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Ausgeschaltete Schilderbrücke = Begrenzungsaufhebung ?


Guest Helli

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Guest Helli

Hoffentlich bin ich hier Richtig. Was passenderes hab' ich hier nicht gefunden. ;)

 

Hab' eine Frage zu Verkehrsleitsystemen auf der Autobahn, also Schilderbrücken

mit Wechselanzeigen.

 

Wenn ich auf der Autobahn fahre, und da kommt eine Schilderbrücke da steht für

jede Spur 120 drauf, halte ich mich an 120. Die nächste Schilderbrücke in ein paar

Kilometer Entfernung ist ausgeschaltet. Keine Anzeige. Bedeutet diese ausgeschaltete

Schilderbrücke nun die Aufhebung der Beschränkung auf 120 ? Oder gilt nur ein

angezeigtes Aufhebungszeichen als Aufhebung der Begrenzung ?

 

Helli

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Guest Guest

Danke. :lol:

 

Äh...ja, das denk' ich auch. :lol:

 

Aber hast du einen Begründung dafür ?

 

Ich meine, in der StVO hab' ich nicht's gefunden, das sich speziel

auf variable Begrenzungszeichen bezieht. ;)

 

Helli

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Guest Helli

Danke. :lol:

 

Äh...ja, das denk' ich auch. :lol:

 

Aber hast du einen Begründung dafür ?

 

Ich meine, in der StVO hab' ich nicht's gefunden, das sich speziel

auf variable Begrenzungszeichen bezieht. ;)

 

Helli

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Guest Michael
Ich meine, in der StVO hab' ich nicht's gefunden, das sich speziel auf variable Begrenzungszeichen bezieht. ;)

Das macht ja auch nichts, da die Wechselverkehrszeichen den "festen" VZ gleichgestellt sind (Ausnahme: Bei auf Fahrzeugen montierten VZ).

Die Geschwindigkeitsbeschränkung durch ein normales Blechschild wird ja auch nicht automatisch aufgehoben, wenn über eine längere Strecke kein Schild mehr steht - und die Wechsel-VZ kann man ja auch nicht einfach entfernen, sie werden halt ausgeschaltet, wenn sich keine Notwendigkeit zur Anzeige einer anderen Regelung ergibt.

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Guest Helli
......

Die Geschwindigkeitsbeschränkung durch ein normales Blechschild wird ja auch nicht automatisch aufgehoben, wenn über eine längere Strecke kein Schild mehr steht - und die Wechsel-VZ kann man ja auch nicht einfach entfernen, sie werden halt ausgeschaltet, wenn sich keine Notwendigkeit zur Anzeige einer anderen Regelung ergibt.

Eben, die Wechselanzeige ist ja da, zeigt nur nicht's an.

 

Im Gengensatz zu einem Verkehrszeichen, das entweder da ist

oder eben nicht. Ein normales Verkehrszeichen kann ja nicht

ausgeschaltet sein. ;)

 

Also so direkt steht das nirgends, das ein ausgeschaltete

Wechselanzeige keine Begrenzungsaufhebung bedeutet ?

 

Helli

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