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stupiddog

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  1. Nicht, dass ich wüsste. In Deutschland werden Fahrzeuge anstatt Fahrern versichert. Auch in normalen Privathaftpflichtversicherungen habe ich sowas noch nie als Option gesehen.
  2. Hallo, ab welcher Geschwindigkeitsübertretung kann sich eine (Vollkasko-)Versicherung eigentlich auf "grobe Fahrlässigkeit" berufen? Ich habe dazu bis auf ein Urteil eines Nürnberger Gerichts, wonach 100% zuviel definitiv grobe Fahrlässigkeit ist, im Netz nichts passendes finden können :-/ Viele Grüße StupidDog
  3. Hallo, ich habe heute einen AB bekommen, der sich auf eine Tat am 9. Oktober 2007 bezieht. Der AB beginnt mit "<ort>, den 09.01.2008". Kann ich mich auf Verjährung berufen? Falls ja, was muss ich auch dem AB dazu angeben? Viele Grüße Stupiddog :-)
  4. Hi Pferdestehler, danke für deine Tipps, hab heute mein gebrauchtes V1 (-526) bekommen und bin auf der Autobahn damit auch sehr glücklich, aber die Fehlalarme auf dem K-Band in der Stadt (Region Köln/Bonn) sind immer noch so heftig, dass das Gerät unbrauchbar ist. K-Band deaktivieren ist aber auch nicht drin, da Kommunen in NRW gern auf dem K-Band blitzen. Gibt es da Tipps? Sollte ich das Upgrade auf die neueste Platine bezahlen, wg. des Euro-Modes? Viele Grüße stupiddog :-)
  5. Von der Politik ist leider nichts zu erwarten. Einziger Lichtblick war die Landesregierung in Hessen, die in den letzten Jahren einige Tempolimits abgeschafft bzw. hochgesetzt hatte (vgl. dazu http://www.spiegel.de/dertag/pda/avantgo/a...514385,00.html) "Einzig das Beispiel Hessen könnte eine Ausnahme darstellen. Nach der Regierungsübernahme der CDU/FDP-Koalition unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU) im Jahr 1999 verkündete der damalige Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) die Aufhebung von 13 Prozent aller Tempolimits in Hessen sowie eine Erhöhung bei 15 Prozent der Tempobeschränkungen.
  6. Kommt drauf an, wie Du "kurz vor Köln" definierst, die A555 sieht geschwindigkeitstechnisch so aus: Bonn->Köln: Verteilerkreis Bonn -> unbegrenzt (ggf. Tempo 80 Lärmschutz, weiß es nicht mehr so genau) -> Bornheim -> unbeschränkt -> Wesseling -> Tempo 100 (tagsüber), Tempo 80 (22h-6h) -> Godorf -> unbegrenzt -> Rodenkirchen -> Geschwindigkeitstrichter 120->100->80 -> Kreuz Köln-Süd -> Geschwindigkeitstrichter 80->60->50 -> Verteilerkreis Köln Wenn's vorm Kreuz Köln-Süd war, sieht's leider nicht gut aus, das ist ein normales Tempolimit. Wen
  7. Hallo, folgendes Problem: Anfang Oktober 07 wurde ich auf einer BAB geblitzt. Der Eigentümer des Wagens hat einen AB bekommen. Da ich ihn nicht in Schwierigkeiten bringen wollte, hab ich ihm gesagt, er soll einfach meinen Namen angeben und ich nehm dann die Strafe auf mich. Nun bekommt er taufrisch ein weiteres Schreiben und wird aufgefordert, meine Wohnadresse einzutragen. Ist er dazu verpflichtet? Das ist deshalb interessant, weil die drei Monate schon fast rum sind... Ist die Verjährung bereits unterbrochen worden, wenn der Bußgeldstelle mein Name, aber nicht meine Adresse bekannt ist?
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