Guest lufti20000 Posted February 25, 2007 Report Share Posted February 25, 2007 Moin, Hab mich gerade hier Angemeldet in der hoffnung das Ihr mich ein konkrete Anwort geben kann Wir haben im moment in unsere www.rcpowerboatforum.de ein heisse diskussion über das Thema Überholen. Ich habe eure Seite durchforstet und dieses gefundenZITAT:sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;Meine Frage:- gilt dieses auch für WW Gespanne mit ein 100kmh zulassung oder gilt es nur für WW Gespann mit 80kmh zulassung Ich habe auch durch eine Link von euchCaravaning info diese Bestätigung gefundenw=Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht ganz links (in GB rechts) fahren, in Deutschland gilt dies bei Gespannen die länger als 7 m sind und für Kfz/Gespanne mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t., nur, unter Deutschland beim Autobahn steht ein "w" nur hinter das 80 nicht aber hinter das 100.Wie muss ich das interpretieren Hoffe das ihre mich weiterhelfen kann Gruß Geoff Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 26, 2007 Report Share Posted February 26, 2007 Es ist vollkommen irrelevant, ob das Gespann eine 100km/h-Zulassung besitzt oder nicht, es darf auf dreispuriger Autobahn die linke Spur nicht befahren, wenn die Länge 7m überschreitet. Ich denke, der zitierte Text ist doch eindeutig. Quote Link to post Share on other sites
Guest lufti20000 Posted February 26, 2007 Report Share Posted February 26, 2007 Moin Pferdestehler,Es ist vollkommen irrelevant, ob das Gespann eine 100km/h-Zulassung besitzt oder nicht, es darf auf dreispuriger Autobahn die linke Spur nicht befahren, wenn die Länge 7m überschreitet. Ich denke, der zitierte Text ist doch eindeutig.Diese meinung war ich auch, nun argumentiert man, und ich finde, ein begrundeten argument, das wie es hier steht:- ...Land..........Länge....innerorts.....außerorts...........Autobahn Deutschland ....18.........50 ...............80xx...........80 w/100 x w=Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht ganz links (in GB rechts) fahren, in Deutschland gilt dies bei Gespannen die länger als 7 m sind und für Kfz/Gespanne mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t.heisst es das dieses Verbot gilt nur für die 80kmh zugelassenen nicht aber für die 100kmh sonst wäre auch das "w" auch hinter das 100. daher noch mal der Frage, was stimmt Gruß Geoff Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 26, 2007 Report Share Posted February 26, 2007 Ich denke, da wollte der Betreiber der Seite nicht zwei Anmerkungen hinmachen oder hatte keine Ahnung. Wie PS schon sagte gilt der Gesetzestext für alle unabhängig von der Geschwindigkeit. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted February 26, 2007 Report Share Posted February 26, 2007 Zumal es nicht um Geschwindigkeit sondern um Fahrstreifenbenutzung geht! dete Quote Link to post Share on other sites
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