Guest Ratsucher Posted October 16, 2004 Report Share Posted October 16, 2004 Hallo, ich wurde mit dem Firmenwagen in den Niederlanden geblitzt. Die Strafe beträgt 45 Euro. Was passiert wenn man nicht bezahlt??? ich fahre ca. 1 bid 2 mal im Jahr in die Niederlande. Der PKW ist ein Firmen PKW. Somit sind meine Daten nicht gespeichert. Den PKW fahre ich noch 2 Jahre.Die Strafe nach der 2. Erhöhung beträgt 84,38. Kann der Betrag in Deutschland eingetrieben werden? Welche Strafe ist fällig, wenn man in den Niederlanden angehalten wird?Wann verjährt die Strafe?? Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted October 17, 2004 Report Share Posted October 17, 2004 wenn du mit den Wagen öfters nach Holland fährt und du in einer Verkehrskontrolle kommst, die netten feststellen das noch eine Rechnung offen ist mußt du gleich vor Ort und Stelle zahlen was noch offen ist. Da die Strafen höher werden kann es relativ teuer für dich werden. Quote Link to post Share on other sites
guapo 0 Posted October 20, 2004 Report Share Posted October 20, 2004 Da der Betrag recht niedrig ist, zahlen -zumal Du ja doch noch einige Male in die NL fahren willst.Gerüchteweise haben die NL ein erinnerungsfreudiges Fahndungsregister(20 Jahre?) Quote Link to post Share on other sites
Guest ksp Posted October 22, 2004 Report Share Posted October 22, 2004 Ich denke wenn der Strafzettel mit der normalen Post gekommen ist, kann er ja auch bei der Post verloren gegangen sein. Die Zustellung war auf jeden Fall nicht ordnungsgemäss. Wie kann jemand für etwas bestraft werden, wenn er/sie keine Nachricht von seinem/ihrem Verstoss bekommen hat? Quote Link to post Share on other sites
guapo 0 Posted October 29, 2004 Report Share Posted October 29, 2004 man einwurfeinschreiben Quote Link to post Share on other sites
Stahlsturm 5 Posted November 2, 2004 Report Share Posted November 2, 2004 man einwurfeinschreiben Auch dann wäre ein Einschreibeaufkleber auf dem Umschlag. Sowas läßt sich zweifelsfrei feststellen. Quote Link to post Share on other sites
guapo 0 Posted November 5, 2004 Report Share Posted November 5, 2004 Auch dann wäre ein Einschreibeaufkleber auf dem Umschlag. Sowas läßt sich zweifelsfrei feststellen.Sicher?Die Postunterlagen verstehe ich ausschließlich so, daß die Post [dem Absender a.A.] dokumentiert, daß ein Brief o.ä. eingewurfen wurde. Quote Link to post Share on other sites
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