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?Schuldnachweis bei Laserpistole Nachts


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Guest Montana

Hallo,

 

ich wurde angehalten und soll auf einr BAB angeblich anstatt erlaubter 60 km/h an die 130 km/h gefahren sein. Da es Nacht war frage ich mich: wie wollen die "beweisen" daß mein Fahrzeug das war. Es gibt kein Bild, und ich bin vielleicht 2-3 km später angehalten worden. Wenn die Messung ja vielleicht exakt gewesen sein mag, welchen Nachweis gibt es, daß gerade ich und nicht irgendein anderer Verkehrsteilnehmer das war.

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Guest real life

Es wird ein Messprotokoll geben. Zusätzlich Zeugenaussagen der Polizeibeamten. Du hast natürlich alle Rechtsmittel, man hat dich ja direkt vor Ort belehrt. Kannst Gutachten anfertigen lassen, dich durch alle Instanzen klagen (wobei du unter dem Mindeststreitwert bleiben wirst, das Urteil des Amtsgerichts ist unanfechtbar). Ohne begründete Aussicht auf Erfolg wird das nur Geldverschwendung sein - aber du weisst ja selbst am besten, ob die Messung hinkommt oder nicht.

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Guest Montana

vielen Dank für die Antwort, nur hilft mir die nicht wirklich weiter und beantwortet die Frage nicht.

Nicht gefragt ist, ob ich besser ein Schuldeingeständnis machen soll, sondern welche Beweise die ###### haben müssen, bzw. welche realistischen Möglichkeiten der Anfechtung ich habe.

 

Zur Situation: sie haben im fliessenden Verkehr ein Fahrzeug gemessen, das viel zu schnell gefahren ist. Es war Nacht. Es war Dunkel. Sie haben kein Foto, kein Nummernschild, das positiv mit der Messung in Verbindung gebracht werden kann. Sie sind von der Standspur aus losgefahren und haben Blaulicht eingeschaltet. Zwischen mir und dem Polizeifahrzeug waren noch einige andere KFZs. Ich habe im Rückspiegel Blaulicht gesehen, es war ein einspuriger Abschnitt mit Standstreifen, hinter mir und vor mir sind alle rechts rangefahren, um die ###### vorbeizulassen, ich bin auch rechts rangefahren, um sie vorbeizulassen. Sie sind dann vor mir hingefahren und haben ihr "Bitte folgen" eingeschaltet, was ich dann auch brav gemacht habe. Rausgefahren, FS, KFZ-Schein, Pistolenwert gezeigt, ich habe gesagt, daß ich das nicht war. Sie haben Protokoll geschrieben, gefragt, ob ich den Verstoß zugebe, ich: NEIN!, sie haben dann NEIN angekreuzt und es mir zum unterschreiben gegeben, was ich auch gemacht habe, weil es ansonsten angeblich gleich irgendwie vor Gericht gehen solle, wenn ich es nicht tue....

 

Jetzt frage ich mich, ob irgendjemand irgendwelche Urteile weiß, wo der Nachweis der Täterschaft durch Dunkelheit, fließendem Verkehr, kein Foto nicht erbracht werden konnte. Schließlich müssen die ja NACHWEISWEN, daß ich das war. Und nicht ich beweisen, daß ich es nicht war.....

 

Ich fahre mittlerweile über 20 Jahre Auto und habe noch keinen einzigen Punkt in Flensburg. Jetzt wollen die mir 2 Monate den Lappen wegnehmen. Als ob es nicht schon genug Arbeitslose gäbe...und als ob es nicht größere Verbrecher und Verbrechen gäbe.....

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Guest real life

Tut mir leid, aber das Wesentliche habe ich dir schon gesagt. Sie haben dich rausgezogen und werden vor Gericht bezeugen, dass sie dich im Visier hatten. Du kannst deine Zweifel geltend machen, aber wie hoch deine Chancen sind - schwer zu sagen... Klär das doch mit einem Anwalt ab. Meiner Erfahrung nach tendieren Anwälte aber dazu, dich zum Prozess zu überreden. Sie verdienen am Prozess, nicht am Prozessausgang. Ich denke aber das Gericht wird den Polizeibeamten zutrauen, ein Auto anhand der Silhouette und weiterer Merkmale wiederzuerkennen. Bei dir geht's wohl um die Wurst, wenn hier von Fahrverbot die Rede ist...

 

und als ob es nicht größere Verbrecher und Verbrechen gäbe

 

Das ist genau der Spruch, den du vor Gericht nicht bringen solltest. Ausserdem impliziert er ein Schuldeingeständnis deinerseits... :ph34t:

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1. nachts mit dem Laser zu messen stellt grundsätzlich kein Problem dar bzw. ist erlaubt.

2. denke ich, daß die Kollegen durchaus in dem Moment, wo Du an ihnen vorbei fuhrst, Dein Kennzeichen ablesen konnten.

3. die einzige Chance, die Du hättest, wäre, daß Du zum Zeitpunkt der Messung nicht als "Einzelfahrzeug" anzusehen warst. Ob ja oder nein hängt insbes. davon ab, wie nah Dir das oder die nächsten Fahrzeuge waren und in welcher Entfernung die Messung statt fand. Ersteres nachzuweisen dürfte Dir jedoch schwer fallen, denke ich.

 

4.

Als ob es nicht schon genug Arbeitslose gäbe...und als ob es nicht größere Verbrecher und Verbrechen gäbe.
ist ein dämlicher Spruch und hat mit der Sache ansich nichts zu tun. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht!

 

5. ein Foto braucht man bei Lasermessungen nicht.

 

6.

Schließlich müssen die ja NACHWEISWEN, daß ich das war. Und nicht ich beweisen, daß ich es nicht war.....
Nein. Der Meßbeamte wird angeben, daß er Dich bzw. Dein Fahrzeug anvisiert und gemessen hat. Der Eintrag im Protokoll und seine entspr. Aussage reichen aus. DU wirst gute Argumente liefern müssen, daß Du es nicht gewesen sein willst oder kannst.
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