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Beblitzt Ohne Fahrerlaubnis


Guest Gast_Sebastian

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Guest Gast_Sebastian

Hi,

Ich habe ein mega problem.

Ich habe vor ca. nem halben Jahr meine Führerschein bei meiner Behörde abgeben müßen weil ich wegen nem Alten Führerscheinentzug (denn ich damals aber offizell für 1 monat abgegeben habe und dann wieder bekommen habe) Ihn Neu ausstellen lassen muß. Da ich bis heute nicht die ca. 180,- Euro aufbringen konnte fahre ich halt ohne weiter wobei mann dazu sagen muß das ich nie ein offizelles schreiben bekommen haben über verwarung,sperre oder entzug meiner Fahrerlaubniss. (Es würde mündlich erwähnt das mann ja zum Führen eines Fzg. den Führerschein MITFÜHREN muß, und weil ich Ihn ja nicht habe.....)

Ich wurde auch schon 2 mal von der polizei angehalten und meine Daten überprüft, anhand meines Personalausweises, (Frage "Wo ist ihr Führerschein? Antwort: "Führerschein liegt daheim") wo sie mich ohne beanstandung weiter fahren liesen.

 

Nun bin ich mit einem Fzg. von einem Arbeitskollegen geblitzt worden. Der hat dann ohne mit mir drüber zu reden einfach geschrieben das er dass nicht ist auf dem foto sei und er auch erstmal nicht weis wer das ist. Nachdem er dann vorgeladen wurde und ihm ein 40x40cm hochaufgelöstes Bild von mir gezeigt wurde, hat er die aussage getätigt , das er nicht wüsse wer das ist aber sich mal schlau machen könnte da er zu diesem zeitpunkt das fahrzeug in die hände einer Werkstatt gegeben hatte, auf gut deutsch: Er soll bis heute abend einen namen ausspucken. Sie erwähnten auch das mann zu überprüfung der person vor ort kommen wird

 

Ich hätte eine kollegen der die Sache auf sich nehmen würde aber der hat nicht so die mega ähnlichkeit mit mir. Was machen ich jetzt??? Ist schon nen mega schei.....!! Aber gut. Bitte helft mir, Ich danke euch schon mal im vorraus!! DANKE!!Danke!!!DANKE!!

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Und wo ist jetzt das Problem? Sollen sie doch vorbeikommen zur Überprüfung..... allerdings nur bis zur Haustür!!! Und leider ist keiner da. Tja, shit happens. Dann Aussage "Ich habe nochmal überlegt, aber konnte mich nicht erinnern, wer das sein könnte, weil der Wagen auf der Arbeit (Vorsicht: ein anderer Mitarbeiter könnte Dich erkennen bei Nachfrage) als "Brötchenkutsche" für alle zur Verfügung steht. Und in der Werkstatt hab ich auch nochmal nachgeschaut, aber dort habe ich leider auch keinen gefunden, der der Person auf dem Foto entspricht." So, fertig ist die Kiste!

 

Und wenn Fahrtenbuch angedroht wird, würde ich sagen, daß ich ja alles versucht habe, um den Täter zu finden, aber mehr als überall zu suchen, wo ich in letzter Zeit war, kann ich auch nicht machen.

 

Alles natürlich rein hypothetisch, wenn der Arbeitskollege ein dufter Typ ist und so.... *lol*

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Guest SebastianGG

Schön und gut, bei mir auf der arbeit kann ich alle mitarbeiter dazu bewegen nichts zu sagen aber ich will auf jeden fall vermeiden das mein Arbeitskollege ein Fahrtenbuch bekommt. Das muss gewährleistet sein! kann ich vielleicht irgendwie mit der masche verjährung kommen?? oder besser gefragt: Ich weis das es nach 3 monaten verjährt ist aber ab wann gezählt??

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Ich habe vor ca. nem halben Jahr meine Führerschein bei meiner Behörde abgeben müßen weil ich wegen nem Alten Führerscheinentzug (denn ich damals aber offizell für 1 monat abgegeben habe und dann wieder bekommen habe) Ihn Neu ausstellen lassen muß. Da ich bis heute nicht die ca. 180,- Euro aufbringen konnte fahre ich halt ohne weiter wobei mann dazu sagen muß das ich nie ein offizelles schreiben bekommen haben über verwarung,sperre oder entzug meiner Fahrerlaubniss. (Es würde mündlich erwähnt das mann ja zum Führen eines Fzg. den Führerschein MITFÜHREN muß, und weil ich Ihn ja nicht habe.....)

 

Die Kernfrage ist doch: Besitzt du überhaupt die Fahrerlaubnis?

 

Wenn ja, gibt es keinen Grund zur Sorge: Du bist gefahren, warst etwas zu schnell und büßt dafür. Keinen Streß für die Kollegen. (Vor deinem Urlaub sahst du mit deinem Vollbart etwas anders aus, daher hat dich der Kollege nicht gleich erkannt...) Besorge dir dann aber auch wirklich die Plastikkarte!

 

Wenn nicht, dann ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wer das tut, sich nicht an die Vorschriften hält und dann geblitzt wird, für den habe ich null Verständnis und will dann auch keine Tips geben....

 

Ich verstehe den Betrag von 180 Euro nicht, daher kann ich die Sachlage nicht 100 %ig einschätzen....

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Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der TE eine Fahrerlaubnis, nur keinen gültigen Führerschein.

 

Somit dürfte eine Bestrafung nach §21 I 1 StVG

 

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

 

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, (...)

nicht in Betracht kommen.

 

Eher dürfte Tatbestand 204100 des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs zutreffen:

 

Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein nicht mit.

§ 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat

 

Verwarngeld in Euro: 10,-

Punkte: ---

Fahrverbot: ---

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So hab ich das jetzt aber auch verstanden. Neuaustellung beantragt, kein Geld für die Gebühren gehabt und deshalb nicht im Besitz eines Führerscheines, wohl aber einer Fahrerlaubnis.

 

Was ich nicht begreife ist was anderes. Wer ist einerseits so beliebt das alle Kollegen für ihn schwindeln würden, aber andererseits ihm nicht mal 180 Eu leihen ? Borg dir doch die Kohle, geh zum Amt, hol deinen FS. Geben Sie ihn dir nicht können dann ja nur Gründe für eine Entziehung vorliegen, die sie dir dann sagen müssen. (mit Bescheid)Du mußt denen doch von dem Foto nichts erzählen. Übrigens: hat dein Kollege keinen Bruder oder anderen Verwandten ?

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So hab ich das jetzt aber auch verstanden. Neuaustellung beantragt, kein Geld für die Gebühren gehabt und deshalb nicht im Besitz eines Führerscheines, wohl aber einer Fahrerlaubnis.

Vorsicht!

Hat der TE nur die Ausstellung eines Führerscheins ("Plastikkarte") beantragt/ nicht beantragt oder einen Antrag auf Erteilung der Fahrerbaubnis gestellt/nicht gestellt??

 

Was ich nicht begreife ist was anderes: Für was werden 180 Euro verlangt??

 

Das Plastik kostet so um die 25-50 Euro (oder so), genauen Betrag müßte ich nachlesen, taucht beispielsweise bei Umstellung auf Kartenschein auf, wenn man den Internationalen dazuhaben können möchte.

 

Ist für die Erlangung des FS noch eine Prüfung, Untersuchung oder Bescheinigung nötig? Dann kann nicht a priori davon ausgegangen werden, daß der FS problemlos erteilt worden wäre....

 

Ist dagegen der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (möge er die 180 Öcken kosten...) nicht erfolgt, so hat der TE die Fahrerlaubnis auch nicht - selbst dann, wenn sie ihm sonst problemlos erteilt worden wäre. Dann wäre es Fahren ohne FE und das kann als Straftat die (Wieder-) erteilung der FE erschweren/verzögern/unmöglichmachen.

 

Sorry, aber da sollte sich der TE möglichst unauffällig schlaumachen.

 

Wer ist einerseits so beliebt das alle Kollegen für ihn schwindeln würden, aber andererseits ihm nicht mal 180 Eu leihen ? Borg dir doch die Kohle, geh zum Amt, hol deinen FS. Geben Sie ihn dir nicht können dann ja nur Gründe für eine Entziehung vorliegen, die sie dir dann sagen müssen. (mit Bescheid)Du mußt denen doch von dem Foto nichts erzählen. Übrigens: hat dein Kollege keinen Bruder oder anderen Verwandten ?

Bester Vorschlag bisher!

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