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Hallo.

 

wieder mal eine vermutlich dusselige Frage von mir. :P

 

Habe mir die Faq zum Thema Probezeit durchgelesen und bin auf folgenden Satz gestoßen:

 

>Die Dreimonatsfrist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins zu laufen. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt nur nach Beibringung eines positiven Gutachtens über die Fahreignung.<

 

(nach Absolvierung der verkehrsph. Beratung)

 

Ist mit dem Gutachten über die Fahreignung die MPU gemeint, oder gibt es da noch was anderes. :cool:

 

Gleich die nächste Frage hinterher: die Spreefrist beträgt min. 3 Monate; wovon (neben dem Gutachten) hängt es ab, ob nicht vielleicht doch 6, 9, 12 oder noch mehr Monate verhängt werden?

 

Danke im voraus.

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Leider lässt sich hinsichtlich der Art des Gutachtens nichts genauer sagen.

 

Sperrfrist

Das sind drei Monate, wobei es eben dauern kann bis die FE wieder erteilt wird. Also rechtzeitig beantragen sofern der Fall eintritt und nicht erst nach den drei Monaten.

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