Guest Suzischänder Posted April 21, 2005 Report Share Posted April 21, 2005 Hallo zusammen. Habe folgende Frage: Meine Suzi is immer ab April bis ende Oktober angemeldet. Wenn ich jetzt im März auf die Idee kommen sollte damit rumzufahren und mich die Polizei aufhält zur Kontrolle, was würde mir blühen? Natürlich gehe ich nicht von nem Unfall aus, den dann wirds wohl unangenehm, denk ich!Bitte keine Moralpredigt sondern nur Tatsachen. The Need for Speed is allways stronger than the Brain *g* Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted April 21, 2005 Report Share Posted April 21, 2005 (edited) -Verstoss § 6 PflVG (Straftat) -Steuerhinterziehung -6 Punkte (A-Verstoss) mit 5 Jahren Bestand btw: Falsches Forum, bitte verschieben. guter Hinweis, danke und: schieb'.... Edited April 21, 2005 by HarryB Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted April 28, 2005 Report Share Posted April 28, 2005 @ findom: Sicher?Wir hatten die Diskussion auch mal. Man schließt ja bei einem Saisonkennzeichen nicht jedes Jahr eine neue Versicherung ab. Man hat eine gültige Haftpflichtversicherung die während der Winterpause nur ruht. Somit wird das Fz. ja nicht ohne Versicherung in Betrieb gesetzt, oder?Ob die Versicherung im Schadensfall zahlt ist sicher fraglich. §1, § 6 PflVG verlangen lediglich eine Haftpflichtversicherung um ein Fz. im Straßenverkehr zu bewegen. Der Vertrag besteht ja trotz das er ruht weiter. Wie gesagt, die Versicherung wird sich das Geld dann schon wiederholen. Und die Steuerverkürzung kommt natürlich auch noch dazu, da für das Fz. außerhalb der Saison keine Steuer gezahlt wird. So seh ich es zumindest. mfg matze Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted April 28, 2005 Report Share Posted April 28, 2005 Saisonkennzeichen für Motorräder, Wohnmobile und Cabrios gelten oft nur bis Ende Oktober. In diesem Fall muss das Fahrzeug ab 1. November in die Garage, es darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Plätzen geparkt werden. Wichtig: Das Fahrzeug hat in den Monaten, in denen es nicht zugelassen ist, auch keinen Versicherungsschutz. Lassen Sie sich also auch an schönen Wochenenden auf keinen Fall mehr zu einer Spritztour verleiten. Quelle Um das abschliessend zu klären, sollte man seine Versicherungsvertrag durchlesen. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.