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Zeugnisverweigerungsrecht


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Mal so eine Frage am Rande ohne reelen Bezug, es interessiert mich einfach:

 

Wie weit geht das Zeugnisverweigerungsrecht nacht ZPO? Dass ich Angaben zur Person machen muss, ist mir natürlich bekannt, aber wie weit gehen diese Angaben? Nur Name, Anschrift, Geb. Datum, oder auch Beruf und Familienstand? Was interessiert denn z.B. mein Beruf?

 

Wäre schön, hier mal was konkretes zu lesen.

Danke

FoxSierra

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Bei den Angaben zur Person geht es eigentlich nur um die Identifizierung derselben. Das kann einmal über die Angaben im Personalausweis geschehen, aber es ginge genausogut mit Name, Zustelladresse, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und Ausstellungsdatum. Beruf und Familienstand sind unerheblich, da nicht sachdienlich.

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