Ice6kalt 0 Posted April 16, 2006 Report Share Posted April 16, 2006 Hallo Bei einer Mautkontrolle wurde festgestellt, dass alles richtig eingegeben wurde nur das Datum war falsch.Bei der Einbuchung am Automaten habe ich alles so übernommen (Datum, Uhrzeit Abfahrtsort ) und habe dann eben meine Strecke eingegeben. Was mir nicht aufgefallen war - im Terminal war ein falsches Datum = ich hätte mich am 16.11.05 einbuchen müssen und im Automat stand der 17.11.05 - was aber erst (auch mir) bei der Kontrolle am 17.11.05 aufgefallen ist. Nun ist ein Bußgeldbescheid am 6.4.06 eingetroffen. Gibt es eine Möglichkeit des Einspruches???? Ice6kalt Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 18, 2006 Report Share Posted April 18, 2006 Klar. Wenn das Terminal kaputt ist, kannst du ja nichts dafür. Quote Link to post Share on other sites
truckdriver 0 Posted April 18, 2006 Report Share Posted April 18, 2006 wie hoch ist der Bussgeldbescheid? Ich glaube du wirst da wenig Chancen haben, da es bestimmt nicht nachgewiesen werden kann, dass der Automat defekt bzw. nicht ordnungsgemäss funktioniert hat. Ich weiss von verschiedenen anderen Fahrern das es nichts gebracht hat Einspruch einzulegen, weil man seinen Einbuchungsbeleg überprüfen muss. Truckdriver Quote Link to post Share on other sites
Ice6kalt 0 Posted April 19, 2006 Author Report Share Posted April 19, 2006 Hallo danke für eure Antworten, das Bußgeld beträgt 100,- € plus Geb. Ich habe jetzt mal Einspruch eingelegt - mal sehen was raus kommt. Schreibe dann wieder. Gruß Ice6kalt Quote Link to post Share on other sites
Ice6kalt 0 Posted July 23, 2006 Author Report Share Posted July 23, 2006 Hallo danke für eure Antworten, das Bußgeld beträgt 100,- € plus Geb. Ich habe jetzt mal Einspruch eingelegt - mal sehen was raus kommt. Schreibe dann wieder. Gruß Ice6kalt Einspruch wurde vor 1 Woche ohne Begründung abgelehnt. Gruß Ice6kalt Quote Link to post Share on other sites
truckdriver 0 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Warst du vor Gericht oder hat man dir nur vom BAG geantwortet, dass du zahlen musst und der Einspruch abgelehnt wird? Gruß truckdriver Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Du meinst, die Bußgeldstelle hat geschrieben, dass sie dem Einspruch nicht abhelfen kann und die Sache nun an das Gericht abgibt? Quote Link to post Share on other sites
Ice6kalt 0 Posted July 27, 2006 Author Report Share Posted July 27, 2006 Warst du vor Gericht oder hat man dir nur vom BAG geantwortet, dass du zahlen musst und der Einspruch abgelehnt wird? Gruß truckdriver Ich habe nur ein Schreiben bekommen, dass der Einspruch abgelehnt wurde und ich zahlen muss Gruß Ice Ich habe zwar 1 Woche zuvor ein Schreiben bekommen, dass ich nicht im Nov. zum Gerichtstermin erscheinen muss, hatte aber vorher auch keine Vorladung bekommen ???????????????????????????????????? Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted July 27, 2006 Report Share Posted July 27, 2006 Ich verstehe die Briefe nicht, die du bekommst. Wenn du gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegst, dann geht die Sache normalerweise vor Gericht.Oder man bekommt einen Widerspruchsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung Quote Link to post Share on other sites
Ice6kalt 0 Posted July 28, 2006 Author Report Share Posted July 28, 2006 Ich verstehe die Briefe nicht, die du bekommst. Wenn du gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegst, dann geht die Sache normalerweise vor Gericht.Oder man bekommt einen Widerspruchsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung Genau dass kann ich mir auch nicht erklären am 4.7. kommt ein Schreiben vom Amtsgericht Köln mit dem Wortlaut:"" in dem Bußgeldverfahren ist der Termin am xx.xx.06 aufgehoben worden. Grund: Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid. Sie brauchen daher an diesem Tag nicht zu erscheinen"" - wörtl. zitiert. Ich allso völlig derdaddert da angerufen und gefragt in welchem Film wir uns z.zt. befinden . Am 11.7.06 kommt ein Schrieb vom Bundesamt für Güterkraftverhkehr UND verdammt dass lese ich ja jetzt erst " Wörtlich: Sehr geehrter Herr XXXX, Sie haben Ihren Einspruch zurückgenommen !!!!!!!!!!!!! - somit ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Ich werde denen jetzt mal was schreiben - Die LÜÜÜGGGEEENNN Gruß Ice6kalt Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted July 28, 2006 Report Share Posted July 28, 2006 Und du hast den Einspruch gar nicht zurückgenommen ???? Krass! Quote Link to post Share on other sites
Ice6kalt 0 Posted July 28, 2006 Author Report Share Posted July 28, 2006 denen in Köln-Amtsgericht hab ich geschrieben, dass ich umgehend wissen will, wer den Einspruch zurückgezogen hat. Bundesamt f. Güterverkehr habe ich dieses Schreiben als Anlage angehängt und erklärt, dass es niemals eine Rücknahme des Einspruchs durch mich gegeben hat und ich somit das Bußgeld keinesfalls als rechtskräftig ansehe. Bin mal gespannt was jetzt für eine Schei.... dabei rauskommt. Gruß Ice6kalt Quote Link to post Share on other sites
Ice6kalt 0 Posted August 8, 2006 Author Report Share Posted August 8, 2006 so hat das BAG mit einem freundlichen Anruf - ja Leute die haben mich ganz freundlich angerufen und sich fast entschuldigt, dass es zu diesem "Missverständnis" gekommen sei mit der begründung, dass sie ja nur auf den Schriftwechsel von den Amtsgerichten reagieren Also liegt die Sch.... beim Amtsgericht Köln - auf deren Erklärung bin ich mal gespannt. Ach ja und die Rechtskräfigkeit des Bußgeldbescheid bleibt ausgesetzt bis Köln geantwortet hat. Gruß Ice Quote Link to post Share on other sites
truckdriver 0 Posted August 9, 2006 Report Share Posted August 9, 2006 hallo ice, ich hoffe du hast hier mit deinem einspruch keinen groben fehler gemacht, denn ich habe jetzt schon von einigen kollegen gehört das es für solche fälle schon rechtssprechungen gibt und sie nur mehr geld bezahlen mussten als sie vor gericht gezogen sind. bitte halte uns aber weiter auf den laufenden und trotzdem viel erfolg. truckdriver Quote Link to post Share on other sites
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