Mal wieder weigert sich ein Hersteller die Rohdaten der Messungen herauszurücken, so dass nach entfernen der Zeitstempel aus der Messreihe ein überprüfen der Messung nicht mehr möglich ist. Lustig finde ich auch den Vorschlag von Jenoptik das Fahrzeug noch einmal unter gleichen Bedingungen an dem Blitzer vorbeifahren zu lassen. http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Gericht-urteilt-Blitzerfoto-ohne-Zeitstempel-ungueltig-1596075004 Amtsgericht Kassel Urteil vom 26. August 2016, Aktenzeichen 386 Owi 9643 Js 822/16 (26.08.16 AZ: 386 Owi 9643 Js 822/16)