solutio 0 Posted August 22, 2007 Report Share Posted August 22, 2007 Hallo, wurde vor ueber einem Jahr in Belgien auf der Autobahn zwischen Bruessel und Luxemburg geblitzt.Die folgenden Bussgeldbescheide habe ich ignoriert (kamen nicht per Einschreiben)Nun kam ein Schreiben (auch nicht per Einschreiben), dass ich im Mai diesen Jahres in Abwesenheit gerichtlich verurteilt wurde und knapp 500 Euro Strafe zahlen solle. Muss ich dieser Aufforderung nachkommen bzw. hat Belgien die Moeglichkeit das Bussgeld in Deutschland einzutreiben? Vielen Dank + Gruss Quote Link to post Share on other sites
Dark moon 1 Posted September 4, 2007 Report Share Posted September 4, 2007 Hallo, Kann leider nur eine Standart-Antwort geben. Meines Wissens kann das Bußgeld hier in D noch nicht eingetrieben werden, allerdings kann es dir passieren, dass du bei einem erneuten Aufenthalt in Belgien bei einer an sich "normalen" Kontrolle (ohne aktuell was angestellt zu haben) in einem Fahndungsregister auftauchen kannst. Dann kann es sein, dass man von dir sofort Geld sehen will und dir andernfalls die Weiterfahrt verhindert (evtl begleitet man dich zu einem Geldautomat, musst abheben und sofort blechen). 500 Euro sind schon nervig bzw können schon mal mehrmonatige finanzielle Knappheit nach sich ziehen, aber wenn du in den nächsten Jahren noch mal vor hast nach Belgien zu fahren, dann solltest du es vllt besser zahlen. Ich habe auch mal was davon gehört, dass größere Verkehrsvergehen bald europaweit eingetrieben werden können, auch noch nachträglich. Da kenne ich mich aber mal gar nicht aus, vielleicht meldet sich hier mal ein Fachkundiger aus diesem Bereich! Das (mit dem nicht auskennen) gilt auch für Verjährungsfristen (einer eventueller Streichung aus eventuellen Fahnungsregistern). Gruß Dark moon Quote Link to post Share on other sites
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