Hallo, in wie weit ist es denn zulässig, dass die Bußgeldstelle den Fahrer auf eigene Faust ermittelt? Also ohne die in Inanspruchnahme von Amtshilfe bei der Polizei oder sowas. Die Mitarbeiter da werden ja wohl vermutlich Zugriff auf die Daten vom Einwohnermeldeamt haben und können so herausfinden, wer denn alles auf der Halteranschrift gemeldet ist oder war und wer denn der potentielle Fahrzeugführer gewesen sein könnte. Beispiel: Halter ist der Mutter, gefahren ist die Tochter, die aber seit kurzem nicht mehr auf der Halteranschrift wohnt, aber bis vor kurzem dort gewohnt hat. Das Auto