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Auffahrunfall


Guest bluedevil

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Guest bluedevil

Hallo zusammen,

 

habe da ein größeres Problem. Habe auf der Autobahn einen Auffahrunfall gehabt, in den später ein weiteres Fahrzeug gefahren ist, und der Fahrer dabei verstarb.

Ich fuhr nachts (ca. 0.00 Uhr) mit meinem Auto (ca. 120 km/h) auf der rechten Fahrbahn (2-spurige Autobahn), links fuhr nach vorne versetzt ein weiteres Fahrzeug, welches sich nur langsam von mir entfernte. Auf meiner Spur fuhr ein anderes Fahrzeug (Fahrer sagt ca. 100-110 km/h). Als der Fahrer mich in seinem Rückspiegel "heranrassen" sah ist er vom Gas gegangen (sagte der Fahrer), ohne zu bremsen (ich habe keine Bremslichter gesehen).

Das Fahrzeug war plötzlich vor mir, so das ich eine Vollbremsung machte, und dabei ins schleudern geriet.

Ich berührte das Fahrzeug auf der linken Seite und wurde nach einer weiteren Drehung an die linke Leitplanke geschleudert. Das berührte Fahrzeug kam nach einer Drehung quer auf der rechten Fahrspur zu stehen. Der Fahrer verließ das Fahrzeug und suchte zuflucht hinter der Mittelleitplanke. Nach ca. 5 Sekunden fuhr ein drittes Fahrzeug ungebremst auf das querstehende Fahrzeug auf und schleifte es mehrere Meter mit.

Der Fahrer des dritten Fahrzeuges fuhr sehr schnell (wahrscheinlich 140 km/h) und wahr NICHT angeschnallt.

Er verstarb noch an der Unfallstelle. Ich wahr nicht übermüdet und hatte nichts getrunken. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf fahrlässige Tötung und alleinige schuld.

 

Kann mir jemand ein paar Ratschläge darüber geben ?

 

P.S.:Rechtsanwalt ist eingeschalltet !

 

Besten Dank im Voraus

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Huhu,

 

harter Tobak :(

 

Zu dem Unfallhergang möcht ich lieber nix sagen ... letztendlich werden wohl die Gutachter herausfinden, welche "Version" passt.

 

Ursächlich ist der Unfall von Dir ausgegangen... an der Schuldfrage gibts wohl nix zu deuten.

Das der dritte Beteiligte nicht angeschnallt war, spielt für die Schuldfrage IMHO keine Rolle.

 

Zum Vorwurf der "fahrlässigen Tötung" habe ich folgendes Gefunden:

 

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird gem. § 222 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Dem Täter muss nachgewiesen werden, dass sein Verhalten für den Tod des anderen ursächlich war und für ihn voraussehbar war, dass sein Verhalten zum Tod des anderen führte.

 

Der Täter muss nicht die konkreten Einzelheiten des tatsächlichen Geschehensablaufes voraussehen können.

Es reicht, wenn nach der Erfahrung des täglichen Lebens ein bestimmtes Verhalten zu einem bestimmten Erfolg führen kann.

Würde mich mal interessieren, was die "Rechtsexperten" im Forum zum Vorwurf der "fahrlässigen Tötung" sagen.

IMHO ist dies hier nicht so klar ...

 

und für ihn voraussehbar war, dass sein Verhalten zum Tod des anderen führte.

 

Im besten Falle hast Du Geldstrafe und Punkte zu erwarten.

Falls die "fahrlässige Tötung" durchkommt (worst-case) Geldstrafe, Punkte und vermutlich Freiheitsstrafe auf Bewährung ...

FS darfste wohl behalten.

 

Ciao

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Guest fritz the cat

Vermutlich wird es auf fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge rauslaufen.Dürfte etwas "harmlosere"Folgen haben.Wenn ein Gutachter feststellt das es mit Gurt keine tödlichen Verletzungen gegeben hätte wäre es nicht von Nachteil.Eine Bewährunsstrafe wird es vermutlich trotzdem geben.

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