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Lasern Von Der Autobahnbrücke (a9) Bei Nasser Fahrbahn?


Guest wenigtelefonierer

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Guest wenigtelefonierer

Hallo zusammen,

 

gestern war ich auf der A9 Berlin -> Nürnberg unterwegs. Zwischen Rasthof Pegnitz und Kreuz Nürnberg ist die Geschwindigkeit weitgehend freigegeben, lediglich "Bei Nässe 100 km/h". Auf einer Brücke standen zwei Personen, von denen eine durch irgend ein Gerät die mittlere Spur anvisierte. Dort war ich mit ca. 160 kmh unterwegs. Als ich unter der Brücke durchfuhr bemerkte ich ein kleines Lämpchen an diesem Gerät - KEINEN BLITZ. Da es bereits 20 Uhr war, dämmerte es schon stark.

 

War das eine Geschwindigkeitskontrolle? Oder nur eine Abstandskontrolle? Bisher dachte ich, dass Laserkontrollen eigentlich immer mit Sofortkasse sind. Oder gibt es neuerdings auch die Möglichkeit, dass ich da noch Post bekomme? Wie gesagt, geblitzt hat nichts. Ein Foto sollte es also nicht geben.

 

Man muss dazu sagen, die Fahrbahn war nicht knochentrocken, aber auch nicht wirklich NASS. Es regnete zur Zeit nicht und die Fahrbahn war wieder so weit abgetrocknet, dass die Fahrzeuge keinen Sprühnebel mehr aufwirbelten. Ich würde die Fahrbahn also maximal für feucht halten, nicht für nass? Ich weiss aber nicht, wie die Polizei die Sache beurteilt. Gilt die "Bei Nässe"-Beschränkung dann überhaupt? Laut Rechtsprechung gilt: "Eine Fahrbahn ist nass, wenn sie von einem geschlossenen Wasserfilm überzogen ist." Wenn da ein Wasserfilm wäre, würde ich erwarten, dass die Autos beim Drüberfahren auch Wasser aufwirbeln.

 

Wie seht Ihr das?

 

Dank&Gruss

wenigtelefonierer

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Hallo zusammen,

 

gestern war ich auf der A9 Berlin -> Nürnberg unterwegs. Zwischen Rasthof Pegnitz und Kreuz Nürnberg ist die Geschwindigkeit weitgehend freigegeben, lediglich "Bei Nässe 100 km/h". Auf einer Brücke standen zwei Personen, von denen eine durch irgend ein Gerät die mittlere Spur anvisierte. Dort war ich mit ca. 160 kmh unterwegs. Als ich unter der Brücke durchfuhr bemerkte ich ein kleines Lämpchen an diesem Gerät - KEINEN BLITZ. Da es bereits 20 Uhr war, dämmerte es schon stark.

 

Bist Du sicher, daß die Autobahn dort freigegeben war? Zwischen Bayreuth und Nürnberg gibt es (Stand: Januar 2006) zwei Limits (ansonsten :B):): Hienbergabfahrt (;)) zwischen Hormersdorf und Schnaittach und das :30:-Limit vor dem Nürnberger Kreuz (ab Ausfahrt Lauf/Hersbruck). Dieses Limit ist seit kurzem ergänzt durch ein :30: bei Nässe, aber auch ansonsten gilt eben leider nur :60:. Insofern kann es durchaus sein, daß dort die :60: überwacht wurden.

 

Oder haben meine Spezialfreunde von der Autobahndirektion Nord schon wieder neue Schilder aufgestellt? :D

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Guest wenigtelefonierer
Bist Du sicher, daß die Autobahn dort freigegeben war? Zwischen Bayreuth und Nürnberg gibt es (Stand: Januar 2006) zwei Limits (ansonsten nolimit): Hienbergabfahrt (100) zwischen Hormersdorf und Schnaittach und das 120-Limit vor dem Nürnberger Kreuz (ab Ausfahrt Lauf/Hersbruck). Dieses Limit ist seit kurzem ergänzt durch ein 100 bei Nässe, aber auch ansonsten gilt eben leider nur 120. Insofern kann es durchaus sein, daß dort die 120 überwacht wurden.

 

Oder haben meine Spezialfreunde von der Autobahndirektion Nord schon wieder neue Schilder aufgestellt? :D

Das war zwischen der Raststätte Pegnitz und dem Limit vor dem Nürnberger Kreuz. Direkt nach der Tankstelle war ;). Richtig. Hab ich mich auch dran gehalten. Dann war aber ein Stück :B): mit :30: bei Nässe. Und relativ kurz nach der Blitzeaktion kam dann das riesige :60: Schild vor Nürnberg (mir in Erinnerung, weil dort mal eine eckige Tafel steht). Aber ich glaube, das war erst AS Lauf/Pegnitz. Also wirklich relativ direkt vor dem Kreuz.

Leider weiss ich die Ausfahrt mit dem Laser nicht mehr ganz genau, aber ich glaube es war direkt vor Lauf/Hersbruck. Jedenfalls sollte es mich sehr wundern, wenn das ein limitierter Bereich war, denn der gesamte Verkehr war mit einer recht hohen Geschwindigkeit unterwegs und ich auch noch deutlich schneller überholt wurde.

Wie dem auch sei, ich bin mir recht sicher, dass die Geschwindigkeit zwischen :30: und :60: zwischenzeitlich wieder kurz aufgehoben wurde. Naja, ich bin gespannt, ob, wann und wieviel da nun kommt. Vielleicht sollte ich schon mal ein Paar bequeme Schuhe raussuchen?

 

Weiss jemand, welche regionale Polizeibehörde für diesen Streckenabschnitt zuständig ist? Wer führt dort Geschwindigkeitsmessungen durch? Dann könnte ich da ja mal anrufen und Gewissheit erlangen, OB zur betreffenden Zeit und Stelle eine Kontrolle durchgeführt wurde. Es wird ja sicher Protokoll geführt - wie in jeder dt. Amtsstube.

 

Dank&Gruss

 

wenigtelefonierer

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Nass isses nach meiner Definition erst dann, wenn sich Pfützen Bilden.

 

Das sehe ich so, mein Anwalt sieht das so und die restliche sichtweise ist mir dazu relativ egal, hauptsache der Richter lässt sich ebenfalls davon überzeugen.

 

Ich sags ja, ne Rechtsschutzversicherung ist heutzutage wichtiger als ne Krankenversicherung ...

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Guest Simineon
Nass isses nach meiner Definition erst dann, wenn sich Pfützen Bilden.

 

Das sehe ich so, mein Anwalt sieht das so und die restliche sichtweise ist mir dazu relativ egal, hauptsache der Richter lässt sich ebenfalls davon überzeugen.

 

Ich sags ja, ne Rechtsschutzversicherung ist heutzutage wichtiger als ne Krankenversicherung ...

 

naja ... Pfützenbildung ist auf einer geneigten Fläche schlichtweg unmöglich, da nennt man das dann Bäche; Rinnsale; Ströme, etc.

 

nach Deiner Definition wäre es an Steigungen also nie "nass", und dass Dein Anwalt das genauso sieht wage ich doch sehr zu bezweifeln :B):

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Guest Daddy Cool

@GET_low

Nass isses nach meiner Definition erst dann, wenn sich Pfützen Bilden.Das sehe ich so, mein Anwalt sieht das so....
Dann wird das Gericht deinem Anwat und dir folgendes sagen:-geschlossener Wasserfilm- Spuren der Vorausfahrenden sichtbar- aufgewirbeltes Wasser (Gischt)- sind vollkommen ausreichend um die Nässe der Fahrbahn festzustellen. Weitere Aspekte, wie deine aufgeführte Pfütze, sind nicht erforderlich und m.E. auch unsinnig, da es auf vollkommen ebenen und zum Straßenrand hin leicht abschüssigen Fahrbahnbelägen keine Pfütze geben kann..............

Gruß

Daddy Cool :B):

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Und falls er wirklich "geblitzt" bzw. gefilmt wurde:

 

Woher soll man auf dem Foto erkennen können, wie die Fahrbahnverhältnisse waren ?

 

Ich denke nicht, daß man auf dem Foto bzw. Filmmaterial genau definieren kann, ob und wie naß die Straße wirklich war... :B):

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Das war zwischen der Raststätte Pegnitz und dem Limit vor dem Nürnberger Kreuz. Direkt nach der Tankstelle war 100. Richtig. Hab ich mich auch dran gehalten.

Nach der Tankstelle? Es gibt auf dem ganzen Stück nur eine einzige Raststätte (Fränkische Schweiz), welche in der Nähe von Bayreuth ist und wo :B): gilt (zumindest war das im März noch so, aber bei der AD Nord weiß man ja nie ... ;)). Die :30: gelten erst kurz vor Nürnberg auf der Hienbergabfahrt zwischen Hormersdorf und Schnaittach, aber eine Tankstelle oder Raststätte befindet sich dort nicht.

 

Dann war aber ein Stück :D mit 100 bei Nässe. Und relativ kurz nach der Blitzeaktion kam dann das riesige :50: Schild vor Nürnberg (mir in Erinnerung, weil dort mal eine eckige Tafel steht). Aber ich glaube, das war erst AS Lauf/Pegnitz. Also wirklich relativ direkt vor dem Kreuz.
Ja, die :60: bei Nässe zwischen Schnaittach und Lauf/Hersbruck sind neu, seitdem es dort einen neuen Belag gibt. Allerdings geht die AD Nord immer mehr dazu über, auch Jahre nach der Neuasphaltierung Nässelimits nicht mehr abzubauen. :30:

 

Leider weiss ich die Ausfahrt mit dem Laser nicht mehr ganz genau, aber ich glaube es war direkt vor Lauf/Hersbruck. Jedenfalls sollte es mich sehr wundern, wenn das ein limitierter Bereich war, denn der gesamte Verkehr war mit einer recht hohen Geschwindigkeit unterwegs und ich auch noch deutlich schneller überholt wurde.

Die :D beginnen genau bei dem 500-m-Schild vor Lauf/Hersbruck. Vorher gilt, wie gesagt, nur :60: bei Nässe wegen des neuen (inzwischen schon wieder alten) Asphalts.

Diese werden aber meines Wissens nicht überwacht, zumal man nur wenige Meter weiter deutlich besser Kasse machen kann (und dort wird dies auch zuhauf praktiziert).

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Guest wenigtelefonierer
Ja, die ;) bei Nässe zwischen Schnaittach und Lauf/Hersbruck sind neu, seitdem es dort einen neuen Belag gibt. Allerdings geht die AD Nord immer mehr dazu über, auch Jahre nach der Neuasphaltierung Nässelimits nicht mehr abzubauen. :D

 

Dixie, genau dieses Stück mit den 100-bei-Nässe meine ich. Dort ist das mit dem vermeintlichen Lasern passiert. Schöner, neuer Asphalt dort... Generell (ohne Nässe) gilt zwischen Schnaittach und Lauf/Hersbruck aber :B):, oder?

 

Die :30: beginnen genau bei dem 500-m-Schild vor Lauf/Hersbruck. Vorher gilt, wie gesagt, nur :30: bei Nässe wegen des neuen (inzwischen schon wieder alten) Asphalts.

Diese werden aber meines Wissens nicht überwacht, zumal man nur wenige Meter weiter deutlich besser Kasse machen kann (und dort wird dies auch zuhauf praktiziert).

 

Dieses Schild habe ich auch gesehen und beachtet (wie gesagt die :60: sind auf einem eckigen Schild, so was fällt auf). Das mit dem vermeintlichen Lasern war aber vorher.

 

Ich lebe seit einigen Monaten in der Schweiz und bin aber noch mit dt. Nummernschild und dt. Führerschein unterwegs. Daher war ich natürlich verunsichert, wie der behördliche Ablauf bei einer evtl. Ordnungswidrigkeit in diesem Fall wäre. Ich habe mich heute mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA in Flensburg) diesbezüglich unterhalten. Man schrieb mir:

 

Ich vermute, dass sobald der zuständigen Ordnungswidrigkeitsbehörde

bekannt wird, dass Sie in die Schweiz verzogen sind, keine weiteren

Maßnahmen ergriffen werden, da mit der Schweiz noch keine Vereinbarung

über den gegenseitigen Austausch von Halterdaten bei Verkehrsverstößen

besteht.

 

----> Da habe ich wohl SCHWEIN GEHABT!?!?!?, obwohl, wie gesagt, die Situation ohnehin fraglich war, weil nicht sicher ist, ob die Fahrbahn überhaupt "nass" war. Eine Busse hätte ich eh angezweifelt - und werde das auch tun, wenn doch was kommen sollte. "Schwein gehabt" meine ich, weil es mir wohl erspart bleibt mich irgendwie rechtfertigen zu müssen.

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Dixie, genau dieses Stück mit den 100-bei-Nässe meine ich. Dort ist das mit dem vermeintlichen Lasern passiert. Schöner, neuer Asphalt dort... Generell (ohne Nässe) gilt zwischen Schnaittach und Lauf/Hersbruck aber :B):, oder?

Ja, generell gilt dort :D. Ich hoffe auch, daß die Nässelimits langsam wieder verschwinden. Die A 3 ist ja inzwischen auch damit verschandelt, und das schon seit letztem Oktober. Es wäre längst Zeit, die Schilder wieder abzubauen ...

 

Die :30:, die Du erwähntest, hattest Du mit den :30: in der Hienbergabfahrt direkt vor Schnaittach verwechselt, oder?

 

Ich hoffe doch sehr, daß sich bei der Raststätte Fränkische Schweiz nichts geändert hat und dort nach wie vor ;) gilt.

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Auf einer Brücke standen zwei Personen, von denen eine durch irgend ein Gerät die mittlere Spur anvisierte. Dort war ich mit ca. 160 kmh unterwegs. Als ich unter der Brücke durchfuhr bemerkte ich ein kleines Lämpchen an diesem Gerät - KEINEN BLITZ. Da es bereits 20 Uhr war, dämmerte es schon stark.

 

War das eine Geschwindigkeitskontrolle? Oder nur eine Abstandskontrolle?

 

Oder waren das zwei Frührentner, die nur ihr Digicam ausprobierten?

 

MfG Gert

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