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Nicht Angeschnallt, Verfahrensfehler


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Hallo,

ich weiss das Thema wurde schon ausgiebig genug diskutiert, allerdings wurde ich auch beschuldigt nicht angeschnallt gewesen zu sein, habe einspruch eingelegt und gesagt das ich mich wonaders an dem tag aufgehalten habe, und meine freundin als zeugin benannt. daraufhin haben die meine freundin angeschrieben udn beschuldigt nicht angeschnallt gewesen zu sein. Nun, Sie einspruch eingelegt, das gleiche wie ich geschrieben - hab ich zuletzt am 29.11 wieder post bekommen, gleicher inhalt wie beim allerersten brief 30 EUR bla bla...

 

Hmm, Seit dem hab ich nichts mehr gehört, dürfen die das gleiche schreiben nochmals an mich schicken oder einfach meine freundin beschuldigen gefahren zu sein? Habe ich ja nie behauptet!

 

Komm ich da irgendwie aus der sache raus, hab nämlich kein bock auf ein teurers verfahren!!!

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Komm ich da irgendwie aus der sache raus, hab nämlich kein bock auf ein teurers verfahren!!!

Dann zahl die 30 Ocken und Ruhe ist.

dürfen die das gleiche schreiben nochmals an mich schicken oder einfach meine freundin beschuldigen gefahren zu sein?

Sowohl als auch. Dürfen tun die das. Nur nachweisen müssen sie es im Zweifelsfall :angry:

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Hat man dich angehalten? Oder hats ein Blitzfoto gegeben?

Wenn weder noch, dann hast du sicher gute Chancen damit durchzukommen, dass du es nicht warst.

Als nächstes muss innerhalb von drei Monaten seit dem Anhörungsbogen an dich ein Bußgeldbescheid kommen, sonst ist es verjährt.

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