stupiddog 0 Posted December 21, 2007 Report Share Posted December 21, 2007 Hallo, folgendes Problem: Anfang Oktober 07 wurde ich auf einer BAB geblitzt. Der Eigentümer des Wagens hat einen AB bekommen. Da ich ihn nicht in Schwierigkeiten bringen wollte, hab ich ihm gesagt, er soll einfach meinen Namen angeben und ich nehm dann die Strafe auf mich. Nun bekommt er taufrisch ein weiteres Schreiben und wird aufgefordert, meine Wohnadresse einzutragen. Ist er dazu verpflichtet? Das ist deshalb interessant, weil die drei Monate schon fast rum sind... Ist die Verjährung bereits unterbrochen worden, wenn der Bußgeldstelle mein Name, aber nicht meine Adresse bekannt ist? Oder anders gefragt, kann ein AB gegen "Herr abc xyz, Wohnort unbekannt" erlassen werden? Viele Grüßestupiddog Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted December 21, 2007 Report Share Posted December 21, 2007 Die Verjährung kann zum Zwecke der Aufenthaltsermittlung unterbrochen werden. Dies ist hier sicherlich auch gemacht worden. Quote Link to post Share on other sites
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