ich kann irgendwie nicht editieren, deswegen ein Doppelpost: Also ich habe vorhin geschaut und es gibt ein Überholverbot, welches aber nur für Busse, Lws und Pkws mit Anhängern gilt. Eine durchgezogene Linie gibt es in der Baustelle auch, ich habe aber defenetiv davor überholt. Also um es nochmal verständlich auszudrücken: Ich habe das Auto, in dem der Polizist sass, rechts überholt. Aber das ist doch im Stauanfang erlaubt, oder nicht? Und weil ich eher spontan in die Lücke hineingefahren bin, kann es sein, dass ich den Blinker nicht gesetzt habe und der Polizist abbremsen musste. Als