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Probezeitverlängerung?


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Guten Abend liebe Community,

 

Folgende Situation heute Nachmittag auf der A43:

 

Es war zähflüssiger Verkehr und ich habe eine Möglichkeit gesucht, um vom rechten auf den linken Fahrstreifen zu wechseln. "Auto X" auf dem linken Fahrstreifen ist nicht schnell genug auf seinen Vordermann aufgefahren und so entstand eine Lücke. Ich habe das "Auto X" rechts überholt und bin auf den linken Fahrstreifen eingeschert. Ich weiß nicht mehr ob ich den Blinker gesetzt habe, auf jeden Fall war es ein bisschen knapp. Im Rückspiegel habe ich gesehen, wie der Typ hinter mir im "Auto X" den Kopf geschüttelt hat. Ich hab mir gedacht "Komm, reg dich nicht so auf, so schlimm war's nun auch wieder nicht."

 

Ein bisschen später merk ich, wie der Typ im "Auto X" auf den rechten Fahrstreifen wechselt und neben mir her fährt. Ich guck zu den Typen und seh, dass er eine Polizeiuniform trägt und sehr sehr böse zu mir herüber schaut. Sicherlich um sich mein Gesicht zu merken.

 

Jetzt meine Frage: kann dieser Polizist mir einen A-Verstoss anhängen ?

 

Unter A-Verstoss fällt z.B. Nötigung oder falsches Überholen. Aber was heißt Nötigung?

 

Ich bitte um Ratschläge!

 

 

Viele Grüße

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Zum Thema Nötigung zuerst mal hier eine Definition:

Nötigung ist die rechtswidrige Bestimmung eines anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Gewalt oder der Drohung mit einem empfindlichen Übel. Nötigung ist gemäß § 240 StGB ein strafbares Vergehen.

 

Die Rechtswidrigkeit ist hier nicht wie üblich durch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert, sondern liegt gemäß § 240 Abs. 2 StGB nur vor, wenn der Einsatz des Mittels (Gewalt oder Drohung) zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist (Zweck-Mittel-Relation). Diese Regelung ist ein Korrektiv für die Weite des Nötigungstatbestandes, mit einer ausufernde Bestrafung verhindert werden soll.

Quelle

 

 

Nun zum eigentlichen Thema:

Ich habe das "Auto X" rechts überholt und bin auf den linken Fahrstreifen eingeschert.

 

Was heißt denn bei Dir "rechts überholt"? Bist Du nur vorbeigefahren mit max. 80 km/h, weil derjenige links neben Dir max. 60 km/h gefahren ist oder was anderes?

 

Zumindest KANN der Polizist Dich, wie jeder andere auch, anzeigen, wenn der TB des 240 aus seiner Sicht erfüllt wurde. Ob er nicht doch etwas besseres zu tun hat, das entzieht sich meiner Kenntnis. Ich würde mich einfach mal wieder abregen.

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Nein, es war zähflüssiger Verkehr, kurz vor einer Baustelle. Ich schätze es war so um die 40Km/h.

 

Ich mache mir nur Sorgen, dass er mich wegen falschen Überholen "anzeigen" könnte, weil ich beim Ausscheren eventuell keinen Blinker gesetzt habe (wie gesagt, ich bin mir nicht mehr sicher) oder weil er wegen mir etwas stärker abbremsen musste.

 

Er hat ja hinterher nochmal extra Gas gegeben, um neben mir her zu fahren und sich mein Gesicht zu merken.

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Falsches Überholen..... dann ein Nichtblinken?!?!

 

Nichtblinken ist doch normalerweise Kinderkram, dafür würde sich kaum ein Polizist aus dem Auto bewegen, noch einen Zettel ausfüllen, der sich OWi-Anzeige nennt.

 

TB-Nr. 105130

Sie scherten zum Überholen aus, ohne es rechtzeitig und deutlich anzukündigen.

§ 5 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 29 BKat

10,00€

 

TB-Nr. 105131

Sie scherten zum Überholen aus, ohne es rechtzeitig und deutlich anzukündigen und behinderten dadurch andere.

20,00€

 

TB-Nr. 105130

Sie scherten zum Überholen aus, ohne es rechtzeitig und deutlich anzukündigen und gefährdeten dadurch andere.

§ 5 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 29 BKat

30,00€

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Rouven, du rettest mir das Leben :kopfschuettel: Danke!

 

Hoffentlich bleibt es bei diesen Strafbestand. Was mich aber bei der ganzen Sache irritiert ist, warum er Gas gegeben hat, um mein Gesicht zu sehen?

Hätte es sich hier wirklich nur um Kinderkram gehandelt, dann hätte er kurz den Kopf geschüttelt und hätte es dabei belassen. Er aber hat aufeinmal auf den rechten Fahrstreifen gewechselt und beschleunigte, um mit mir auf gleicher Höhe zu fahren und um mich zu sehen.

Das ist das Merkwürdige an dieser Geschichte. Vielleicht wollte er nur aus reinem Interesse sehen, was für ein "Idiot" am Steuer sitzt :geil: , oder er wollte sich mein Gesicht merken, damit ich hinterher nicht behaupten kann, ein anderer sei gefahren.

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Hm.... also als Lebensretter wurde ich noch nie bezeichnet. Das war aber jetzt nur das, was ich aus Deinem Posting entnehmen konnte und was der Bußgeldkatalog mir erzählt hat. Allerdings weiß ich ja nicht, was Du da noch alles auf der BAB verbockt hast..... vielleicht auch unbewußt. :kopfschuettel:

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ich kann irgendwie nicht editieren, deswegen ein Doppelpost:

 

 

Also ich habe vorhin geschaut und es gibt ein Überholverbot, welches aber nur für Busse, Lws und Pkws mit Anhängern gilt. Eine durchgezogene Linie gibt es in der Baustelle auch, ich habe aber defenetiv davor überholt.

 

Also um es nochmal verständlich auszudrücken: Ich habe das Auto, in dem der Polizist sass, rechts überholt. Aber das ist doch im Stauanfang erlaubt, oder nicht? Und weil ich eher spontan in die Lücke hineingefahren bin, kann es sein, dass ich den Blinker nicht gesetzt habe und der Polizist abbremsen musste.

 

Also meine Frage: Kann er mich wegen "falschen Überholen" (A-Verstoß) anzeigen?

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Rechts darf schneller gefahren werden als links, wenn sich links eine Fahrzeugkolonne gebildet hat und die Kolonne nicht schneller als 60 km/h fährt. Dann darf man rechts mit max. 80 km/h vorbeifahren.

 

Kein Gesetz, aber Rechtsprechung.

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