18, 2008 Report Share Posted April 18, 2008 Die Frage war, wo die Bestimmungen sind, dass das Ordnungsamt Sonderrechte in Anspruch nehmen darf. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 18, 2008 Report Share Posted April 18, 2008 Die Frage war, wo die Bestimmungen sind, dass das Ordnungsamt Sonderrechte in Anspruch nehmen darf.http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_46.php Weiterhin nimmt das OA Polizeiliche AUfgaben wahr und dann haben die auch den §35 Quote Link to post Share on other sites
MeinSchatzi 1 Posted April 19, 2008 Report Share Posted April 19, 2008 gott bewahr uns .. vielleicht sollten wir denen auch wieder 5er BMWs geben, die knacken dann vielleicht die 90%-Schwelle. Quote Link to post Share on other sites
Guest KarlGunther Posted April 19, 2008 Report Share Posted April 19, 2008 Weiterhin nimmt das OA Polizeiliche AUfgaben wahr und dann haben die auch den §35 Aber sie stehen dort nicht drinn und das verwundert mich. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 19, 2008 Report Share Posted April 19, 2008 http://allgemeine-zeitung.rheinmainclick.d...;suchart=normal gefettet von mirGEMEINDEOTZBERGDie Stadt Groß-Umstadt und die Gemeinde Otzberg bilden einen gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk. Zum 1. Juli 2008 istim Fachbereich 3 - Ordnungs-, Gewerbe- und Standesamt - die Stelleeiner Hilfspolizeibeamtin/eines Hilfspolizeibeamten(Vollzeit)zu besetzen.Wir erwarten ...Weiterhin muss die Bereitschaft vorhanden sein, die erforderlichen Ausbildungen nach der Verordnung über die Ausbildung und die Bestellung von Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten.... Quote Link to post Share on other sites
4LiterTDI 0 Posted April 19, 2008 Report Share Posted April 19, 2008 Auf N24 ? gabs mal eine Reportage über das Ordnungsamt in Frankfurt Da wurde ein entlaufener Hund mit Blaulicht "verfolgt" und ein Führerschein mit Hand an der Waffe abgeholt .... Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted April 19, 2008 Report Share Posted April 19, 2008 Offenbar darf das Ordnungsamt in Frankfurt (also wohl in Hessen) einiges mehr als sonstwo.Dort wurde auch mit Blaulicht ein Rotlichtsünder verfolgt, angehalten und eine Anzeige gefertigt. @KarlGunther: Die Rechtsprechung legt den Begriff der Polizei in §35 aber sehr weit aus. Dazu zählen u.a. auch Ordnungsämter als Ortspolizeibehörde oder Hilfspolizeibeamte, obwohl sie ausdrücklich nicht erwähnt sind. Quote Link to post Share on other sites
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