jahill 0 Posted April 7, 2008 Report Share Posted April 7, 2008 Hallo, wie oben schon geschrieben steht hinter den üblichen § für Rotlichverstoß noch der $4 Abs. 1 B Kat. V aber vor dem KFZ war kein Auto. Gibt es da außer Anstand noch ein deliktbei dem der Paragaph genannt wird? grüße Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 7, 2008 Report Share Posted April 7, 2008 (edited) § 4 Regelfahrverbot(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes kommt die Anordnung eines Fahrverbots (§ 25 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes) wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in der Regel in Betracht, wenn ein Tatbestand 1.der Nummern 9.1 bis 9.3, der Nummern 11.1 bis 11.3, jeweils in Verbindung mit der Tabelle 1 des Anhangs,2.der Nummern 12.5.3, 12.5.4 oder 12.5.5 der Tabelle 2 des Anhangs, soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt, oder der Nummern 12.6.3, 12.6.4 oder 12.6.5 der Tabelle 2 des Anhangs,3.der Nummern 19.1.1, 21.1, 83.3 oder 89a.2 oder4.der Nummern 132.1, 132.2, 132.2.1 oder 152.1des Bußgeldkatalogs verwirklicht wird. Wird in diesen Fällen ein Fahrverbot angeordnet, so ist in der Regel die dort bestimmte Dauer festzusetzen.(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugsführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.(3) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Fahrverbot (§ 25 Abs. 1 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes) in der Regel mit der in den Nummern 241, 241.1, 241.2, 242, 242.1 und 242.2 des Bußgeldkatalogs vorgesehenen Dauer anzuordnen.(4) Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden. Der §4 drückt nur aus das Du ein Fahrverbot gewonnen hast Nachtraghttp://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_20...01BJNE000502308 MfG. hartmut Edited April 7, 2008 by hartmut Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 7, 2008 Report Share Posted April 7, 2008 Der §4 drückt nur aus das Du ein Fahrverbot gewonnen hastlol gewonnen das werd ich mal so in meinen Posts übernehmen Quote Link to post Share on other sites
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