Tipo 0 Posted December 25, 2004 Report Share Posted December 25, 2004 Hi,ich wüsste gerne folgendes: Wenn ein mobiler Blitzwagen der Gemeinde nachweislich fehlerhaft aufgestellt wurde. Auch wenn die Messergebnisse fast oder nahezu identisch mit den richtigen Werten gewesen wären. Also würde man, wenn 1 Autofahrer gerichtlich Recht bekommt, die gesamten OWi´s eines Tages/ bzw. des Stellplatzes für ungültig erklärt oder nur bei denjenigen, die so schlau waren ein dagegen Einspruch erhoben haben? Sollte man generell immer Einspruch erheben oder alles bezahlen und Ruhe ist`s? Ich meine insbesondere die kleinen Verstösse im Bereich unter 35 €? Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted December 25, 2004 Report Share Posted December 25, 2004 Ungültig für die, die fristgerecht Einspruch eingelegt haben. Alles andere ist kann, aber nicht muss. Quote Link to post Share on other sites
Holgiheld 0 Posted December 25, 2004 Report Share Posted December 25, 2004 Bei nem Bußgeldbescheid kannst du eigentlich immer Einspruch einlegen. Ausser einer zeitlichen Verzögerung der Rechtskraft nach hinten bringt dir das allerdings nichts. Sollte allerdings in dieser Zeit festgestellt werden daß zu unrecht und/oder falsch geblitzt wurde dann kann dir das was bringen. Wenn ein BG-Bescheid rechtskräftig geworden ist dann ist das, wenn überhaupt, nur mit hohem finanziellen Aufwand wieder rückgängig zu machen (und natürlich auch nur dann wenn Gründe dafür vorliegen). Bei nem Verwarngeld Einspruch einzulegen bringt dir meist nur eine Verdopplung (oder auch mehr) der Strafe da dann aus nem Verwarngeld ein Bußgeld wird und 25,60 Euronen zusätzlich abgeknöpft werden. Quote Link to post Share on other sites
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