tomkul 0 Posted December 22, 2005 Report Share Posted December 22, 2005 Hallo Zusammen, nachdem ich natuerlich zunächst die SUCH-Funktion verwendet habe, hier nun meine noch offenen Fragen: Laut Anhörungsbogen wurde das KFZ rechtswiedrig im eingeschrängten Halteverbot in Berlin geparkt (kann ich werder bestätigen noch bestreiten). Mittlerweile ist von dem Halteverbot nichts mehr zu sehen und am Auto wurde leider auch kein Hinweis auf die Umsetzung bzw. das Verwarngeld angebracht. Mein Vater hat heute als Halter einen entsprechenden Anhörungsbogen erhalten. Laut Anhörungsbogen wurde das KFZ nicht nur falsch abgestellt sondern auch umgesetzt. Als Zeuge ist ein Name "XY" im Anhörungsbogen aufgeführt. Es drohen somit 35,- EUR Verwarnungsgeld und zusätzlich die Kosten für die Umsetzung (ca. 1XX,- EUR). 1.) Wenn der Zeuge ein Staatsdiener war... steht dann nicht normalerweise Oberpolizeimeister XY im Anhörungsbogen (oder was es da für Dienstgrade halt gibt) oder immer nur ein neutraler Name "XY"?2.) Da das KFZ auf meinen Vater zugelassen ist, muss er mich als seine Tochter ja scheinbar nicht zwingend als möglichen Fahrer benennen? Was wäre hier die Folge? Hätte dieser Ansatz ggf. Vorteile? Wann greift die Halterhaftung und für was?3.) ...oder sollte man in solchen Fällen einfach am besten alles umgehend zahlen und sich einfach nur still ärgern? Über zahlreiche Anregungen würde ich mich sehr freuen. Gruß Inka Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted December 22, 2005 Report Share Posted December 22, 2005 fürs falsch parken sind die 35€ Verwarngeld und die kosten für das Umsetzen sind 2 Verschieden kosten, die haben nicht miteinander zutun. Die kosten für das Umsetzten gehen an das Unternehmen die es gemacht hat. Somit ist alles rechtens.War da wo du den Wagen abgestellt hastest evtl. ein vorübergehendes Halteverbot? da jetzt nichts mehr da sein soll, dieses bezüglich evtl. mal bei der Behörde anrufen.Für Parkverstöße gilt die Halterhaftung. Wieso sollte das Auto falsch umgestzt worden sein? Quote Link to post Share on other sites
tomkul 0 Posted December 23, 2005 Author Report Share Posted December 23, 2005 @McStraßewie gesagt... ich habe beim Parken kein Parkverbot bemerkt. Es soll sich dort aber ein scheinbar vorübergehendes Parkverbot befunden haben. Wegen Umbauarbeiten an einem Haus oder so. Ich denke die Rechtmäßigkeit des vorübergehenden Parkverbots wird die Polizei (vermutlich der Zeuge?) wohl überprüft haben. Für Deine Informationen jedoch recht herzlichen Dank. So wie ich Dich verstanden habe, wird der Halter IMMER zur Kasse gebeten (wenn der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden kann). Ebenso muß der Halter für die Verwarngebür und für die Umsetzungskosten aufkommen. Fazit: Egal was ich mache, ich muß den gleichen Betrag zahlen... Gruß und DankInka Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted December 23, 2005 Report Share Posted December 23, 2005 Hallo,der Halter muss nicht das Verwarnungsgeld sondern die Kosten des Verfahrens zahlen.Das sind 15 EUR + Auslagen = 20,60 EUR.Und er muss die Kosten für das Umsetzen zahlen - die allerdings voll. Wer sagt eigentlich, dass der Zeuge Polizeibeamter ist? GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted December 23, 2005 Report Share Posted December 23, 2005 1.) Wenn der Zeuge ein Staatsdiener war... steht dann nicht normalerweise Oberpolizeimeister XY im Anhörungsbogen (oder was es da für Dienstgrade halt gibt) oder immer nur ein neutraler Name "XY"? Da würde eher Polizeiobermeister statt Oberpolizeimeister stehen Vielleicht auch nur POM und der Name. Aber wird auch immer weniger in Zukunft, dann steht da PK oder POK oder PHK. Mein AKüFi* ist heute wieder sehr gut ausgeprägt *Abkürzungsfimmel Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.