bady 0 Posted September 24, 2004 Report Share Posted September 24, 2004 Hallo Freunde, ich hätte da paar fragen und zwar, ich hatte vor kurzem ein Unfall, mir worde die schuld zugesprochen und eine fahrlässige Körperverletzung als anzeige gegeben. Jetzt bekomme ich ein Brief von der Staatsanwaltschaft das meine Strafverfolgung keine Folgen hat (§374, 376 Strafprozessordnung) Frage: 1. Was heisst die Anzeige worde auf Privatklageweg verwiesen.2. Die Sache worde an die Verwaltungsbehörde weitergegeben §43 Owg3. Was steht mir bevor (ich bin noch in der Probezeit) Wie der Unfall passiert ist!Ich bin auf eine Kreuzung zugefahren, wollte nach Links abbiegen, die Ampel war noch auf Grün.Ich habe bissel auf gas gedr. und die Frau vor mir hat Stark auf die bremsen gedrückt wo die Ampel von Grün auf Gelb umgesp. ist.Bin hinten drauf gefahren....usw... Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted September 24, 2004 Report Share Posted September 24, 2004 1. Was heisst die Anzeige worde auf Privatklageweg verwiesen.2. Die Sache worde an die Verwaltungsbehörde weitergegeben §43 Owg3. Was steht mir bevor (ich bin noch in der Probezeit)1. Wenn die Frau, der Du draufgefahren bist, noch irgend etwas will, soll sie sich an Deine Haftpflicht wenden. Die im Raum stehende Straftat der fahrlässigen KV ist (vermutlich wegen Geringfügigkeit) eingestellt worden. Keine weiteren Konsequenzen.2.+3. Kleines Bußgeld, Flenspunkte und damit die Nachschulung. Quote Link to post Share on other sites
bady 0 Posted September 24, 2004 Author Report Share Posted September 24, 2004 Ja das stimmt das verfahren worde wegen Öffntl. interesse eingestellt.+3 heisst das, dass ich 3 Punkte kriege. Nachschulung ist nicht gut dann kommen noch 2 Jahre dazu? Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted September 24, 2004 Report Share Posted September 24, 2004 +3 heisst das, dass ich 3 Punkte kriege.Nee, ich wollte Punkt 2 und 3 zugleich beantworten. Es könnte in Deinem Fall z.B. Nr. 104106 zutreffen mit 1 Flens.Steht bestimmt irgendwo auf den Schreiben die Du bekommen hast und nachlesen kannst Du hier:http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegi...g_010420041.pdfNachschulung ist nicht gut dann kommen noch 2 Jahre dazu?Allerdings. Quote Link to post Share on other sites
bady 0 Posted September 24, 2004 Author Report Share Posted September 24, 2004 Es könnte in Deinem Fall z.B. Nr. 104106 zutreffen mit 1 Flens.Steht bestimmt irgendwo auf den Schreiben die Du bekommen hast und nachlesen kannst Du hier: Ich habe bis jetzt 2 Briefe bekommen.1. Verkehrsunfall mit fahrlässiger körperverletzung2. Worde eingestellt- fahrlässige Körperv. und es stand in keinem vom beiden briefen eine Nummer ausser Aktenzeichennummer. Aber es kann sein das sie mir wegen nicht angepaster geschwindigkeit ein Bußgeld oder Abstand.Dan weren aber in beiden fällen 35€ und keine Punkte und somit kein Aufbausim. und Probezeitverl.War das nicht irgend wie mit Verstoss A und B in der Probezeit.Oder entscheidet das immer noch der jenige der das bearbeitet? Oder sehe ich das Falsch? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 24, 2004 Report Share Posted September 24, 2004 Das Verwarn- oder Bußgeld müßte noch mit separatem Bescheid kommen. Wenn es bei einer Verwarnung bleibt, gibt es keine Nachschulung/Probezeitverlängerung. Quote Link to post Share on other sites
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