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Mutter Geblitzt. Gefahr Des Fahrverbots?


Guest Gast_Bloodwarrior

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Guest Gast_Bloodwarrior

Tagchen liebe Leute,

 

ich habe eine wichtige Frage an euch.

 

Folgender Sachverhalt:

 

Meine Mutter ist geschäftlich viel auf Achse, Pendelverkehr zwischen Hamburg und Augsburg (für die Geographieunkundigen: Circa 800km), und das jedes Wochenende 2x.

 

Leider ist sie vor kurzer Zeit (innerhalb der letzten Monate) bereits 2x geblitzt worden, jeweils genau 21km/h zuviel (abzgl. Tolleranz, legen die sich das so zurecht O_o?). Beide male ist dies Außerorts geschehen.

 

Jetzt ist leider der dritte Bescheid gekommen, Außerorts 21km/h zuviel in einer :nolimit: .

 

Folgende Angaben sind auf dem Anhörungsbogen vermerkt:

 

Fahrzeugtyp: FIAT (I)

 

Allerdings handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Lancia Lybra. In wie fern kann diese fehlerhafte Angabe Einfluss auf die Gültigkeit des Bescheides haben? Handelt es sich um einen Formfehler?

 

Das Fahrzeug ist auf das Unternehmen angemeldet, sind allerdings noch sehr klein, daher gibt es hier nicht viele Mitarbeiter.

 

Hinzu kommt noch ein wirklich mieserables Foto.

 

Wie hoch ist die Chance da durchzukommen? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das aufgrund der Mehrmaligen Verstoßes evtl. ein Fahrverbot folgt?

 

Bitte um eure Hilfe und danke euch im Vorraus!

 

mfg

 

Bloodwarrior

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Guest Simineon

stimmt das Kennzeichen ?

 

dann ist der Fehler heilbar und behindert nicht das Verfahren ... m.E. keine Chance

 

cu

Simineon

 

P.S.: es gibt so grosse Blechröhren, die können fliegen. Hab mal gehört, damit sind 800 km entspannter zurückzulegen

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stimmt das Kennzeichen ?

 

dann ist der Fehler heilbar und behindert nicht das Verfahren ... m.E. keine Chance

 

cu

Simineon

 

P.S.: es gibt so grosse Blechröhren, die können fliegen. Hab mal gehört, damit sind 800 km entspannter zurückzulegen

Mhhh, ja. Das Kennzeichen ist richtig. Dann wird sich das ganze wohl nicht vermeiden lassen. Wie sieht es denn mit dem Fahrverbot wegen 3x 21km/h aus? Kann da war kommen?

 

Das mit den fliegenden Blechröhren: :nolimit: (nicht meine Sache <.<)

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Ich denke, es handelt sich bei dem Fzg-Fehler nicht mal um einen relevanten Mangel, es besteht also keinerlei Heilungsbedarf, unabhängig davon, das Lancia unzweifelhaft noch zu Fiat gehört...unterm Strich also keinen weiteren Gedanken wert.

 

Über Chancen und Wahrscheinlichkeiten sind kaum hilfreiche Aussagen zu machen. Tippe mal, da hat man öfter auch Glück, dass die Möglichkeiten nicht ausgereizt werden.

 

Was mir aber so prompt einfällt, und wenn die 35 Euronen oder so keine Rolle spielen: sendet den AB zurück und jemand anderes gibt an, gefahren zu sein. Außerdem schreibt ihr dazu, dass die Kohle überwiesen wird und tut das auch. Keine Ahnung, aber das sollte doch i.d.R. funzen.

 

Wenn übrigens eines der Vortickets noch nicht rechtskräftig sein sollte, würde es derzeit eh noch nicht so kritisch sein.

 

Gruß

 

bube

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Die vorherigen Strafen sind bereits rechtsgültig. Bei dem derzeit vorliegenden Schreiben handelt es sich nicht um einen Bußgeldbescheid sondern um einen Befragungsbogen da als Halter für das Fz. ja die Firma angegeben ist.

 

Warscheinlich wird der folgende Bußgeldbescheid dann wohl von uns bezahlt werden, hoffentlich kommt kein Fahrverbot.

 

mfg

 

Bloody

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Ok, ok - es ist ja ab 21 und nicht über 21 schon bußgeldrelevant und ein Punkt fällig, da ist mein cleverer Einfall natürlich nicht so hilfreich und einfaches Bezahlen keine Lösung.

 

Bezüglich der Chancen, dass man das FV umgehen kann, wenn man sich im Grundsatz der Sache stellt, würde ich hier einfach mal das "Prinzip Hoffnung" anwenden.

 

Gruß

 

Bube

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Das ein Lancia unter Fiat geführt wird ist sicher keine Begründung,bei Versicherungen finden sich viele Modelle von Alfa und Lancia in der Rubrik Fiat.Hängt möglicherweise mit der erstellung der Fahrzeug-BE zusammen.Wenn sich ein Dummer findet der freiwillig die Sache übernimmt könnte sie Glück haben wenn nicht genauer geprüft wird.Auf jeden Fall sollte sie sich mal von ihrer Gewohnheit Limit + 30 verabschieden und auf +20 beschränken. ;) Ein bisschen Lernresistent ist die Dame ganz offensichtlich, ;) ausserdem dürfte sie eine Geschwindigkeitsregelanlage benutzen.

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  • 4 weeks later...

Hmmm, kleines Update.

 

Wir haben in den Befragungsbogen einfach mal reingeschrieben das die Firma keinen Fiat mit dem ausgewiesenen amtlichen Kennzeichen besitzt. Jetzt hat die Polizei sich brieflich direkt an meine Mutter zuhause (in Funktion der Geschäftsführerin und dem PERSÖNLICHEN Vorwurf die Geschwindigkeitsübertretung begangen zu haben) gewandt. Wie kommen die dazu?

 

mfg

 

Bloody

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Also wird wenigstens das FV ausbleiben...

Da wäre ich mir nicht so sicher. Bei 3 Tempoverstößen im Bußgeldbereich (also ab 21 zu viel) kann durchaus ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit verhängt werden. Es gibt Urteile, die dieses Vorgehen bestätigt haben. Es kann aber auch sein, dass wegen der noch relativ niedrigen Überschreitungen kein FV verhängt wird. Liegt im Ermessen der Bußgeldstelle.

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@LiLa

 

Woher nimmst du dieses Wissen ? (Seitenhiebe auf andere Themen spare ich mir hier :kopfschuettel:)

 

Bei einer Vorbelastung mit zwei Mal einem Punkt wegen Geschwindigkeit kommt ein Fahrverbot wegen 21 km/h kaum in Frage.

 

Es gab mal hier so einen Fall, bei dem waren aber noch weitere Punkte wegen anderen Sachen vorhanden, und entsprechend wurde das FV mit "6 Eintragungen im VZR" begründet.

 

Eher in Frage kommt ein FV bei 21 wenn die Vorbelastung aus zwei Verstößen mit 1+3 Punkte besteht, das hatten wir schon mehrmals, ist aber trotzdem nicht die Regel.

 

Sollte es allerdings einen vierten Verstoß geben, dann dürfte der Spaß aufhören.

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@ GM

 

Stimmt, die Fälle, auf die sich mein Wissen gründen sind tatsächlich so, dass einer der 3 Tempoüberschreitungen im 3 Punktebereich lag. Trotzdem könnte die Bußgeldstelle auf die Idee kommen, auch in diesem Fall ein Fahrverbot zu verhängen, ausgeschlossen ist das nicht, oder kennst du Urteile, die ein FV in einem solchen Fall ausgeschlossen haben?

 

Sollte es allerdings einen vierten Verstoß geben, dann dürfte der Spaß aufhören.

Das ist mit Sicherheit so.

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@LiLa

 

Nein, woher sollten die Urteile auch kommen, wenn das so nicht gehandhabt wird.

 

(Du solltest eben nicht immer von völlig realitätsfernen Annahmen ausgehen, nur weil sie nicht präzise mathematisch ausschließbar sind. :kopfschuettel:)

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Nein, woher sollten die Urteile auch kommen, wenn das so nicht gehandhabt wird.
Gibts aber und es stützt sogar deine Meinung:
(Wiederholte) Verstöße von geringem Unrechtsgehalt führen nicht notwendigerweise zur Annahme von Beharrlichkeit (BayObLG DAR 2000, 278). Das gilt insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Es droht in diesem Fall also wirklich kein Fahrverbot.

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Zur Hand habe ich so ein Urteil jetzt nicht, aber ich bin mir sicher ein solches schon mal gelesen zu haben.

 

Aber wie gesagt jeder Fall ist als Einzelfall zu betrachten und nicht mit anderen vergleichbar.

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