MrUntouchbLe 0 Posted November 29, 2007 Report Share Posted November 29, 2007 Hallo, wurde heute gelasert, mit 45Km/h zu schnell. Die meinten der Laser zieht die Toleranzen etc. sofort ab!? Stimmt das? Ich hatte erst vor ca. einem Monat einen Geschwindigkeitsverstoß da war ich 36Km/h auf der AB zu schnell, bin aber noch in der Probezeit da ich mal wegen einem Unfall 3 Punkte bekommen hatte mit einem Kleinkraftrad, damals war ich noch 16J. Was passiert nun!? Kosten für die 45Km/h zu schnell weiss ich...125 EURO + Geb. + 4Punkte...aber muss ich jetzt zur MPU!? MFG und Danke im vorraus! Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted November 29, 2007 Report Share Posted November 29, 2007 Kosten für die 45Km/h zu schnell weiss ich...125 EURO + Geb. + 4Punkte...aber muss ich jetzt zur MPU!? und vor allem Fahrverbot ... Quote Link to post Share on other sites
MrUntouchbLe 0 Posted November 29, 2007 Author Report Share Posted November 29, 2007 Kosten für die 45Km/h zu schnell weiss ich...125 EURO + Geb. + 4Punkte...aber muss ich jetzt zur MPU!? und vor allem Fahrverbot ... Ja das ist mir klar 1Monat Lappen weg...mir gehts nur um die MPU scheisse!? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 29, 2007 Report Share Posted November 29, 2007 Nein keine MPU, sondern beim zweiten A-Verstoß nur die Aufforderung an einer Schulung teilzunehmen, wobei dies freiwillig ist. Probezeit Quote Link to post Share on other sites
MrUntouchbLe 0 Posted November 29, 2007 Author Report Share Posted November 29, 2007 Nein keine MPU, sondern beim zweiten A-Verstoß nur die Aufforderung an einer Schulung teilzunehmen, wobei dies freiwillig ist. Probezeit Aber ich hatte ja schon vor einem Monat einen A Verstoß!? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 29, 2007 Report Share Posted November 29, 2007 Hast du die FAQ gelesen? Ich denke nein, denn dann wäre dir dieser Abschnitt unter gekommen. 5.) Weitere Verstöße bei angeordneter Nachschulung/nach absolvierter Nachschulung[...]Ist bereits eine Nachschulung angeordnet, aber noch nicht absolviert worden und begeht der Probezeitler weitere Verstöße der Kategorie A oder B, kann die Fahrerlaubnisbehörde im eigenen Ermessen weitere Maßnahmen anordnen. Begeht der Probezeitler nach der Absolvierung einer Nachschulung erneut einen A- oder zwei B-Verstöße, wird er von der Fahrerlaubnisbehörde schriftliche verwarnt. Ferner erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde die Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Wobei hier bei dir sogar noch gar keine Nachschulung angeordnet wurde. Quote Link to post Share on other sites
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