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Nochmal Österreich


Guest Xanda

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Hallo!

 

Hab mich grade im Forum registriert und wegen meinem "Problem" schon gesucht. Allerdings sind bei mir trotzdem ein paar Fragen offen. Zunächst schildere ich mal die Situation:

 

Habe heute von der Regierung Oberpfalz ein Schreiben bekommen, welches aus Österreich an mich weitergeleitet wurde. Dabei handelt es sich um eine Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe. In dieser Aufforderung wird gefragt, wer mein Motorrad am 14.04. diesen Jahres (also vor ca. 5 1/2 Monaten!) gefahren hat. Leider ist keinerlei Information, warum diese Aufforderung geschickt worden ist, beigefügt worden. Das heißt, ich habe keine Ahnung, was überhaupt vorgeworfen wird!

 

Vom heutigen Tage an habe ich ja 2 Wochen Zeit, auf dieses Schreiben zu antworten. Damit wäre quasi die 6-monatige Verjährungsfrist bereits bis auf 2-3 Tage verstrichen.

 

So, nun meine Fragen:

 

Hat jemand inzwischen eine definitive Information bezüglich der 6-monatigen Verjährungsfrist?

 

Soll ich pauschal antworten, dass ich keine Ahnung habe, wer das Motorrad gefahren hat und ein Foto anfordern, weil die Sache ja sowieso bald verjährt (siehe erste Frage)?!?

 

Wieso bekomme ich als Halter des Motorrads keine Information, welche Verwaltungsübertretung hier vorgeworfen wird?

 

Kann ich davon ausgehen, dass es teuer wird, da mir keine Anonymvollstreckung zugeschickt worden ist?

 

 

 

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

 

 

Xanda

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Ich würde an deiner Stelle freundlich um ein Fahrerfoto oder eine Personenbeschreibung bitten. Ohne solche ist eine Fahreridentifizierung nicht möglich, und der Geldbetrag kann in D trotz Rechtshilfeabkommen nicht eingetrieben werden. Wenn man das praktiziert, sollte man sich mit dem Kennzeichen allerdings sicherheitshalber während der Vollstreckungsverjährungszeit nicht mehr in Austria blicken lassen. Insbesondere Mautkontrollstellen sind gefährlich.

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Aha! Das ist ja sehr interessant!

 

Wie lange ist denn die Verjährungsfrist, falls es zur Halterhaftung kommen sollte? Irgendwann möchte ich nämlich auch ohne <_< mal wieder nach Österreich einreisen können... :(

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Schau mal auf den Seiten vom ÖAMTC nach, ob da etwas zum Stichwort "Vollstreckungsverjährung" zu finden ist.

Wie man genau vorgehen sollte, um die Vollstreckung in D zu verhindern, steht hier im Forum in einigen aktuellen Threads drin.

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