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was sagt ihr dazu?


Guest SabineX83

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Guest SabineX83

Tochter A überfährt eine rote Ampel.

Mutter B ist Halter des Fahrzeugs und bekommt einen AB.

Sie gibt sich selber als Täter aus um die Tochter zu schützen.

Nach 11 Wochen, also fast 3 Monaten, kommt die Polizei zur Wohnung von

Mutter B und zeigt die Fotos des Blitzers vor. Es ist nur der Lebenspartner C

zuhause. Er kennt die ganze Geschichte und erkennt Mutter B auf dem Bild,

auch wenn es tatsächlich Tochter A ist. Mutter B soll dann noch bei den Behörden anrufen

und nochmal bestätigen das sie es war. Macht sie auch.

einen BGB sollte demnächst kommen sagt die Polizei.

Der Name von Tochter A ist noch nirgendwo gefallen und

hat auch nichts bekommen.

Können Tochter A und Mutter B aus der Sache rauskommen?

Sagen wir mal der BGB kommt in einer Woche also nach insgesammt 3 Monaten.

Dann werden ca11 Tage abgewartet und es wird auf dem BGB ein

Wiederspruch eingelegt und die ganze Sache aufgeklärt und gesagt das

Person C das Bild falsch erkannt hat etc.

Und person B dachte auch sie ist es gewesen, hat das Bild nur flüchtig angeschaut.

Auf dem Bild lässt sich deutslich erkennen dass es Person A und nicht B ist.

Wird das Strafbar wenn man sich geirrt hat ?

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Guest Kleiner Schelm

Zeugen sind grundsätzlich zur Wahrheit verpflichtet, jedoch sind auch sie nur Menschen, die sich irren können. Wie @Gast225 schon schrieb: Es ist nicht strafbar, sich zu irren.

 

Als Betroffener hingegen darfst du sogar lügen, bis sich die Balken biegen, ohne eine Strafverfolgung zu befürchten, solange du dabei keine Straftat (z.B. §164 StGB) begehst.

 

Viel Glück!

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Zeugen sind grundsätzlich zur Wahrheit verpflichtet, jedoch sind auch sie nur Menschen, die sich irren können. Wie @Gast225 schon schrieb: Es ist nicht strafbar, sich zu irren.

 

Als Betroffener hingegen darfst du sogar lügen, bis sich die Balken biegen, ohne eine Strafverfolgung zu befürchten, solange du dabei keine Straftat (z.B. §164 StGB) begehst.

 

Viel Glück!

Es ist natürlich richtig, daß einem kein Nachteil aus einer Aussageverweigerung oder sogar einer Lüge entstehen darf, wenn man Beschuldigter / Betroffener ist. Jedoch sollte man auch wissen, wann man verloren hat, denn auch wenn der Richter aufgrund einer Lüge das Strafmaß nicht verschärfen kann so verbaut man sich die Möglichkeit, daß der Richter die Strafe mildert, was er bei einem geständigen, einsichtigen Täter durchaus machen kann. Somit kann einem aus einem Geständnis in gewissen Situationen durchaus ein Vorteil entstehen.

 

Gruß

Goose

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