Guest Outlaw Posted January 30, 2006 Report Share Posted January 30, 2006 Guten Morgen an alle, folgendes KLEINES Problem: Die kurze Vorgeschichte: Ich wurde geblitzt (vor 4-5 Monaten), allerdings wurde der Bescheid zu meinem Bruder geschickt. Dieser reagierte mit einem Einspruch, bekam ein Bild, worauf ich zu erkennen war. Ich bat ihn keine weitere, Schritte zu unternehmen, da ich meinen Führerschein zu der Zeit noch dringend benötigte. Jetzt ist in 3 Wochen Gerichtstermin und wir sind beide geladen. Der Plan: Da ich nicht will, dass mein Bruder weiteren Ärger wegen der Sache bekommt, habe ich mir überlegt, dass er die Aussage als Beschuldigter verweigern soll. Ich wiederum werde dann den Verstoß zugeben. Die Sache ist die. Der Richter könnte ja Fragen, warum wir nicht sofort nachdem wir das Bild erhalten haben, die Sache richtig gestellt haben, etc. Frage: Muss ich als Zeuge, nachdem ich den Verstoß zugegeben habe, überhaupt noch weitere Fragen beantworten??? Danke an alle, die helfen können und wollen!! Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted January 30, 2006 Report Share Posted January 30, 2006 Hmmm so richtig verstehe ich das Problem nicht. So lange, wie gegen DICH nicht ermittelt wurde, bist du doch aus dem Schneider und kannst offen zugeben, das du es warst.Der Richter wird es auf dem Bild auch sehen und kann deinem Bruder somit nichts anhaben.Oder sehe ich das falsch ? Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted January 30, 2006 Report Share Posted January 30, 2006 Wenn gegen Dich bis jetzt nicht ermittelt wurde (kein AB oder BG) so kannst du den Verstoß jetzt zugeben da verjährt, und für euch die Anwalt und Gerichtskosten sparen. Mit freundlichem GrußChristan Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted January 30, 2006 Report Share Posted January 30, 2006 Als Zeuge mußt du nach § 55 StPO keine Fragen beantworten, wenn du dich dabei selber belasten würdest. Trotzdem ist aber die Frage: 1.) Wie kommst denn du überhaupt ins Spiel, wenn der Bescheid an deinen Bruder ging ? 2.) Wieso ging der Bußgeldbescheid an deinen Bruder ? Hast du ihn als Täter angegeben ? Falls ja könntest du Ärger bekommen und brauchst sofort einen Anwalt, man könnte dir die Straftat der falschen Verdächtigung vorwerfen. Wenn sowas zu einem Gerichtsverfahren führt kann das Ärger geben. Quote Link to post Share on other sites
Guest Outlaw Posted January 30, 2006 Report Share Posted January 30, 2006 Vollkommen richtig. Es geht eigentlich speziell um die Frage, ob ich noch irgendwelche unangenehmen Fragen beantworten muss, sei es zu dem genauen zeitlichen Ablauf, oder der Kommunikation mit meinem Bruder während der letzten paar wochen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Outlaw Posted January 30, 2006 Report Share Posted January 30, 2006 Das ist ja das Problem. 1) Ich hab keine Ahnung wie die auf meinen Bruder gekommen sind. Das Auto fahren wir beide, je nachdem wo's hingeht. Zugelassen ist es auf meinen Bruder. Der hat aber keinen AB erhalten, sondern direkt einen Bußgeldbescheid. 2) Ich hab keine Ahnung wieso die mich jetzt als Zeugen vorladen. Wahrscheinlich haben die geschnallt, dass es noch einen Bruder gibt! Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted January 30, 2006 Report Share Posted January 30, 2006 Ok, dann habt ihr weiter kein großes Problem. Dein Bruder war nicht verpflichtet, dich als Fahrer anzugeben, du warst natürlich auch nicht verpflichtet, dich zu melden. Allerdings könnte man deinem Bruder trotz Freispruch - vielleicht - die Gerichtskosten ans Bein binden, weil er sich im Vorfeld hätte entlasten können und dies nicht getan hat. Vielleicht könnte man das noch vermeiden, wenn dein Bruder zur Ergänzung seines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid einfach jetzt noch ein Schreiben nachreicht, in dem er angibt, dass du gefahren bist. Wenn dann noch eine Kopie deines Passes und eine kurze Erklärung von dir beiliegt, dass du den Verstoß zugibst, wird die Verhandlung evtl. noch abgeblasen. Nur meine Meinung. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 30, 2006 Report Share Posted January 30, 2006 Wenn das Foto gut ist, sollte es auf jeden Fall ein Freispruch werden, d.h. keine Kosten.Trotzdem ist es sinnvoller, vor der Verhandlung noch einen Brief aufzusetzen. Quote Link to post Share on other sites
mclane 0 Posted January 31, 2006 Report Share Posted January 31, 2006 Allerdings könnte man deinem Bruder trotz Freispruch - vielleicht - die Gerichtskosten ans Bein binden, weil er sich im Vorfeld hätte entlasten können und dies nicht getan hat. iim deutschen Rechtssytem muss man sich nicht selbst belasten, also kann da auch nichts mit den Gerichtskosten passieren. Allerdings frage ich mich, ob die Darstellung des TE wirklich umfassend ist. Irgend etwas scheint da nicht zu stimmen.. Quote Link to post Share on other sites
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