Guest Helli Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 Hoffentlich bin ich hier Richtig. Was passenderes hab' ich hier nicht gefunden. Hab' eine Frage zu Verkehrsleitsystemen auf der Autobahn, also Schilderbrückenmit Wechselanzeigen. Wenn ich auf der Autobahn fahre, und da kommt eine Schilderbrücke da steht fürjede Spur 120 drauf, halte ich mich an 120. Die nächste Schilderbrücke in ein paarKilometer Entfernung ist ausgeschaltet. Keine Anzeige. Bedeutet diese ausgeschalteteSchilderbrücke nun die Aufhebung der Beschränkung auf 120 ? Oder gilt nur einangezeigtes Aufhebungszeichen als Aufhebung der Begrenzung ? Helli Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 Oder gilt nur ein angezeigtes Aufhebungszeichen als Aufhebung der Begrenzung ? So ist es. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 Danke. Äh...ja, das denk' ich auch. Aber hast du einen Begründung dafür ? Ich meine, in der StVO hab' ich nicht's gefunden, das sich spezielauf variable Begrenzungszeichen bezieht. Helli Quote Link to post Share on other sites
Guest Helli Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 Danke. Äh...ja, das denk' ich auch. Aber hast du einen Begründung dafür ? Ich meine, in der StVO hab' ich nicht's gefunden, das sich spezielauf variable Begrenzungszeichen bezieht. Helli Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 Ich meine, in der StVO hab' ich nicht's gefunden, das sich speziel auf variable Begrenzungszeichen bezieht. Das macht ja auch nichts, da die Wechselverkehrszeichen den "festen" VZ gleichgestellt sind (Ausnahme: Bei auf Fahrzeugen montierten VZ).Die Geschwindigkeitsbeschränkung durch ein normales Blechschild wird ja auch nicht automatisch aufgehoben, wenn über eine längere Strecke kein Schild mehr steht - und die Wechsel-VZ kann man ja auch nicht einfach entfernen, sie werden halt ausgeschaltet, wenn sich keine Notwendigkeit zur Anzeige einer anderen Regelung ergibt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Helli Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 ......Die Geschwindigkeitsbeschränkung durch ein normales Blechschild wird ja auch nicht automatisch aufgehoben, wenn über eine längere Strecke kein Schild mehr steht - und die Wechsel-VZ kann man ja auch nicht einfach entfernen, sie werden halt ausgeschaltet, wenn sich keine Notwendigkeit zur Anzeige einer anderen Regelung ergibt.Eben, die Wechselanzeige ist ja da, zeigt nur nicht's an. Im Gengensatz zu einem Verkehrszeichen, das entweder da istoder eben nicht. Ein normales Verkehrszeichen kann ja nichtausgeschaltet sein. Also so direkt steht das nirgends, das ein ausgeschalteteWechselanzeige keine Begrenzungsaufhebung bedeutet ? Helli Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 Kann mir das nicht vorstellen, dass die ausgeschaltete Brücke eine Begrenzung aufhebt. Aufheben kann AFAIK nur . Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 @HugoKlein Aufheben kann AFAIK nur ....oder ! Liebe Kinder zuhause vor den Monitoren, bitte nicht nachmachen! Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted June 18, 2003 Report Share Posted June 18, 2003 Ach ja, ich vergaß. Quote Link to post Share on other sites
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