Guest padam2 Posted October 5, 2004 Report Share Posted October 5, 2004 Hallo, ich habe aus Österreich eine Lenkerauskunft erhalten.Es handelt sich um eine Tatzeit vom 29.5.04. Nach 4 Monaten wird dieLenkerauskunft eingeholt. Muß ich nach 4 Monaten mich noch errinnern können und greift da inzwischen eine Verjährung?Danke für die Antwort. GrußPeter Adamnürnberg Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted October 5, 2004 Report Share Posted October 5, 2004 Frag doch einfach nach einem Fahrerfoto zur Auffrischung der Erinnerung;-)Wenn man dem nicht nachkommen kann, läßt sich die folgende Strafe für den Halter in D nicht vollstrecken, da sie elemantaren Rechtsgrundsätzen entgegensteht. Wenn du mit dem Fahrzeug oft in Austria unterwegs bist, zahl den Betrag allerdings lieber. Quote Link to post Share on other sites
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