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guapo

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  1. Hallo, wie bewertet man Zeugenaussagen im Zusammenhang mit Rechtsueberholen (Vorwurf Noetigung)? Ich kenne einen Fall, wo eine Vorladung nach Einspruch erfolgte. Einspruch erfolgte aufgrund fehlender Angaben zu Fahrer/-in, eine grundsaetzliche KFZ/FahrerIn-Zuordnung gibt es jedoch (FirmenFZ). Die Zeugenaussagen wirken konstruiert (fuer mich als Laie): 2 Minuten mit Abstand Auffahren 1m. LKW-Luecke zum Ueberholmanoever genutzt, Bremsmanoever mit "ABS-Warnmeldung". Die beiden Zeugen tragen den gleichen Namen (sind also vermutlich verwandt). Laut inoffizielle Auskunft per Telefon (Sachbearbe
  2. Fahrtenbuch wär kein Problem. FZ geht in Kürze aus dem Leasing ;-)
  3. Hallo, meine Firma hat nach sechs Wochen einen Zeugen-Fragebogen bekommen: Überschreitung von 35 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften (mitten in der Nacht), also §24, §25 (mit Traffiphot-S). Möchte den MA ungern einen Monat ohne FS sehen - bei ansonsten rund 60.000 km/Jahr ohne weitere Abenteuer :-) Das KZ ist sehr gut zu erkennen, der Fahrer umso weniger. Wie sollte man im Sinne des Fahrers am besten vorgehen? Ignorieren, Aussage: "nicht zur erkennen", "Fahrer zum Zeitpunkt nicht zu ermitteln (6 Wochen!), anderes Photo anfordern? Gruesse, Peter
  4. Bemerke gerade, daß unter dem angetackerten Photo noch ein Bild noch schlechterer Qualität ist; Das bessere, angetackerte Bild hat bessere Faxqualität. Kann die Traffiphot 3_2 Rom y12.2 noch bessere Güte? Ich kann da nicht wirklich den Fahrer erkennen. Übrigens meine ich, daß man die Kurvenfahrt des FZ mit ein wenig goodwill sieht ( leicht eingeschlagene Räder und Querneigung). Ausgang war ja, daß der FZ-Führer auf der Geradeausspur nach links abgebogen ist. Anderes noch: Wie ernst sind die gesetzten Fristen? Hier wurde eine Woche gesetzt. Als vermeintlicher Fahrer habe ich den ZFB erst dre
  5. Es ist ein Zeugen-Fragebogen mit der Bitte um Bennnung der/s Verantwortlichen.
  6. Aber die Angabe heißt ja nicht zwangsläufig, daß ich gefahren bin. Ich darf den Wagen auch verleihen. Sollte ich erst einmal ein Photo anfordern zur kooperationswiligen Identifizierung des tatsächlichen Fahrers?
  7. Habe jetzt etwas bekommen zur Situation, die ich am 21.12 beschrieben hatte. Mein AG hat den Behörden mitgeteilt, dass ich Hauptnutzer des DW bin. Jetzt werde ich nach den Personalien des Verantwortlichen gefragt. Es geht um 132.2 BKat, §4 Abs. 1 BKatV (u. §37.2, §49, §24, §25.2 StVG). Foto: Traffiphot 3_2 Wie gehe ich jetzt am besten vor? Danke fuer Tips. Peter
  8. some nice information there. thanks, Peter!
  9. grundsätzlich meint die belgische Rennleitung folgendes: 10-20km/h - 200 € 21-50km/h - 275 € 51-70km/h - 300 € 71km/h+ - 375 € Bei Verurteilung in Abwesenheit (Straftat in B!) wird's teurer. In D wird nicht vollstreckt.
  10. Da wohl eher nicht - bin schön häufiger zügig dort durchgefahren - außer den Blitzen nie etwas gesehen.
  11. Den Eidgenossen ist der Halter völlig egal, wenn irgendjemand zahlt Wenn der Halter über dt. Behörden ermittelt wurde, gibt's auch ein dt. Konto zur Spende an die Rennleitung.
  12. Die Tastenkombi gibt's auch bei den neueren Geräten - die Belegung der _Anzeigen_ hat sich geändert. Dürfte leicht zu finden sein über Begriffe wie Klimacodes ö.ä.
  13. Wenn ich mich jetzt erinnern könnte, wo ich gelesen habe, daß 75% aller "Ausländer"vergehen im SV CH eingestellt werden ...
  14. Dein Bild der Franzosen ist wohl überholt ... Ansonsten kenne ich viele Strecken in F, die besser in Schuß sind als deutsche oder gar - vive le tour breit - neu asphaltiert - gut markiert. Wer da für gutheißt lebt im Regelwahn, kann nicht eigenverantwortlich handeln oder glaubt an totale Sicherheit. In dem Sinne: Gute Fahrt
  15. Hat mit Engstirnigkeit nichts zu tun, sollten die Quebecker es durchsetzen sich von der Confederation zu loesen,wurde es das ende der Nation sein,da saemtliche Gesetze damit Hat nichts mit Mio/Mrd/Bio zu tun - Thema verfehlt Ist zuviel OT, daher EOD für mich - bis auf: In D gibt's
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