FoxSierra 0 Posted November 8, 2004 Report Share Posted November 8, 2004 Mal so eine Frage am Rande ohne reelen Bezug, es interessiert mich einfach: Wie weit geht das Zeugnisverweigerungsrecht nacht ZPO? Dass ich Angaben zur Person machen muss, ist mir natürlich bekannt, aber wie weit gehen diese Angaben? Nur Name, Anschrift, Geb. Datum, oder auch Beruf und Familienstand? Was interessiert denn z.B. mein Beruf? Wäre schön, hier mal was konkretes zu lesen.DankeFoxSierra Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted November 8, 2004 Report Share Posted November 8, 2004 Bei den Angaben zur Person geht es eigentlich nur um die Identifizierung derselben. Das kann einmal über die Angaben im Personalausweis geschehen, aber es ginge genausogut mit Name, Zustelladresse, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und Ausstellungsdatum. Beruf und Familienstand sind unerheblich, da nicht sachdienlich. Quote Link to post Share on other sites
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